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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch
1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

07.11.2013 um 17:35
@PEDRO_NEGRO

Die Meldung stammt vom 03.09.2013 und man kann nicht richtig nachvollziehen, wie diese Information generiert wurde.

Fakt ist, dass bisher keine Anklage erhoben wurde. Momentan arbeitet man an dem Entscheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ulvi und ich vermute, dieser Verwaltungsakt kam am 03.09.2013 in Gang.

Das noch zur Erklärung wehalb ich auch Zweifel bezweifele. Ob Seitens des Justiz wirklich Zeifel an dem Urteil bestehen oder nicht, kann man erst mit der Bekanntgabe des Entscheides einschätzen.

Natürlich war die Meldung vom September idealer Nährboden für die kühnsten Spekulationen.

Die Forderung, "FREIHEIT FÜR ULVI" wird sich dadurch vermutlich nicht erfüllen. Die Erwartungshaltung der BI ist da wohl etwas hoch.

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Peggy Knobloch

07.11.2013 um 19:36
@1947

Ob seitens der Justiz Zweifel an dem Urteil gegen Ulvi bestehen, darf in der Entscheidung über eine Wiederaufnahme keine Rolle spielen.


Alleine der § 359 STPO gibt die Linie vor.


Ich zitiere wörtlich

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war

2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat

3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflicht schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist

4. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind

5 wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht


Es ist wichtig zu erkennen das nicht ein Richter, das Urteil des Richters, der Ulvi verurteilte auf Plausibilität prüft.

In der Begründung der anstehenden Entscheidung muss dargelegt werden, welcher Teil des §359 eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigt.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

07.11.2013 um 19:42
Was man natürlich auch kritisch sehen muss, ist die Information, dass mit Peggy Dinge verschwanden, welche das Kind angeblich nicht mit in der Schule hatte.

Das wiederum führt direkt zu der Frage, ob die "Tat" tatsächlich so ablief, wie angenommen.

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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

07.11.2013 um 19:50
@EDGARallanPOE

Gut, auch wenn es so gehandhabt wird, wie Du es schreibst, rechne ich dennoch mit ernsthaften Ermittlungen im Fall Peggy, erst nach einer Wiederaufnahme.

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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 07:12
@1947
Für die Dinge die angeblich mit verschunden sind suche ich auch schon ewig eine offizielle Quelle wo dies bestätigt wird.
Auf dem Suchplakat steht davon nichts soweit ich weiß. Den Schlüsselanhänger mit 2 Schlüsseln hat man dagegen explizit erwähnt. Warum nicht den Laptop und das Nachthemd? Von wem wurde offiziell bestätigt das diese Sachen fehlen?
Weiß das jemand von den " älteren" usern?


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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 09:02
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:achso, denn ich habe das nicht gelesen.....oder steht so etwas im GB?
Ich kann mich an die ehemaligen Seiten der BI auch nur noch erinnern. Zeitgleich mit dem öffentlichen AUftritt vom Anwalt der die Wiederaufnahme in Gang bringen möchte wurde diese Seite gründlich "gesäubert". Es ging hier nicht um GB Einträge sondern um große rote HEadlines mit dem Titel, dass die Mutter endlich gestehen soll. Vorwürfe von Kinder Prostitution standen im Raum, Fotos und zahllose Aussagen die gespickt waren mit wiederwärtigen Verurteilungen gegen die Mutter. Es war auch nicht "grenzwertig" was da geschrieben wurde, sondern definitiv unter jeder Gürtellinie. Die Seite war der Grund für mich wieso ich die BI Leute als Stammtisch-Jauler mit blindem Hexenjagd-Trieb betrachte und ihnen jede Seriösität aberkenne.

Dass man nie eine Leiche fand - dafür kanns mehrere Gründe geben. Die Umgebung von Lichtenberg ist tiefer Wald mit unzähligen Höhlen und Verstecken. Schon damals als die Hundertschaft dieses Gebiet durchkämmt hat war klar wie schwer diese Aufgabe sein würde hier jemals etwas zu finden. Und damals wurde "nur" ein vermisstes Mädchen im Dickicht gesucht, - man stelle sich erst mal vor jemand hat sie dort eingegraben - wie soll man das finden, wenn nicht durch Zufall?


