@Mao1974@RedjuneEine zugelassene Wiederaufnahme bedeutet ja nicht per se, dass ein anderes Urteil am Ende herauskommt.
Wenn jetzt eine Wiederaufnahme gestattet wird, so braucht man dafür einen Grund. Und der darf nicht im ersten Prozess liegen. Man braucht neue Hinweise und Indizien, die noch nicht gewürdigt wurden. Und das wird dann beurteilt.
Im Falle von einer nagelneuen Entlastungszeugin wie dieser Sarah dürfte das extrem schwierig werden. Denn Zeugenaussagen werden mit der Zeit nicht glaubhafter. Und warum damals keine zeitnahe Aussage gemacht wurde muss erst mal nachvollziehbar begründet werden, denn das Verschwinden von Peggy war Allen bekannt. Und der Prozess gegen Ulvi sowieso.
Im anderen Fall, dass eine Zeugin gegen einen weiteren Tatverdächtigen aussagt (und das könnte z.B. evtl die Freundin von Holger E. sein, die sein Alibi nicht mehr trägt) sieht das anders aus. Denn da könnte für den Zeugen tatsächlich erst jetzt ein Grund gegeben sein, auszusagen.
Und es bleibt ja immer noch die Möglichkeit, dass man sich dem Druck der Öffentlichkeit beugt und sich die Schmach ersparen möchte, wie im Fall Mollath umgehend in der Entscheidung übergangen zu werden.
Warten wird ab, was herauskommt.