milinda schrieb:Wann hatte TG eigentlich welche Entscheidung getroffen?
TG soll kurz vor 4 Uhr eine SMS geschrieben haben. Sie nahm zunächst Kontakt zu ihrem neuen Bekannten auf. Sie hatten sich aus den Augen verloren. Hatte TG vll. aus einem schlechten Gewissen heraus sich gemeldet? Wollte sie lediglich wissen, wo sich die Gruppe aufhält, um ggf. wieder aufzuschließen? Ist die Nachfrage als loses Interesse, als Interesse o. als Absicherung zu bewerten?
Dann kommt ein Anruf seitens ihres Bekannten, der ihr mitteilt, auf dem Weg in die Stadt zu sein; sie könne ja nachkommen. TG könnte gesagt haben, okay, ich komme nach, ohne es in die Tat umzusetzen. Vll. war sie noch gar nicht in der Stimmung, das Fest zu verlassen? Als ihr letzter Begleiter zum Shuttle aufbrach, ließ TG ihn ziehen u. blieb. TG war demnach noch nicht in der Stimmung, aufzubrechen; ohne o. mit ihrem neuen Bekannten? Erst als sie den Anruf ihres neuen Bekannten erhält, scheint sie gewillt, das Fest dann doch zu verlassen. TG hatte auch keine Zeit mehr, mit TF ein Bier zu trinken. Sie wollte in die Stadt. Hieraus kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass sie tatsächlich Interesse am Aufschließen gehabt hatte; zu ihrem neuen Bekannten wollte. Warum wollte sie zu ihrem neuen Bekannten aufschließen?
-War ein Nachglühen geplant gewesen?
-Wollte TG bei ihrem neuen Bekannten sein, weil sie sich mehr erhoffte?
-Wollte TG aufschließen, weil sie den Schutz der Gruppe suchte?
Vll. von allem etwas.
milinda schrieb:Warum wollte sie schnellstmöglich in die Stadt?
Da der Treffpunkt in der City war, die Gruppe sich nicht ewig an einem Ort aufhalten wollte bzw. sich noch nicht einig gewesen sein könnte, was sie im Anschluss macht, liegt es nahe, dass TG die Gruppe nicht warten lassen wollte. Deshalb war die Frage berechtigt, wie sie am schnellsten in die Stadt käme.
Die entscheidende Frage ist jetzt,
milinda schrieb:Kaum hatte TG das Telefonat beendet u. hatte mit ihrem Bekannten gesprochen, war TG um die Ecke verschwunden.
Wann hatte TG eigentlich welche Entscheidung getroffen?
Könnte sie
a) zum Shuttle gegangen sein u. festgestellt haben, dass der Bus erst in 30 min. fährt?
b) entschieden haben, zu Fuß in die Stadt aufzuschließen?
c) eine MFG erhalten haben?
Nun kommt die entscheidende Frage:
Was wurde im 2. Telefonat vereinbart?
Auch nach dem 2. Telefonat soll es beim Treffen in der Stadt geblieben sein.
Könnte TG
a) mit dem Shuttle gefahren sein, wenn es keine Zeugen gibt u. TG nie in der Stadt ankam? Diese Variante wäre mMn. ziemlich unwahrscheinlich.
b) zu Fuß in die Stadt aufgebrochen sein? Könnte ihr auf dem Weg etwas zugestoßen sein? Ich halte die These für unwahrscheinlich, da TG vermutlich nach einem Überfall nicht mit allen Gegenständen u. am roten Felsen aufgefunden worden wäre.
c) eine MFG erhalten haben? Wann u. wo könnte TG eine MFG gefunden haben? Da TG nicht viel Zeit zum Finden einer MFG gehabt hatte, kann sie mE. nur eine MFG am Bierstand erhalten haben.
Eine MFG, die TG aber nicht in die Stadt gebracht hätte, halte ich auch für ziemlich unwahrscheinlich, da jeder mögliche Begleiter mit anderen Absichten hätte davon ausgehen können, dass TG dieses ihrem neuen Bekannten mitgeteilt hätte.
Im Prinzip bliebe keine Variation für ein mögliches Verbrechen offen, hätte TG eine Verabredung in der Stadt gehabt; auszuschließen ist natürlich keine der Varianten. Ich halte nur die Gesamtkonstellation für ein mögliches Verbrechen bei einer festen Verabredung für eher unwahrscheinlich.
Mit dem Shuttle wäre TG mMn. in der Stadt angekommen. Es wären genug Menschen mit ihr ausgestiegen.
Zu Fuß hätte ihr etwas zustoßen können, wenn TG in einem toten dunklen Winkel überfallen worden wäre. Doch dann hätten Suchhunde mMn. früher anschlagen müssen u. die Spur hätte nicht am Moselufer geendet, denn TG wäre nicht zur Kabinenbahn gegangen, sondern wäre geradeaus Richtung NKP o. PN gelaufen.
Eine MFG, die sie nicht wie vereinbart in die Stadt gefahren hätte, halte ich beinahe für ausgeschlossen, da ihr Begleiter auf dem Fest von Zeugen hätte gesehen werden können u. er nicht gesichert davon ausgehen konnte, nicht von Zeugen gesichtet worden zu sein.
Wäre TG per Anhalter gefahren, könnte ich mir anderes vorstellen, nicht aber eine MFG, die TG gekannt haben soll, wenngleich noch nicht lange.
Wenn TG aber eine Absage erhalten hatte, könnte sich sowohl eine mögliche MFG anders entpuppt haben, der davon ausgehen konnte, dass ihn niemand mit TG in Begleitung gesehen hatte o. TG auf eine andere Person getroffen sein könnte, mit dem sie entweder freiwillig Richtung Felsen aufgebrochen war o. unfreiwillig im Sinne einer MFG mit neuem Ziel.
Gedreht u. gewendet, wie man will, es sieht wohl ganz danach aus, dass...
Quastenflosser schrieb:Was nun genau mit Tanja passiert ist, wird wohl für immer ungeklärt bleiben. Wir können Vermutungen anstellen - mehr leider nicht.
Bis zur nächsten PK bleibe ich allerdings bei der These, dass TG nicht alleine am Felsen war, da die Absturzstelle keine Stelle zum Verweilen war; ein Unfall o. Unglücksfall sehr unwahrscheinlich ist, weil zur Absturzstelle niemand ohne Absicherung freiwillig hintreten würde.