@meermin @allFAKTENhttp://www.findet-tanjagraeff.de/der-ex-ermittler-und-die-spitzbart-spur/Oberstaatsanwalt Peter Fritzen auf Anfrage gegenüber dem „Journal“ und liefert zunächst eine „Einordnung der in dem Leserbrief erhobenen Vorwürfe“:
Dann bestätigt er eine Darstellung Deschuntys: „Es trifft zu, dass im Jahr 2007 ein Phantombild einer Person mit einem Kinnbart gefertigt wurde. Dieses wurde seinerzeit einer Vielzahl von Zeugen vorgelegt, bei denen die Ermittlungsbeamten davon ausgingen, dass sie möglicherweise relevante Beobachtungen gemacht haben könnten.“ Doch „weiterführende Erkenntnisse ergaben sich hierbei nicht.
Also, in 2007 wurden Zeugen zu dem Phantombild befragt. Das Phantombild wurde wie bekannt anhand der Zeugenaussage der Svenja am Bierstand angefertigt. Nur anhand dieses Phantombildes wurden Zeugen befragt, nicht anhand von erstellten Fotos vom Fest. Niemand der Zeugen erkannte scheinbar die Person SB. Aufgrunddessen wurde diese Spur scheinbar zu den Akten gelegt u. nicht weiter verfolgt.
Die Person, die später als mögliche ‚Person mit dem Spitzbart‘ ermittelt worden ist, ist nicht aufgrund dieses Phantombilds, sondern auf andere Weise ermittelt worden.“ Selbstverständlich habe man diese dann auch vernommen. Ein konkreter Tatverdacht oder „weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze haben sich nach der übereinstimmenden Auffassung von Polizei und Staatsanwaltschaft aus den Ergebnissen der zu dieser Spur geführten Ermittlungen nicht ergeben“, fährt Fritzen fort.
http://www.volksfreund.de/nachrichten/kolumnen/leserbriefe/Leserbriefe-Kriminalitaet;art8042,4116245Ich habe 2011 (!) bei internen Recherchen einen Mann festgestellt, bei dem es sich um den gesuchten "Spitzbart" handeln könnte. Ich teilte dies dem Leiter der Ermittlungen mit. Daraufhin wurde eine Person festgestellt, über die ich hier aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte keine Angaben machen kann.
Im Leserbrief des Herrn D. ist nicht eine Rede eines Hinweise zum besagten SB. Der Ex-Ermittler bewahrt die Persönlichkeitsrechte. Wer die Infos an Herrn Kaes reichte, ist nicht bekannt u. ist wohl jetzt ermittlungsrelevant. Ich frage mich nur, warum jetzt Herr D. in den Fokus gerückt wird, der überhaupt keine Infos zur Person SB preisgab! Es ist die Rede davon, ob er Interna verraten habe? Aber gut, das ist jetzt Aufgabe der externen Ermittler. Ich halte es für wichtig, mit dem Vorwurf gegenüber des Ex-Ermittlers aufzuräumen. Es ist uns nicht bekannt, ob dieser Vorwurf zutrifft u. sollte hier aus meiner Sicht künftig unterlassen werden.
2013 hat Rechtsanwalt Böhm durch Akteneinsicht festgestellt, dass immer noch nicht alle Ansatzpunkte in dieser Spur abschließend ermittelt wurden und dass Bezüge zur "Kabinenbahnspur" und zur "Death-Metal-Szene" bestehen. Trotzdem wurden die Ermittlungen nun endgültig abgelehnt.
Also auch der RA stellte offene Fragen zu dieser Spur fest. Diese sind bis heute aus seiner Sicht nicht ausgeräumt.
Es bleibt die Frage, darf das sein, denn
Die Staatsanwaltschaft ist nach der Strafprozessordnung bei einem Anfangsverdacht einer Straftat verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Sie sieht aber keine erfolgversprechenden Ansatzpunkte mehr für Ermittlungen zur Spur "Spitzbart".
Aus meinem Verständnis sah Herr D. expliziten Ermittlungsbedarf. Warum darf ein Ex-Ermittler dazu nicht öffentlich Stellung nehmen? Ist das unter Verrat von Interna zu verstehen? Vermutlich, auch jeder Arbeitnehmer muss nach Ausscheiden aus einem Unternehmen Stillschweigen bewahren, es sei denn, ein Arbeitnehmer klagt an. Ich weiß nicht, wie es in einer Behörde ist. Evt. hätte Herr D. ein Rechtsverfahren einleiten müssen? Wer hat Recht?
JosephConrad schrieb:Wenn Herr Deschunty das in Eigenregie gemacht hat, ohne den Verdächtigen zu schützen und dieser möglicherweise bis heute noch dadurch Nachteile hat, so kann ich schon verstehen, wenn dieser Mensch Anzeige erstattet.
Das kommt dann dabei heraus. Herr D. hatte den SB nicht öffentlich identifiziert. Es kam erst durch den Kaes-Artikel zur Sprache. Ob Herr D. die Infos gab, ist ja jetzt Aufgabe der Ermittlungen. Aus Sicht des SB ist seine Reaktion absolut verständlich. - Na, ich hoffe doch mal, dass dabei jetzt die Wahrheit ans Licht kommt!
http://www.findet-tanjagraeff.de/kein-tatort-keine-spuren-nichts/Soulier ist der Ansicht, dass Gräff das Gelände der Fachhochschule mit einem Auto verlassen haben muss. „Wir haben um die Hochschule unwahrscheinlich viel gesucht. Da ist sie nicht“, sagte er. Heißt: Sie sei entweder mit jemanden, den sie kannte, ins Auto gestiegen – oder jemand habe sie gewaltsam ins Auto gezogen. Unbegreiflich, dass die junge Frau vom Sommerfest verschwinden konnte, ohne dass jemand etwas gesehen habe, meinte er.
Interessant ist, dass zum 5. Jahrestag des Verschwindens der TG Herr Soulier von einer klaren Verbringung mit einem Pkw ausging. Aus diesem Grund könnten die fehlenden Geruchsspuren der TG erklärt werden. Davon bin auch ich bis heute überzeugt. - Dass aufgrund des Auffindens der TG diese Variante nicht mehr einbezogen wurde, ist für viele Außenstehende nicht nachvollziehbar, da fehlende Spuren auch Erklärungen liefern. Kriminalisten sollten das erklärbar unterscheiden können. - Der Absturzbereich ist eben mit einem Pkw erreichbar. Unerklärlich ist, dass keine Suchhunde die Spur von TG aufnehmen konnten, wenn sie dorthin alleine zu Fuß gegangen war. Ein Pkw könnte die fehlenden Spuren erklären u. ein zeitnahes Szenario, indem TG möglicherweise aus einem Pkw flüchtete u. es dramatisch schnell zum Absturz gekommen sein könnte.