meermin schrieb:Natürlich ist das nur eine Deutung und Interpretation , die sich aus der Tatsache ergibt, dass nach dem Pullover und dessen ursprünglicher Besitzerin gefragt und gesucht wird.
DEFacTo schrieb:kannst du mal erklären was du mit der verbreitung deines 'insiderwissens' hier bezweckst?
Diese Frage stelle ich mir spätestens seit gestern auch.
@meermin, da du die Suche seitens der Familie nach dem Inhaber des aufgefundenen Pullovers als Fakt bezeichnest, bitte ich dich, den Nachweis zu erbringen. Sofern du aus ermittlungstaktischen Gründen es nicht kannst, bitte ich dich, solche Unterstellungen der Familie Gräff gegenüber zu unterlassen.
Wenn Frau G. den Pullover nicht ihrer Tochter zuordnen konnte, wäre das Asservat von äußerster Brisanz.
DEFacTo schrieb:du glaubst doch nicht allen ernstes, dass RA böhm ein zigarettenetui und einen, seiner meinung nach, nicht ausermittelter freundeskreis des freundeskreises eines angeklingelten jungen mannes fallen lässt und ein nicht identifizierter, von tanja beim sturz getragener pullover unerwähnt lässt?!!!
Dem kann ich nur zustimmen. TG war bis ca. 4:05 Uhr gesichert gesichtet worden in ihrem braunen T-Shirt. Wenn TG den Pulli in ihrer Tasche hatte, der Pulli ihr gehörte, dann dürfte die Mutter von dem Pulli Kenntnis haben. Frau G. war Berichten zufolge häufig, wenn nicht sogar wöchentlich, mit ihrer Tochter in der Stadt, um u.a. Kleidung zu kaufen. Nun wurde TG erst 8 Jahre später aufgefunden. Gut möglich, dass Frau G. sich an den Pulli nicht mehr erinnern kann. Es wäre nachvollziehbar, wenn der Pulli kein nennenswertes Detail aufwies, an das man sich auch nach Jahren erinnern könnte, zB. gestreift. Evt. konnte ein Bild mit dem Pulli gefunden werden.
Sollte Frau G. nun kein Erinnerungsvermögen an den Pulli haben, es kein Bild mit dem Pulli geben, so könnte natürlich sich ein Verdacht eingeschlichen haben, dass der Pulli TG nicht gehörte.
Wie kann die Kripo dem nun nachkommen? - Sofern dieser Umstand vorliegen sollte, wäre die Kripo geradezu gezwungen, den Pulli nachgestellt zu veröffentlichen. Es kann nicht sein, dass ein Asservat, welches dem Opfer nicht zugeordnet werden kann, nicht veröffentlicht würde.
Das Z.-Etui hätte demzufolge auch veröffentlicht werden müssen. Ob die Asservate noch als mögliches Täterwissen zurückgehalten werden, wissen wir nicht. Herr B. hätte das Etui dann aber nicht öffentlich gemacht.
Es wäre die Aufgabe der Ermittler, nicht zugehörige Asservate zu ermitteln. Passiert dies nicht, kann der Todesfall nicht als ausermittelt tituliert werden. Es wäre ein Skandal!