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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 09:22
@Tussinelda
@Redjune
Hier hatte ich schon mal die Möglichkeit aufgezeigt, alte Inhalte der BI-Seiten anzuschauen, es lohnt sich! Beitrag von jaska (Seite 702)
Der Link: http://web.archive.org/web/*/http://www.ulvi-kulac.de

@Frau.N.Zimmer
Interessante Frage, auf die es nie eine Antwort gab. In meiner Sammlung sind weit über 1000 Zeitungs-/Onlineartikel und dort kommt nur ein einziges Mal der Begriff "Laptop" vor und das im Bezug auf die Rechner der Reporter, die sich irgendwo vor Ort Strom abgezapft haben. Das Wort Nachthemd ist nicht zu finden.
Insofern (und ich glaube meine Auswahl ist repräsentativ, da ich einfach ALLES gesammelt habe) schiebe ich das bis zum Beweis des Gegenteils ins Reich der Legenden.



@Redjune
Zum Alibi von Ulvi (aus dem Kopf, kann ich gerne mit ein wenig mehr Zeit prüfen): er sagte, er sei zunächst beim Mittagessen gewesen, Zeugen hierfür sind seine Eltern. Dann sei er mit einer Essensschüssel losgegangen und hätte diese an die Haustüre eines Nachbarn gehängt. Diesen traf er nicht zuhause an, allerdings begegneten sie sich später und Ulvi richtete ihm aus, dass die Tasche mit dem Essen an der Haustüre hängt. Dieser Nachbar ist derjenige, der sich später in einem abgehörten Telefonat erkundigte, für welche Zeit Ulvi ein Alibi bräuchte. Seine Aussage wurde deshalb verworfen. Der Ladenbesitzer Langheinrich sah Ulvi gegen die Mittagszeit in Arbeitskleidung vor seinem Laden.
Ulvi hätte dann nach eigenen Angaben an einem anderen Haus angeklopft und dort mit 2 Bewohnern (Vater und Sohn?) gesprochen. Diese haben das vor Gericht nicht bestätigt.
Dann hätte Ulvi auf einer Bank im Ortskern gesessen und geraucht. Das wird durch die Beobachtung einer Frau, die einkaufen fuhr und wieder zurück kam für beide Male bestätigt, als sie am Henri-Marteau-Platz vorbei fuhr. Ob es dieselbe Frau oder eine andere war, die Ulvi dort zusammen mit einem blonden Mädchen sah, weiß ich gerade nicht.

Und dann gab es noch den Mann, dem Ulvi helfen sollte, der ohne Armbanduhr (übrigens hatte auch Ulvi keine) aber anhand der Anzahl der bereits von ihm selbst erledigten Holzfuhren auf 13:40 Uhr als Treffzeitpuunkt kam. Seine Methode, wie er die Zeit festgelegt hatte war wohl für die Polizei und die Richter dehnbar, so dass der Tatzeitraum in der verurteilten Tatversion zwischen 13:15 Uhr und ca. 14:00 Uhr liegt.
Den sich an das Holzschlichten anschliessenden Kaffeeklatsch der Familie bei der Schwester von Ulvi wurde von dieser nicht bestätigt.
Und das Alibi von Ulvis Vater war nicht nachprüfbar.


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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 09:59
@Tussinelda
Z.B. für die BI-Seiten:
http://web.archive.org/web/20090325070122/http://www.ulvi-kulac.de/
Fragen an Frau Knobloch:

1. Warum sollte Peggy am Tag des Verschwindens pünktlich zu Hause sein, es war keiner zu Hause?

2. Bereits am Abend des 7.5.01 erklärte Frau Knobloch, Peggy sei seit 12.50 Uhr verschwunden. Woher weiß sie das zu diesem Zeitpunkt so genau, sie war doch zum Dienst?

3. Wieso kann Frau Knobloch so exakt beschreiben, welche Kleidung Peggy an diesem Tag in der Schule getragen? Peggys Klassenkameradin jedoch erklärte, Peggy habe in der Schule eine Latzhose getragen.

4. Was waren die Motive dafür, bereits in der Nacht Suchplakate zu fertigen,Peggy sei seit 14 Uhr verschwunden, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Ermittlungen erfolgt waren?

5. Warum erklärt Frau Knobloch, Peggy habe einen durchgehend silbernen Roller besessen, obwohl selbst auf dem Polizeifoto eindeutig zu erkennen ist, dass er eine dunkelfarbige Trittfläche hatte (wie von den Zeugen bestätigt)?

