Peggy Knobloch
08.09.2013 um 20:30Es ist darauf hinzuweisen, dass Ulvi K. nicht lediglich ein Geständnis abgelegt hat, sondern sich zu der Tat zum Nachteil von Peggy Knobloch in polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen am 2., 23. und 24. Juli 2002 sowie bei einer Bild-Ton-Aufzeichnung über die Tatrekonstruktion mit Beschuldigtenvernehmung am 2. und 30. Juli 2002 geäußert hat.
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Ulvi K. hat den Mord an Peggy Knobloch zunächst gegenüber den Ermittlungsbeamten im Anschluss an eine Beschuldigtenvernehmung am 2. Juli 2002 in den Diensträumen der Polizeidirektion Bayreuth erstmalig gestanden. Hierüber wurde ein Gedächtnisprotokoll erstellt.
Noch am selben Tag erfolgten zwei Bild- und Tonaufzeichnungen mit dem erneuten Geständnis des Beschuldigten.
In der Folgezeit wiederholte bzw. konkretisierte Ulvi K. - auch im Beisein seines Verteidigers - mehrfach sein Geständnis.
Es ergaben sich keine Hinweise auf das Unterlassen von Tonaufzeichnungen aufgrund eines beschädigten Tonbandgerätes. Der Ablauf der Vernehmung vom 2. Juli 2002, also auch der Umstand, dass das Aufnahmegerät defekt gewesen sein könnte, wurde bereits von der erkennenden Schwurgerichtskammer im Rahmen der Beweiswürdigung gewürdigt.
Eine Tonbandaufnahme über das erste Geständnis wurde nach Aktenlage nicht erstellt.
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Soweit die Worte des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz !!!
Quelle: http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage226.pdf (Archiv-Version vom 17.12.2015)
Damit man die Tage besser unterscheiden kann, habe ich jeweils Absätze eingebaut, denn das Ganze ist am Stück etwas schwer lesbar, so dass man leicht den Überblick verlieren kann.
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Ulvi K. hat den Mord an Peggy Knobloch zunächst gegenüber den Ermittlungsbeamten im Anschluss an eine Beschuldigtenvernehmung am 2. Juli 2002 in den Diensträumen der Polizeidirektion Bayreuth erstmalig gestanden. Hierüber wurde ein Gedächtnisprotokoll erstellt.
Noch am selben Tag erfolgten zwei Bild- und Tonaufzeichnungen mit dem erneuten Geständnis des Beschuldigten.
In der Folgezeit wiederholte bzw. konkretisierte Ulvi K. - auch im Beisein seines Verteidigers - mehrfach sein Geständnis.
Es ergaben sich keine Hinweise auf das Unterlassen von Tonaufzeichnungen aufgrund eines beschädigten Tonbandgerätes. Der Ablauf der Vernehmung vom 2. Juli 2002, also auch der Umstand, dass das Aufnahmegerät defekt gewesen sein könnte, wurde bereits von der erkennenden Schwurgerichtskammer im Rahmen der Beweiswürdigung gewürdigt.
Eine Tonbandaufnahme über das erste Geständnis wurde nach Aktenlage nicht erstellt.
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Soweit die Worte des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz !!!
Quelle: http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage226.pdf (Archiv-Version vom 17.12.2015)
Damit man die Tage besser unterscheiden kann, habe ich jeweils Absätze eingebaut, denn das Ganze ist am Stück etwas schwer lesbar, so dass man leicht den Überblick verlieren kann.