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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

11.04.2014 um 11:44
@-9-
Indizienprozess!!! Mach Dich bitte mal dazu schlau.
Es geht nun mal nicht darum, was Du meinst und fühlst.


@Themis
Im Völkering-Ticker ist dazu nur das zu finden:

https://twitter.com/jv_joevoe (Archiv-Version vom 05.12.2022)
Erster Zeuge im #Peggy-Prozess vernommen: #Profiler Alexander Horn schilderte, wie Hypothesen zum Tathergang am 7.5.2001 entwickelt wurden
---
Freiwilliges Verschwinden und Unfall-Theorie rasch auszuschließen, so der prominente Kommissar, der auch schon den Fall Dennis aufklärte
---
Ortsfremder Täter war auch unwahrscheinlich. Erfahrung besagte: Wenn 5-12-Jährige Opfer werden, dann von sexuell motivierten Tätern
---
Konkreten Anteil an der Überführung von #Kulac als Täter will Horn aber nicht gehabt haben: 'Wir sind nur Berater, wir ermitteln nicht."
---
Und noch etwas deckt sich mit Horns Erfahrungen: Angriff auf Hals ist Todesursache Nr. 1 bei Konflikt - so wird es im Fall Peggy angenommen



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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 11:45
Zitat von -9--9- schrieb:Das können auch Sie nicht! Oder können Sie beweisen, dass Sie nicht vielleicht jemand beauftragt haben, der Peggy an dem Tag zu Ihnen verschleppt, damit Sie dann zu einer beliebigen Zeit eine beliebige Tat begehen?

Ich glaub ganz so einfach ist das nicht. Man kann durchaus Leute als Täter ausschließen. Aber zu dieser Gruppe gehört UK nun einmal nicht, weil er mit Peggy bekannt war und ein Motiv gehabt hätte, Peggy zum Schweigen bringen zu wollen. Aber, da gebe ich IHNEN Recht, mittlerweile gibt es auch noch andere Tatverdächtige, die auch ein Motiv gehabt hätten ...


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 11:46
@jaska
Idizienprozess bedeutet, dass aufgrund der Indizien die Tat zweifelsfrei nachgewiesen sein muss. Bestehen Zweifel, ist in dubio pro reo freizusprechen und der Angeklagte hat als unschuldig zu gelten!


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 11:47
@-9-
Das Gericht 2004 hatte offensichtlich keine Zweifel.


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 11:48
Hier noch mal kurz etwas zu der Aussage von Horn, bzgl. Zeugen im Allgemeinen:
Alexander Horn und sein fünfköpfiges Profilerteam arbeiten deshalb möglichst wenig mit Zeugenaussagen. "Die sind sehr subjektiv", sagt Horn. Stattdessen orientiert er sich an Fakten. Die Methodik ist bei jedem Fall gleich: Zuerst besichtigt das Team den Tatort und sammelt alle Informationen, dann analysiert es den Fall und entwirft mögliche Täterprofile, die es den Ermittlern vorstellt. "Wir können aber immer nur Hypothesen erstellen", sagt Horn, "und dann die wahrscheinlichste Theorie herausfiltern."
http://www.sueddeutsche.de/bayern/profiler-bei-der-polizei-im-kopf-der-schwerverbrecher-1.1610574


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 11:53
@Themis
Nur: sie hatten ja keinen Tatort, um den in ihre Hypothese einzubeziehen.


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 11:54
@jaska
Das stimmt, aber für solche Fälle hat er bestimmt einen Plan B, denke ich und hoffe ich.


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bura ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 11:56
Die Frage,die sich jeder Laie doch von Anfang an stellen muß,ist doch "Wo hat der gesitig behinderte Ulvi die Leiche versteckt"-ironisch gemeint.Das sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock,dass er nicht der Täter sein kann,denn wenn er unter Druck gesetzt,die Tat gestanden hat und er der Täter wäre,hätte er mit Sicherheit auch den Zugang zur Leiche ermöglicht.


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 11:58
@bura
Daraufhin würde ich als Laie jetzt antworten. Er hat seinen Vater beschuldigt, die Leiche weggebracht zu haben. Dieser hat die Aussage dazu verweigert. Keine Frage, sein gutes Recht, aber warum?


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:05
Ist eigentlich bekannt geworden, warum und weshalb die Zeugen S.K., J.B. und H.E. umgeladen wurden? In aller Regel gibt es bei Umladungen eine Begründung des Gerichts.


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:06
@Themis
Zitat von ThemisThemis schrieb:Den Satz verstehe ich nicht, sorry. In Frage wofür?
Hier wirds vielleicht ein bisschen deutlicher:

http://www.euroherz.de/mediathek/kategorie/audiothek/#.U0e8raI095t

In einem weiteren Beitrag auf dieser Seite - Zusammenfassung des gestrigen Tags von Philipp Spiegel - wird auch der 4.Zeuge,der Peggy nachmittags noch gesehen hat,erwähnt.Da geht es um die Sichtung in der Bäckerei.


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:08
@Waidmann
DANKE


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:30
Dagegen sagte Geier: „Der einzige, der ihn bei den Verhörterminen angeschrien hat, war sein eigener Rechtsanwalt.“
„Es wurde versucht, das Geständnis im Beisein seines Rechtsanwalts zu wiederholen, die Termine wurden aber alle vom Rechtsanwalt abgesagt.“
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.prozess-im-landgericht-bayreuth-fall-peggy-ehemaliger-chef-ermittler-weist-vorwuerfe-zurueck.077d3ec6-70ef-4d93-96a8-2a7d1cedba51.html


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:39
Jetzt wäre natürlich dieser ehemalige Anwalt eine Schlüsselfigur. Sagt er auch aus? ;)


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:40
@Redjune
Wenn er nicht aussagen würde, wäre das schon merkwürdig.


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:46
@Themis
muss er das? gabs sowas schomal in DE?


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:47
@Redjune
Das weiß ich nicht. Da müsste ein Rechtsexperte ran. Vielleicht kann uns da @LivingElvis weiterhelfen?


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:51
„§ 2 Verschwiegenheit
(1) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet.

(2) Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandates fort.

(3) Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit diese Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.

(4) Der Rechtsanwalt hat seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung) ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.“
http://rak-muenchen.de/berufsrecht/verschwiegenheitspflicht/ (Archiv-Version vom 29.07.2014)

So wie ich das als Laie verstehe, wird er wohl nicht aussagen müssen!


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:52
@Themis
was der zu sagen hätte würde mich ja schon interessieren. im moment wirkt er auf mich wie die inkompetenz in person....
Danke - ich habs mir fast gedacht dass der nicht muss...


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Peggy Knobloch

11.04.2014 um 12:55
@Redjune
Andererseits wie glaubwürdig wäre ein Aussage von ihm? Er wird sich ja nicht hinstellen und sagen, dass er seinen Job sch... gemacht hat.


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