6. Warum lügt Frau Knobloch in der Hauptverhandlung gravierend und erklärt, dass sie abends bei ihrer Suche nach Peggy Robert getroffen habe, obwohl es Denny war?

7. Peggy hatte kurz vor ihrem Verschwinden ihrer Freundin erzählt, sie wolle sich an dem Türken, dem Freund ihrer Mutter „rächen“. Warum bezieht Frau Knobloch diese Aussage plötzlich gezielt auf Ulvi?

8. Frau Knobloch berichtet, dass Peggy in letzter Zeit nicht mehr so oft zur Nachbarin gegangen sei, um „vielleicht peinlichen und bohrenden Fragen“ aus dem Wege zu gehen. Welche peinlichen Fragen hätte denn Peggy erwarten können?

9. Frau Knobloch erklärt, sie habe Peggys Kinderausweis versteckt, warum?

10. Frau Knobloch erklärt, sie habe nie in Lichtenberg einen neuen Kinderausweis beantragt. Wer hat dann den neuen Kinderausweis beantragt, ausgestellt in Lichtenberg am 2.5.2001? (Peggy verschwand am 7.5.01)?

11. Frau Knobloch behauptet, Peggy sei immer gleich nach der Schule nach Hause gekommen. Dies wird von Zeugen widerlegt, die Peggy wie oft noch nachmittags mit dem Ranzen unterwegs in Lichtenberg gesehen und erlebt haben, wie sie nach Essen und Trinken bettelte. Was ist das Motiv ihrer Falschaussage?

12. Frau Knobloch erklärt am 19.9.01, Freitag vor ihrem Verschwinden habe Peggy nicht mehr aus dem Haus gewollt. Tatsächlich war jedoch Peggy zum Bogentragen und wollte hinterher nicht nach Hause, weil ihre Mutter nicht zu Hause und sie Angst hatte, mit dem Stiefvater allein zu sein.

Warum lügt Frau Knobloch wieder?

13. In der Vernehmung vom 7.9.01 kann Frau Knobloch nicht sagen, wo sich Peggy am 3.5.01, dem Tag der angeblichen Vergewaltigung aufgehalten hat. In der Hauptverhandlung plötzlich (mehr als 2 Jahre später) kann sie sich „ganz genau“ erinnern!

14. Den Ermittlern bietet Frau Knobloch Peggys Turnbeutel vom Kinderturnen am Donnerstag, den 3.5.01 zum Mitnehmen an, der schmutzig im Flur liegt. In der Hauptverhandlung plötzlich erklärt sie, dass Peggy überhaupt nicht zum Kinderturnen an diesem Donnerstag war, was aber von der Turnlehrerin widerlegt wird.

Die Gründe für die vielen Widersprüche und Lügen in den Aussagen lassen sich nur vermuten.

Erschütternd, dass durch die Staatsanwaltschaft bis heute eine Vernehmung der Frau Knobloch mit allen Mitteln verhindert wird, warum?



Am 6. Juli 2007 erging Strafanzeige gegen Susanne Knobloch bei der Staatsanwaltschaft Hof wegen uneidlicher Falschaussage im Prozess gegen Ulvi Kulac.

Das Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 10.8.07 durch die Staatsanwaltschaft Hof mit der Begründung eingestellt, man habe nichts Neues vorzutragen.

Wie soll man Neues vorbringen, wenn das Alte einfach ad acta gelegt wird?

Die Akteneinsicht hatte gezeigt, dass durch die Staatsanwaltschaft Hof keinerlei Ermittlungen gegen Frau Knobloch erfolgten. Eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hatte zur Folge, dass per 4.11.2007 die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Hof gegen Frau Knobloch wieder aufgenommen werden sollten.

Festzustellen ist, dass erneut keine Ermittlungen gegen Frau Knobloch aufgenommen wurden.

Das Ermittlungsverfahren wurde nach Eingang der schriftlichen Begründung des Anwaltes vom 14.4.08 noch am gleichen Tag, bereits am 14.4.08 (!) durch die Hofer Staatsanwaltschaft eingestellt mit der Begründung,

dass die Staatsanwaltschaft Hof lediglich zu prüfen hatte, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass Frau Knobloch im Rahmen ihrer Zeugenaussage die Unwahrheit sagte. Ein derartiger Tatnachweis kann zumindest nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit geführt werden.

