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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

20.11.2013 um 13:31
@Scipper

erst das Meckern:
Zitat von ScipperScipper schrieb:Dann sollte man es lassen, wenn man nicht bereit oder in der Lage ist, dies als Laie zu beurteilen.
dann die Einsicht:
Es nützt nichts, über die Fehler der Vergangenheit zu reden, zumal nur Prozessbeobachter aus eigener Sicht wissen können, ob die damaligen Pflichtverteidiger des Ulvi vor Gericht massiv auf den Putz hauten und alle Register ihrer Kunst zogen, um einen Freispruch ihres Mandanten zu erreichen.
Jetzt wirst Du mir unheimlich :D


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 13:36
Wie gesagt, ich könnte mir kein Urteil bilden, welche Taktik von der Verteidigung angewendet wurde.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 13:38
@stupormundi

Ich wollte nur aufzeigen, dass man meines Erachtens seitens der Verteidigung "Fehler" gemacht hat. Meines Erachtens war es ein Fehler dem Ulvi zu erlauben, bei der SOKO was auszusagen und der SOKO zu erlauben, den Ulvi in Abwesenheit seiner beiden Anwälte zu vernehmen. Ob man diesen Fehler erkannte, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war und dies durch massives Auftreten vor Gericht wieder wett machte, weiß ich nicht. Vieleicht war man auch kleinlaut, denn man hatte den Fehler ja selbst begangen? Schuld am Geständnis war ja der Ulvi, aber das grüne Licht dazu gaben ihm seine Anwälte, die ihn nicht sogar zum Teil bei den Vernehmungen begleiteten und sogar teilweise die Fragen angeblch in kindgerechte Form übersetzten. Obgleich der Ulvi besser geschwiegen hätte !!!


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 13:48
@Scipper

Naja, ich habe von Seiten der BI nie etwas gelesen, dass man den Anwälten deswegen Vorwürfe machen würde, die Verteitigung wäre schlecht gewesen.

Hätten die sich das entgehen lassen?


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 13:51
Beim Einreichen der Verfassungsbeschwerde funktionierte angeblich das Faxgerät nicht richtig, so dass die Verfassungsbeschwerde vom Verfassungsgericht wegen Fristüberschreitung abgewiesen werden musste. Das war auch so eine Panne seitens der Verteidigung des Ulvi, auch wenn dies ein anderer Anwalt war und die beidem vorherigen Pflichtverteidiger dafür nichts gekonnt haben. Die Mutter des Ulvi hat mal in einem Fernsehbericht gesagt, dass man sich auf die Anwälte verlassen habe, denn normalerweise nimmt man an, dass Anwälte für ihr nicht geringes Honorar eine sehr gute Arbeit leisten. Worin bestand denn diese sehr gute Arbeit im Fall Ulvi? Bestand sie darin, dass er sein Geständnis ablegte, dessen Wahrheitsgehalt mehr als nur etwas zweifelhaft sein dürfte ?


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 14:02
@stupormundi
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:Naja, ich habe von Seiten der BI nie etwas gelesen, dass man den Anwälten deswegen Vorwürfe machen würde, die Verteitigung wäre schlecht gewesen.
Ich nehme an, dass die Eltern des Ulvi mit der Arbeit der füheren Anwälte des Ulvi nicht sehr zufrieden waren, denn die Mutter des Ulvi sagte mal im Fernsehen, dass man sein gutes Geld für diese Anwälte bezahlt habe und dass nun bereits der fünfte Anwalt in diesem Fall Ulvi tätig ist. Ich entnahm diesen Worten, dass man nicht sehr zufrieden mit einem solchen Zustand war oder ist, denn man kann sich vorstellen, dass fünf Anwälte, wenn es denn so ist, sehr viel Geld kosten und das bezahlt nicht immer der Staat, es sei denn, man wäre ein mittelloser Mensch, dessen Einkommen unter dem Sozialhilfesatz liegt und daher auf Staatskosten seine Anwählte gestellt bekommt. Abgesehen davon beweist ja das Urteil wie der Fall Ulvi ausging. Das Ergebnis sagt genug: Lebenslänglich. Hätte er keinen Anwalt gehabt, hätte er viel Geld gespart. Es bestand aber Anwaltszwang.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 14:11
Wieviel tausend Euro haben die Anwälte des Ulvi als Honor bisher erhalten? Hat der Staat das alles auf Kosten der Steuerzahler bezahlt oder haben die Eltern vom Ulvi das alles bezahlen müssen? Darf man hier nicht fragen, ob die Anwälte auch wirklich ihr Bestes getan haben für ihr Honorar? Es mag sein, dass keiner sich traut, das zu beurteilen, aber fragen darf man sicherlich. Aber ich sehe schon: Bei Anwälten hat man Respekt, aber auf der SOKO darf man rumhacken, wie es jedem beliebt. Die SOKO hat keinen Fehler gemacht, denn sie nahm das Geständnis auf, denn der Ulvi wollte gestehen. Ob Ulvi damit gut beraten war, ist eine andere Frage. Seine Anwälte hätten jederzeit einschreiten können.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 14:44
Ich weiß leider nicht wie hoch das Honorar eines Anwaltes bei einem normalen Mordprozess ist, aber ich habe gerade einen Focus-Bericht gelesen, der besagt, dass die Anwälte im NSU-Fall pro Tag ein Honorar von 1000 Euro erhalten. Dieses Honorar bezahlt der Staat und somit der Steuerzahler.

PS: Wer hat im Fall des Ulvi die Anwaltskosten bezahlt: Die Eltern des Ulvi oder der Staat?


