@BigMäcEs findet eine Gesamtwürdigung aller Indizien statt und es muss aus diesen gefolgert werden können, dass der Täter die ihm vorgeworfene Tat zweifelsfrei begangen hat. Ist dieses nicht zweifelsfrei möglich, darf nicht verurteilt werden.
Deswegen ist es normalerweise auch eigentlich kaum möglich, einen Täter nur aufgrund eines widerrufenen Geständnisses verurteilen zu wollen, wenn sich die im Geständnis gemachten Aussagen nicht objektiv belegen lassen. Es lässt sich keine Leiche finden, es wurden keine Blutspuren gefunden, obwohl Peggy vom Sturz geblutet haben soll, es wurden keine Sturzspuren gefunden, keine Kampfspuren am Tatort, keine Spuren im angeblichen Verbringungsauto des Vaters, es wurden keine Schreie gehört, obwohl Peggy geschrien haben soll, es hat keiner eine Verfolgungsjagd gesehen, ...
Nüchtern betrachtet wäre das eine juristische Sensation, dass nicht einmal der geständige Täter in der Lage ist, die Richtigkeit seines Geständnisses zu beweisen, weil es einfach keine Spuren gibt, die die Richtigkeit des Geständnisses belegen könnten.
Wenn dann aber auch noch hinzukommt, dass sich nicht nur keine Spuren für die Richtigkeit des Geständnisses finden lassen, sondern auch noch Anhaltspunkte auftauchen, die sogar gegen die Richtigkeit des Geständnisses sprechen könnten (z.B. spätere Sichtungen von Peggy, knappes Zeitfenster, angeblicher Anruf von Peggy bei der Freundin, immer wieder Widersprüche und Anpassungen im Geständnis, Zweifel über die sportliche Fitness des Täters, Merkwürdigkeiten beim Zustandekommen des Geständnisses, ...) ist die Schlussfolgerung, dass der Angeklagte die Tat aufgrund der Indizien zweifelsfrei begangen habe, schon absurd.
@lawineEs kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass Peggy tot ist, da es außer einem widerrufenen Geständnis überhaupt rein gar nichts gibt, was den Tod nachweisen könnte. Die Behauptung, ein Mensch müsse zweifelsfrei tot sein, weil er seit vielen Jahren verschwunden sei, ist nicht möglich und von der Realität schon oft widerlegt (vgl. Elisabeth Fritzl, Natascha Kampusch, Jaycee Lee Dugard, Arthur Gerald Jones...). Genauso falsch bzw. mindestens genauso richtig wäre im Übrigen auch die Behauptung, dass Peggy zweifelsfrei noch leben müsse, da in den 13 Jahren nicht eine einzige Spur in Bezug auf einen Tod gefunden werden konnte. Es mag nicht viele Fälle geben, in denen ein Mensch nach 13 Jahren noch lebt. Es gibt aber wahrscheinlich noch weniger Fälle, in denen es einem Behinderten gelingt, einen Menschen vollkommen spurenlos zu töten und zu beseitigen. Welches der beiden Feststellungen soll daher jetzt zweifelsfrei sein?
Im Übrigen stimmt es nicht, dass es von Peggy keine Lebenszeichen mehr gab. Ein paar Monate nach dem Verschwinden will die Freundin noch einen Anruf von Peggy erhalten haben. Auch soll es einen V-Mann aus dem Ausland gegeben haben, der von der Polizei in vorigen Fällen als sehr zuverlässig eingestuft wurde, der bestätigt habe, dass Peggy in der Türkei lebe. Es gibt zudem einen Polizeivermerk in Bezug auf einen anonymen Anrufer, der behauptet, Peggy zusammen mit SK in die Türkei gebracht zu haben und Peggy dort leben würde. Weiterhin gibt es eine Reihe von Sichtungen, die Peggy in der Türkei gesehen haben wollen.
Sie mögen diese ganzen Lebenszeichen vielleicht nicht für glaubwürdig erachten. Auch mag es nicht ausgeschlossen sein, dass es in Vermisstenfällen oft eine Vielzahl falscher Lebenszeichen gibt. Gleichwohl ist es nicht wahr, dass es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass Peggy noch leben könnte. Die Anhaltspunkte waren immerhin so glaubwürdig, dass die Ermittler diese nicht für abwegig erachtet hatten.