1.) Aktenkundig hat die Frau Knobloch in ihrer polizeilichen Vernehmung am 11.5.2001 erklärt, dass sie abends am Tag des Verschwindens von Peggy einen Jungen gesehen hat und mit ihm wegen Peggy ins Gespräch kam, den sie nicht kannte. Ihre Aussage ist deckungsgleich mit der des Dieter, der bestätigt Frau Knobloch gesehen zu haben, sie aber nicht kannte. Sie hatte sich ihm gegenüber zu diesem Zeitpunkt erst als Peggys Mutter vorgestellt.

Dass Frau Knobloch an diesem Abend Dieter gesehen hatte, stand zu keinem Zeitpunkt in Zweifel!

Umso skandalöser die Umkehr der Aussage von Frau Knobloch in der Hauptverhandlung, dass sie an diesem Abend nicht Dieter sondern Werner gesehen hatte.

Als Zeugen nennt sie noch ihren Lebensgefährten sowie ihre Nachbarn. Was sollen denn diese Zeugen gesehen haben? Beide wissen ja nur, dass Frau Knobloch aus dem Haus ging nach Peggy zu suchen.

Der Zeuge Werner, welcher zur Hauptverhandlung geladen war, hatte in einem späteren Gespräch mit Dieter noch seine Verwunderung zum Ausdruck gebracht, dass plötzlich er (Werner) die Knobloch an diesem Abend gesehen haben soll, was ja überhaupt nicht stimmte. Sie hat einfach gelogen.

Nicht rein zufällig ist der Zeuge Werner der Hauptentlastungszeuge des Ulvi; weil er mit absoluter Sicherheit Peggy noch nachmittags in Lichtenberg gesehen hatte. Eine eventuelle Verwechslung mit einem anderen Mädchen konnte definitiv ausgeschlossen werden. Werner wurde auf Grund der Falschaussage der Frau Knobloch vom Gericht für unglaubwürdig erklärt.

2.) Frau Knobloch erklärt in der Vernehmung vom 26.5.01, dass Peggys gravierende Verhaltensveränderung nach Ostern 2001 begonnen haben. Der Lebensgefährte der Frau Knobloch bestätigt dies in seiner Aussage vom 23.5.2001, „dass Peggy nach Ostern total verändert war.“

In der Hauptverhandlung spricht plötzlich Frau Knobloch von gravierenden Verhaltensänderungen ihrer Tochter Peggy bereits am Abend des 3.5.2001.

Mit dieser Falschaussage untermauert sie eine mögliche Vergewaltigung ihrer Tochter durch Ulvi an diesem 3.5.01. Peggys Kleidung wurde untersucht; es wurden massive Urinspuren gefunden, aber nicht von Ulvi!!

In beiden Fällen hat sich Frau Knobloch der Falschaussage schuldig gemacht, die in erheblichem Maße eine Verurteilung des Ulvi möglich werden ließ.

Die Wellen der Empörung über diese Vorgehensweise, insbesondere der Zeugen, schlagen hoch! Was hat diese Frau zu verbergen, welche Rolle spielt sie wirklich bezüglich des Verschwindens ihrer Tochter und warum werden ihre Lügen geschützt?



In Lichtenberg wurden wieder die Glocken geläutet!

Am 7. Mai vor 7 Jahren verschwand unter mysteriösen Umständen die
9-jährige Peggy Knobloch, ihr wahres Schicksal ist bis heute ungeklärt! Der Lichtenberger Ulvi Kulac wird für ihr Verschwinden verantwortlich gemacht und muss für etwas büßen, was er nicht getan hat.

Beweisfälschung und Beweisunterschlagung von Ermittlern sowie nachweisbare Falschaussagen von Peggys Mutter ließen eine Verurteilung möglich werden!

Rechtsanwalt Ortwin Lowack aus Bayreuth:

Ulvi wurde unschuldig verurteilt



Strafanzeigen gegen ehemalige Ermittler und den ehemaligen Soko-Chef Geier wegen Täuschung, Fälschung und Unterschlagung von Beweismitteln sowie Peggys Mutter wegen nachweisbarer Falschaussagen im Prozess wurden durch die Hofer Staatsanwaltschaft eingestellt mit der Begründung, dass derartige Delikte angeblich keinen Straftatbestand darstellen!

Bundespräsident Köhler mit Schreiben von 28.Februar 2008 auf diese groben Verstöße gegen die Menschenrechte aufmerksam gemacht, schweigt bis zum heutigen Tag!

Frau Justizministerin Zypries mit diesem Sachverhalt konfrontiert, bat mit Schreiben vom 18.4.08 von weiteren Eingaben in dieser Angelegenheit abzusehen!