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 14:53
Und noch eine Frage: Wie hoch sind die Unterbringungskosten des Ulvi in der Psychiatrie pro Tag? Das bezahlt vermutlich der Staat und somit der Steuerzahler. Da er bereits seit 2001 dort ist, dürften sich die Gestamtkosten inzwischen auf mehrere zehntausend Euro belaufen. Ein Ende ist nicht in Sicht.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 14:54
@Scipper
Vermutlich der Steuerzahler wie bei Anderen auch die ohne Einkommen und Vermögen sind .Es bestand doch Anwaltszwang, dann muss der Staat auch einen Anwalt bezahlen. Das ist ja auch gut so.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 14:59
@Frau.N.Zimmer

Wenn der Steuerzahler bei Anwaltszwang die Kosten des Pflichtverteidigers trägt, dann wundert es mich, warum Ulvis Mutter in einem Fernsehbericht sagte, sie hätten die Kosten selbst getragen?


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 14:59
Und noch eine Frage: Wie hoch sind die Unterbringungskosten des Ulvi in er Psychiatrie pro Tag? Das bezahlt vermutlich der Staat und somit der Steuerzahler. Da er bereits seit 2001 dort ist, dürften sich die Kosten der Unterbringung inwischen auf mehre Zehntausend Euro belaufen.
Er ist ja in einem (Bezirks-)Krankenhaus untergebracht, die Kosten hierfür trägt natürlich wie bei allen anderen auch, die öffentliche Hand, sei es auf direktem Wege oder über die Krankenkasse.

Die Höhe der Kosten ist denke ich nur schwer zu schätzen, klar wird sowas von den Häusern durchkalkuliert aber vieles davon sind halt auch reine Rechengrößen.

So gesehen kosten ein Wiederaufnahmeverfahren auch viel Geld.

Wenn Dich das wirklich interessiert sind solche Angaben (Tagessätze in Kliniken) sicher oim Netz zu finden, oder ruf mal bei einer Krankenkasse an.....


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 15:00
@Scipper
es werden mehr als nur ein paar 10 000 sein die Ulvi bisher den Staat gekostet hat. Aber was willst du damit sagen? Soll er aus Kostengründen raus? Nicht dein ernst oder?


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 15:04
@mac61713

Damit will ich nicht sagen, dass man den Ulvi entlassen soll, aber ich wollte damit mal darlegen, was so ein Fall kostet. Rechnet man alles mit ein, einschließlich des Suchaufwandes mit einem Tornado und mit Hundertschaft und einer SOKO, so dürfte der Fall Peggy rund eine Million Euro gekostet haben.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 15:05
@Scipper
gut möglich, ja.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 15:09
@Scipper
Ich denke es ist so:
Die Staatskasse zahlt einen gewissen Satz für die Verteidigung und ordnet einen Anwalt bei sofern noch kein Anwalt vorhanden. Natürlich kann sich der Angeklagte selbst einen Anwalt suchen, kostet der aber mehr, muss das der Angeklagte aufzahlen. Oder wie hier die Familie freiwillig .


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 15:11
@Scipper

Bei den Kosten sind aber auch viele reine Rechengrößen dabei,
nimm zum Beispiel die SOKO.
Natürlich kann man betriebswirtschaftlich ausrechnen,
eine Arbeitstunde eines Kommisars X kostet die Summe Y,
aber es gibt hier ja keine direkt entstehenden Kosten.

Kommisar X ist ja eh im Dienst, seine Kosten entstehen auch wenn er an einem anderen Fall arbeitet oder gar nicht....


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 15:19
@stupormundi

Mir ist klar, dass die Kosten der öffentlichen Hand nur Rechengrößen sind. Gleichwohl gilt aber die Kostenrechnung, denn der Staat hat reale Ausgaben, die finanziert werden müssen. Im NSU-Fall wurden die voraussichtlichen Kosten des Prozesses laut Focus mit 20 Millionen Euro beziffert. Die Kostenrechnung hat vielerorst zu einem Kostenbewusstsein auch beim Staat geführt. Selbst Behörden rechnen untereinander die Kosten ab (Personal- und Sachkosten). Fordert man einen Bundeswehr-Tornado an, muss man auch die Kosten tragen. Denn der Bund will auf seine Kosten kommen, es sei denn, man hätte dies als Übungsflugstunden deklariert.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 15:30
@stupormundi
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:Kommisar X ist ja eh im Dienst, seine Kosten entstehen auch wenn er an einem anderen Fall arbeitet oder gar nicht....
Nach der Kostenrechnung ist auch der Personaleinsatz zu berechnen. Darum geht es und nicht darum, dass ohnehin Personal vorhanden ist, das ständig bezahlt werden muss. Um die Kosten eines Falles zu berechnen, sollte man sich mit der "Kostenrechnung" auskennen. Bei Kliniken ist es so ähnlich: Da wird auch viel gerechnet und dann auf den Einzefall umgelegt. Heraus kommen dabei Rechnungen, die vom Kostenträger natürlich bezahlt werden müssen. Und auch bei einem Anwalt ist es so, dass er für seine Inanspruchnahme eine Kostenrechnung vorlegt. Ihm wird dann das Honorar bezahlt. Nichts ist umsonst.


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Peggy Knobloch

20.11.2013 um 15:32
Mordfall Peggy
Staatsanwaltschaft für neuen Prozess
In den Fall der verschwundenen Peggy aus Lichtenberg (Lkr. Hof) könnte erneut Bewegung kommen. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat empfohlen, das verfahren um den Tod des Mädchens neu zu verhandeln.

Stand: 20.11.2013

http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/peggy-wiederaufnahme-antrag-102.html (Archiv-Version vom 06.12.2013)


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