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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

05.12.2013 um 15:58
@1947
du kannst es ncoh so oft probieren, du wirst die Auslegung der Bestimmungen zur vergabe des Merkzeichen G nicht verändern.

im grunde kann ich über dein vorgehen nur noch lachen.

Dann mach halt weiter aus UK einen Menschen, der kaum laufen konnte. der zu dumm war einen Mord zu begehen. Wer hindert dich dran? Inzwischen haben es die meisten user verstanden, dass du dich nicht von "Wahrheit" beirren lässt. könnte ja dein Weltbild verändern, was Neues in deine Gedanken einzulassen.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:00
Bei dieser Beurteilung spielen allein die Strecke und die Zeit eine Rolle.

Der Grund dafür spielt keine Rolle. Wer diese Norm, ob nun auf Grund seiner geistigen Verfassung oder organischer Beschwerden nicht erreicht, gilt als gehbehindert.

Und es gibt Personen, mit 2 Unterarmstützen, welche diese Norm nicht erfüllen, welchen aber das Merkzeichen "G" versagt wird.

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:22
Da wir nun alle wissen, dass Ulvi nicht gehbehindert war könnten wir den Punkt eigentlich wirklich abhaken - oder gibts dazu noch irgendwelche Fragen?

Ich bin gespannt auf die Wiederaufnahme. Ulvi hatte ein Motiv, kein Alibi und die Möglichkeit. Diese 3 Punkte beweiskräftig zu widerlegen ist sicher kein Kinderspiel.
Wenn der Hallenser sich nicht dazu äußert kann man hier auch nur mit Indizien argumentieren. Euler wird sich da anstrengen müssen. Interessant finde ich jedoch im
nachhinein die sache mit dem anruf. Die Sarah die diesen Anruf erhielt war damals selbst noch ein Kind. Wäre es nicht denkbar dass ein anderes mädchen bei sarah
anrief und sich als Peggy ausgab um die Ermittler extra auf eine falsche Fährte zu locken? Immerhin hatte der Hallenser damals doch auch schon junge mädchen "zur hand"
wenn man das so überhaupt sagen darf... Ein solcher schritt wäre aus tätersicht schon recht genial, da man - wenn die polizei das mädchen dazumal angehört hätte - dann von
entführung ausgehen müsste und nicht von mord.


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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:30
@Redjune

Woher sollte ein anderer die Nummer von Peggys Freundin haben?

Ich halte die Geschichte mit dem Anruf für ein Märchen.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:33
@Redjune

Also geklärt ist hier gar nichts.

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:36
@jerry142
Damals stand doch beinahe jeder im Telefonbuch :) Dem Zettel mit der Adresse des Halensers in Peggys Buch nach hatte der Hallenser ausreichend Kontakt mit Peggy. Im Gespräche mit ihr könnte er ausgeforscht haben wer ihre besten Freundinnen sind.
Ich bin jedenfalls davon überzeugt dass man diesen Anruf hätte überprüfen können. Natürlich, dass das Mädel da was erfindet kann gut sein, aber das zu bewerten überlasse ich lieber der Staatsanwaltschaft :)


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:38
@lawine

Von mir aus lach doch.

Aber ließ Dir doch den Gesetzestext durch.

Für das Merkzeichen "G" legt man nun das vorgenannte Unvermögen des Antragstellers als Voraussetzung fest.

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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:40
@Redjune

Ja warum fängst Du da überhaupt erst davon an?

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:41
@1947
was meinst du genau?


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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:49
@Redjune

Ich stand noch nie im Telefonbuch, aber Peggys Freundin damals bestimmt.

Gerade deshalb ist es sicher praktisch, dass man als Entführer dem Opfer ein Telefonbuch von Berlin zur Verfügung stellen kann.

Und insbesondere die Verfechter von einer Entführung Peggys ins Ausland muss man aber in dem Glauben lassen, dass Peggy sich von dort aus gemeldet hat. Wahrscheinlich hatte sie nicht nur die Nummer in Berlin im Kopf, sondern auch die Vorwahl für Deutschland. Na ja, wenn nicht , dann hatte sie bestimmt ausreichend Sprachkenntnisse um die internationale Auskunft anzurufen.
Wer weiß, auf was für Ideen diese "Gläubigen" sonst noch kommen. Dass der Entführer Peggys Freundin auf der Kontaktliste bei Skype hatte....

Ich bleibe bei meiner Meinung: Unfug.


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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:55
@jerry142
Hä?

Kann dir ned folgen und bin mir im moment au nicht sicher obs sinn macht es zu versuchen.

