Peggy Knobloch
22.07.2012 um 00:35@jaska
Leider kann ich Dir bei Deinen Fragen (ob der Vater von U. dazu aussagte oder wie/was und wie es mit der Klinkert-Aussage bzw. Überprüfung dieser) auch nicht weiterhelfen.
Dazu konnte ich wenn überhaupt nur sehr vage Angaben und sich teilweise widersprechende finden. Nix genaues weiß man nicht...
In dem Punkt sind wir uns jedenfalls alle einig: falls der Ulvi die Kleine ermordet hätte, hätte er ohne Hilfe durch andere ihren Körper nicht dauerhaft verschwinden lassen können.
Hier gab es mal den user LivingElvis der in diesem thread den juristischen Background recht gut erklärt hat bzgl. kein Aussagezwang bzw. keine Strafe wegen Strafvereitelung unter Angehörigen vom Angeklagten. Es scheint wohl zu stimmen, daß es im Strafrecht so ist - ich war gelinde gesagt sehr überrascht. Daß die Gesetzgebung in diesem speziellen Fall so greifen soll zumal die Polizei zwar (aufgrund Ulvis Aussage) von einem ermordeten Opfer ausging, aber dennoch eine Möglichkeit bestand daß Peggy vielleicht doch noch am Leben war. Denn - einfach mal hypothetisch davon ausgehend, Ulvi wäre wirklich der Täter gewesen - hätte dringendst der Frage nachgegangen werden müssen ob das Mädchen zu dem Zeitpunkt als Ulvi sie tot glaubte auch tatsächlich tot war oder ob ein Helfer nicht vielleicht ein beinahe totes Kind letztendlich ermordete. Wie gesagt, ich bin absoluter juristischer Laie, dennoch scheint es mir in so einem verworrenen Fall (geistig zurückgebliebener mutmaßlicher Täter plus Helfer) sehr ungewöhnlich, daß man im Sinne des Opfers und Aufklärung dessen Verbleibs nicht die Notwendigkeit sah, hier die Gesetze entsprechend auszulegen. Ich meine, die Aussagen und selbst ein Geständnis eines in seiner Denkweise und Widergabefähigkeit beschränkten Menschen macht hier einfach einen Sonderfall aus, wenn der angegebene Helfer (Vater oder jemand anderer) der Einzige ist, der zu Peggy führen kann.
Leider kann ich Dir bei Deinen Fragen (ob der Vater von U. dazu aussagte oder wie/was und wie es mit der Klinkert-Aussage bzw. Überprüfung dieser) auch nicht weiterhelfen.
Dazu konnte ich wenn überhaupt nur sehr vage Angaben und sich teilweise widersprechende finden. Nix genaues weiß man nicht...
In dem Punkt sind wir uns jedenfalls alle einig: falls der Ulvi die Kleine ermordet hätte, hätte er ohne Hilfe durch andere ihren Körper nicht dauerhaft verschwinden lassen können.
Hier gab es mal den user LivingElvis der in diesem thread den juristischen Background recht gut erklärt hat bzgl. kein Aussagezwang bzw. keine Strafe wegen Strafvereitelung unter Angehörigen vom Angeklagten. Es scheint wohl zu stimmen, daß es im Strafrecht so ist - ich war gelinde gesagt sehr überrascht. Daß die Gesetzgebung in diesem speziellen Fall so greifen soll zumal die Polizei zwar (aufgrund Ulvis Aussage) von einem ermordeten Opfer ausging, aber dennoch eine Möglichkeit bestand daß Peggy vielleicht doch noch am Leben war. Denn - einfach mal hypothetisch davon ausgehend, Ulvi wäre wirklich der Täter gewesen - hätte dringendst der Frage nachgegangen werden müssen ob das Mädchen zu dem Zeitpunkt als Ulvi sie tot glaubte auch tatsächlich tot war oder ob ein Helfer nicht vielleicht ein beinahe totes Kind letztendlich ermordete. Wie gesagt, ich bin absoluter juristischer Laie, dennoch scheint es mir in so einem verworrenen Fall (geistig zurückgebliebener mutmaßlicher Täter plus Helfer) sehr ungewöhnlich, daß man im Sinne des Opfers und Aufklärung dessen Verbleibs nicht die Notwendigkeit sah, hier die Gesetze entsprechend auszulegen. Ich meine, die Aussagen und selbst ein Geständnis eines in seiner Denkweise und Widergabefähigkeit beschränkten Menschen macht hier einfach einen Sonderfall aus, wenn der angegebene Helfer (Vater oder jemand anderer) der Einzige ist, der zu Peggy führen kann.