Das Glockenläuten in Lichtenberg soll aber auch wach rütteln:

Unabhängig, unbestechlich, nur der Verfassung, dem Recht und der Wahrheit verpflichtet, sich ihrer eigenen definierten Macht bewusst und keiner anderen Macht zugeneigt, engagiert, realitätsbewusst und selbstkritisch – so sollte eine demokratische Justiz aussehen. Doch leider wird das Bild einer unabhängigen Justiz hierzulande inzwischen in einer Häufigkeit und negativen Qualität Lügen gestraft, die sich der deutsche Bürger kaum vorstellen kann.

Es sei denn, er ist selbst betroffen!

(aus „Anklage unerwünscht“ Roth/Nübel/Fromm)



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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 10:04
@jaska
danke


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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 11:21
@Redjune
@jaska
Vielen lieben Dank! Ihr habt mir viel Arbeit abgenommen , hätte jetzt viel suchen müssen um meine reingeworfene Meinung zu begründen.

Stimmt @Redjune es ist die headline, noch heute beharrt diese wie man liest inzwischen 1-Frau-BI darauf: "SK solle endlich reden". Also, ich bin nicht nachtragend aber mit Leuten die mich als Porno-Queen und Schlimmeres bezeichnet haben würde ich auch nicht reden. Worüber auch?

Nochmal danke @jaska für Deine großartige Arbeit, Du machst Dir wirklich sehr viel Mühe :)

Also, sind der Latop usw. eher mal dazu geschrieben wie das Federmäppchen auf dem Küchenschrank.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 12:13
@jaska

Danke für den Support.

Über die Jahre haben einige Dinge den Weg in die Gemüter gefunden und diese erhitzt.

Federmäppchen, was weiss ich.

Zu den fragwürdigen Dingen, die mit Peggy verschwanden, würde ich aber die Puppen zählen.

Den Berichten war zu entnehmen, dass Peggy mit ihrer Freundin ausgemacht hatte, diese am nächsten Tag mit in die Schule zu bringen.

Somit ist nicht ganz schlüssig, wohin diese gelangten.

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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 12:32
@1947
ja aber sind wir realistisch: kinder verlieren sachen. was hab ich als kind alles irgendwo verloren.. sogar n barbie-auto hab ich irgendwo liegen lassen, ist nie wieder aufgetaucht.


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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 12:37
@1947
Es fehlt offiziell nur eine einzige Puppe, eine rothaarige Barbiepuppe Modell "Arielle". Daneben fehlt die Schultasche samt gesamten Inhalt und der Schlüssel/-Anhänger.
Insofern ist es nicht wirklich zielführend, nach Dingen zu suchen, die vielleicht gar nicht fehlen.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 12:42
@Redjune

Einen Tag vorher sollen die Puppen ja noch vorhanden gewesen sein. Und für mich beinhaltet es einen Widerspruch, wenn Peggy die Puppen am nächsten Tag mit in die Schule nehmen wollte, diese am gleichen Tag aber schon mitnahm, wie es hiess.

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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 12:44
@1947
Nochmal: es kann sehr wohl sein, dass Peggy die auffällige Barbie mit den roten Haaren in der Schule dabei hatte, die "mehreren Puppen" (wenn es denn überhaupt stimmt) aber erst am nächsten Tag mitbringen wollte. Diese Puppen wären dann noch zuhause gewesen. Darüber weiß ich allerdings nichts.

Also:
- woher stammt die Geschichte mit den mehreren Puppen?
- woher weiß "man", dass diese nicht zuhause vorgefunden wurden?


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 12:46
@jaska

Zumindest in dem Buch "Der Fall Peggy" ist von einem Beutel mit Puppen die Rede.

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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 12:50
@1947
Und welche Quelle gibt das Buch an?


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 12:50
@jaska

Laut dem Buch stammt diese Information von Peggys Mutter selbst.

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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 12:54
@1947
Fakt ist, diese "Puppen" waren in der Berichterstattung nie Thema, obwohl sie essentiell gewesen wären.
Also kannst Du:
a) zweifeln - am Buch
b) zweifeln - an der Aussage der Mutter
c) glauben - dem Buch und damit der Mutter


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Peggy Knobloch

08.11.2013 um 12:55
Noch vergessen:
hat Frau Knobloch denn bei DIESEM Buch den Autoren überhaupt zugearbeitet?


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