Was ich meinte war:

Der Täter könnte die Nummer von Peggys Freundin aus dem telefonbuch haben. Wie deren Name war wird peggy vermutlich gewusst haben oder nicht? ^^ Weiters hab ich ja auch geschrieben dass nicht peggy angerufen hat sondern ein anderes mädel welches sich als peggy ausgab. Peggy war da schon tot.
2001 war noch kein typisches Handy-Zeitalter. Damals wars noch übelich dass das Haustelefon im Telefonbuch stand, es sei denn man beantragte eine "Geheimnummer". Ich hab damals noch fast jeden im Telefonbuch gefunden. Und wäre ich der Täter würde ich so eine "falsche Spur" schon legen, wenn ich die möglichkeit hätte.

Wenns für dich Unfug ist - mir solls recht sein. Tatsache ist nur dass dieser Unfug im WA Antrag von euler angeführt ist. Was daraus wird sehen wir ja dann :)


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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 16:58
@Redjune

Hatte die Freundin bereits einen eigenen Anschluss?


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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 17:02
@jerry142
*g* oh mein gott... Also - da du offenkundig nicht von allein drauf kommst: Haustelefone sind anschlüsse die im Haus stehen oder eben in der Wohnung. Eine Familie teilte sich früher in der Regel diesen Anschluss. So wie das Duschwasser oder die Morgenzeitung..


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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 17:06
@Redjune

Eben. Also musste ein Täter nicht nur die Namen der Eltern der Freundin kennen, sondern deren Adresse...und diese mussten einen vollständigen Eintrag im Telefonbuch haben.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 17:47
Wer sagt denn, dass dieser Anruf aus dem Ausland kam?

Peggy wird die Telefonnummer ihrer besten Freundin schon gekannt haben.

Was ist, wenn dieses Telefonat von Peggy aus einer öffentlichdn Telefonzelle geführt wurde?

Was ist, wenn das Gespräch unterbrochen wurde, weil das Guthaben erschöpft war?

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 18:19
@1947

Das war jetzt mal eine Aussage von mir zu der Vermutung, dass Peggy noch leben würde, evtl. im Ausland.

Bei den öffentlichen Telefonzellen gab es diese Hebel, die man für einen Notruf einfach umlegen musste. Das wäre dann auch ohne Guthaben gegangen. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch daran.

Wikipedia: Datei:Telefonzelle-Notrufhebel.jpg

Sie wird die Rufnummer gekannt haben...nach Wochen noch?
Und bei ihrer Freundin hat sie angerufen, weil ihr die Rufnummer besser vertraut war als jede andere...

Ich glaube an diesen Anruf nicht.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 18:46
Ein Anruf bei der besten Freundin war vielleicht kein Notruf und da funktioniert es nur mit Geld.

Und da Peggy eventuell vorher schon öfter dort anrief, hatte sie die Nummer vielleicht im Kopf.

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 18:57
@1947

Gehst Du davon aus, dass sie nach ihrem Verschwinden zufrieden mit der Situation war?


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 19:03
Ich weiss es nicht.

Aber das ist eine Möglichkeit, die man in Betracht ziehen kann.

Genau so wie einen Mord oder eine Verschleppung in die Türkei.

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Peggy Knobloch

05.12.2013 um 19:09
Am 7.6.01
geht eine SMS auf dem Handy des Stiefvaters von Peggy ein:
„Ich habe meine Mama schon lange nicht mehr gesehen“
Und dann gibt es die Aussage der besten Freundin, dass Peggy fast ein Vierteljahr nach der Vermissung bei ihr angerufen hätte und gesagt habe - sinngemäß: Mir geht es gut, aber ich weiß nicht wo ich bin.
Dann soll das Gespräch abrupt abgebrochen sein.
Mal ne Frage: War es nicht möglich, diese Kontakte rückzuverfolgen?

Dass zu ersterem Telefonat Peggy evtl. ein Handy mit Speichernummer unter E.Ü. nur auf
einfachen Knopfdruck aktiviert haben könnte - auf die Idee kommt keiner?

Und dass sich das Kind evtl. an die Festnetznummer ihrer Freundin erinnerte -
oder in ihrem RANZEN in ihren Heften vielleicht die Nummer ihrer besten Freundin fand?

Und seit wann muss man die internationale Auskunft bemühen, wenn man aus anderen
Nummern die Auslandsvorwahl ableiten kann? Peggy war zwar jung, aber nicht dämlich!

Wäre den Anrufen - und nicht nur diesen - mit entsprechender Ernsthaftigkeit nachgegangen
worden, würde eine schlüssige Beantwortung vorliegen und eine Zeugin im WAV evtl.
überflüssig,


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