Peggy Knobloch
19.05.2012 um 14:52@atencion
Ohne da jetzt das Ganze im Detail schildern zu wollen, hat Ulvi bei den 5 Fällen
- einmal auf Simons Oberarmen gesessen
- einmal hat sich der Simon durch Flucht entzogen
- einmal den Griff in den Genitalbereich abgewehrt
- einmal wurde er auf Geheiß Ulvis von anderen dabei festgehalten
- und einmal hielt er ihn fest, bis ne andere Person dazukam.
Das waren übrigens laut Urteil keine Fälle von "Rumwichsen". Ulvi fasst das Kind nicht nur an, es kommt in einem Fall sogar zum Oralverkehr. Klingt alles n bisschen anders.
Dass Simon in der Hauptverhandlung nichts mehr wusste ist mal wieder eine Lüge. Simon konnte die Taten nicht mehr zeitlich einordnen, weil sie teilweise 5 Jahre her waren. Teilweise konnte er sich auch hinsichtlich des Tatortes nicht mehr recht erinnern. In einem Fall konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass eine von Ulvi ausgehende Kraftenfaltung vorlag, die Simon als Zwang empfand.
Obwohl es mir widerstrebt irgendetwas noch wohlwollend zugunsten des Bayernwastl anzunehmen, ist denkbar, dass vielleicht damit das Wiederaufnahmeverfahren erwirkt werden soll, wenn Simon heute anderes bekundet. Zumindest stand über ihn etwas in dem "zensierten" Teil.
Bezüglich 3 Taten zu Lasten des Simon wurde Ulvi aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, nach dem Grundsatz "in dubio pro reo". Früher hätte man gesagt ein "Freispruch 2. Klasse".
So richtig "einvernehmlich" liest sich das im Urteil aber keinesfalls.
Und das Geschehen am 03.05. laut Geständnis doch recht nah an einer Vergewaltigung. Ulvi gestand sogar, er sei einige Zentimeter in ihr "drin" gewesen. Was er ein anderes Mal anders schilderte und das Gericht "in dubio pro reo" zu seinen Gunsten auch so wertete.
Außerdem wäre auch Einvernehmen bei ner 9-Jährigen hinfällig.
Ich find´s übrigens interessant, dass ich in anderen Thread stetig gegen eine Flut an Leuten schreibe, die die Todesstrafe für Kinderschänder fordern oder auch "Schw**z" ab, während hier alles "nicht so schlimm" ist. Wo seid ihr den immer in den anderen Diskussionen?
Simon S. Wenn ich etwas nicht wollte, hat er davon abgelassen. Ich habe fünf mal etwas mit ihm gemacht. Ich habe ihm meine Handy Nr. gegeben.Also im Urteil finde ich solche Passagen nicht.
Das hört sich für mich schon gewaltig anders an. Zudem der "Mißbrauchte" in der Hauptverhandlung sagt, - Ich weiß davon nichts mehr. War das nun so ein gravierendes /negatives/ Ereignis für den Jungen? Oder wurde es von den Erwachsenen nur dazu hingeredet?
Ohne da jetzt das Ganze im Detail schildern zu wollen, hat Ulvi bei den 5 Fällen
- einmal auf Simons Oberarmen gesessen
- einmal hat sich der Simon durch Flucht entzogen
- einmal den Griff in den Genitalbereich abgewehrt
- einmal wurde er auf Geheiß Ulvis von anderen dabei festgehalten
- und einmal hielt er ihn fest, bis ne andere Person dazukam.
Das waren übrigens laut Urteil keine Fälle von "Rumwichsen". Ulvi fasst das Kind nicht nur an, es kommt in einem Fall sogar zum Oralverkehr. Klingt alles n bisschen anders.
Dass Simon in der Hauptverhandlung nichts mehr wusste ist mal wieder eine Lüge. Simon konnte die Taten nicht mehr zeitlich einordnen, weil sie teilweise 5 Jahre her waren. Teilweise konnte er sich auch hinsichtlich des Tatortes nicht mehr recht erinnern. In einem Fall konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass eine von Ulvi ausgehende Kraftenfaltung vorlag, die Simon als Zwang empfand.
Obwohl es mir widerstrebt irgendetwas noch wohlwollend zugunsten des Bayernwastl anzunehmen, ist denkbar, dass vielleicht damit das Wiederaufnahmeverfahren erwirkt werden soll, wenn Simon heute anderes bekundet. Zumindest stand über ihn etwas in dem "zensierten" Teil.
Bezüglich 3 Taten zu Lasten des Simon wurde Ulvi aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, nach dem Grundsatz "in dubio pro reo". Früher hätte man gesagt ein "Freispruch 2. Klasse".
So richtig "einvernehmlich" liest sich das im Urteil aber keinesfalls.
ramisha schrieb:Damit man mal sieht, wie auch die Medien Fakten unrichtig wiedergeben derStimmt nur teilweise, denn bei sexuellen Missbrauch von Peggy am 03.05. wollte diese laut Geständnis heulend nackt auf die Straße rennen, was Ulvi verhinderte. Klingt auch weniger nach "Einvernehmen".
Link von waldeck von gestern, 17:02 "Panorama Deutschland" als Beispiel:
"Laut Anklage soll der 25jährige Aushilfskellner das Mädchen zwischen 13.00 und
14.00 Uhr erstickt haben, um eine VERGEWALTIGUNG der Neunjährigen zu vertuschen."
Peggy wurde nicht vergewaltigt, der MISSBRAUCH geschah offensichtlich mehrmals
und im Einvernehmen, wenn auch möglicher Weise letztendlich widerwillig.
Und das Geschehen am 03.05. laut Geständnis doch recht nah an einer Vergewaltigung. Ulvi gestand sogar, er sei einige Zentimeter in ihr "drin" gewesen. Was er ein anderes Mal anders schilderte und das Gericht "in dubio pro reo" zu seinen Gunsten auch so wertete.
Außerdem wäre auch Einvernehmen bei ner 9-Jährigen hinfällig.
Ich find´s übrigens interessant, dass ich in anderen Thread stetig gegen eine Flut an Leuten schreibe, die die Todesstrafe für Kinderschänder fordern oder auch "Schw**z" ab, während hier alles "nicht so schlimm" ist. Wo seid ihr den immer in den anderen Diskussionen?