Der tragische Tod von Tanja Gräff
29.03.2017 um 10:34brennan schrieb am 19.03.2017:Da hier immer wieder die Ansicht vertreten wird, dass Herr Urban die Grenzen seines Fachgebiets überschritten hat:Neben der reinen Feststellung der Verletzungen an einem Toten durch den Gerichtsmediziner steht doch auch ganz selbstverständlich eine Erklärung, wie diese Verletzungen am ehesten entstanden sein können. Da ich mich aber damit nicht so gut auskenne, andere hier im Thread aber anscheinend über ein tiefes und umfassendes Wissen verfügen: Gibt es Bücher oder andere Veröffentlichungen aus denen hervorgeht, was ein GM genau zu tun hat und ob und wie er sich über die Ergebnisse seiner Arbeit äußern darf?Ich bin beim Nachlesen des Threads auf deine Frage gestoßen. Obwohl ich noch gut 10 Seiten vor mir habe, beantworte ich sie auf die Gefahr hin, dass es schon jemand vor mir getan hat.
Ein Mediziner muss zahlreiche Weiterbildungen absolvieren, um als Facharzt für Rechtsmedizin anerkannt zu werden.
Die Rahmenbedingungen dieser Weiterbildungen obliegen den jeweiligen Landesärztekammern.
Als exemplarisches Beispiel, habe ich mir einmal die Weiterbildungsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung 2005/2008 heraus gesucht.
Und siehe da......
Herr Urban hat nach meinem Verständnis, zu keinem Zeitpunkt seines Vortrages auf der PK seine Kernkompetenzen als Rechtsmediziner überschritten.
Insbesondere erhalten Rechtsmediziner/innen eine punktuelle Schulung in folgenden Punkten:
•der Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der Todesermittlung unter Auswertung der Ermittlungsakten und Untersuchungsergebnisse
•der Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten über Kausalzusammenhänge im Rahmen der Todesermittlung und zu forensisch-psychopathologischen Fragestellungen
•der Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spuren
Wem das noch nicht ausreicht, noch die zwei folgenden Punkte, die den Urban-Kritikern endgültig den Wind aus den Segeln nehmen sollten.
•Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fundorten
•Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung
Alle in Kursivschrift gehaltenen Zitate sind auf dieser Seite im Gesamtkontext nachlesbar.
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