Der tragische Tod von Tanja Gräff
08.10.2016 um 20:39@Slaterator
@all
http://www.nwzonline.de/interview/todesursache-nach-40-jahren-schwer-zu-ermitteln_a_31,1,267475989.html
Ob 40 Jahre o. 8 Jahre, ich denke, dass es in beiden Fällen auf das Gleiche hinausläuft, oder?
http://home.benecke.com/publications/obduktion-nach-15-jahren-knnen-rechtsmediziner-den-fall-peggy-noch-lsenpicture (Archiv-Version vom 07.08.2017)
@all
http://www.nwzonline.de/interview/todesursache-nach-40-jahren-schwer-zu-ermitteln_a_31,1,267475989.html
Ob 40 Jahre o. 8 Jahre, ich denke, dass es in beiden Fällen auf das Gleiche hinausläuft, oder?
Frage: Was können Sie bei einem Skelett überhaupt noch beurteilen?D.h., dass ein Zungenbein nicht unweigerlich gebrochen sein muss im Falle eines Erwürgens o. einer Strangulation!
Cordes: Es geht natürlich in erster Linie um die Frage der Identifizierung. Ist es ein Mann oder eine Frau? Die Liegezeit, damit man eingrenzen kann, in welchem Bereich man suchen muss. Wo und wann ist jemand verschwunden? Das zweite ist dann zu versuchen, die Todesursache noch zu ermitteln. Das ist natürlich bei einer skelettierten Leiche deutlich erschwert. Da muss man im Grunde genommen schon Glück haben, dass zum Beispiel ein Schädelbruch noch zu finden ist, gebrochene Rippen oder Schusslöcher irgendwo in den Knochen. Ein Erwürgen zum Beispiel, bei dem Zungenbein oder Kehlkopf nicht gebrochen ist, würde man gar nicht mehr erkennen.
Frage: Könnten Sie aus den Verletzungen mit Sicherheits auf die Todesursache schließen oder wäre das Vermutung?
Cordes: Beispiel Schädel-Hirn-Trauma. Wenn man einen Bruch findet, der auf einen Schlag zurückzuführen sein könnte, weiß man ja nicht, ob der unbedingt zwingend tödlich gewesen sein muss. Das wäre eine Kann-Option. Meistens braucht man doch die Weichteilbefunde, um das sicher sagen zu können.
http://home.benecke.com/publications/obduktion-nach-15-jahren-knnen-rechtsmediziner-den-fall-peggy-noch-lsenpicture (Archiv-Version vom 07.08.2017)
Allerdings:Fazit: Dass TG auch erwürgt o. stranguliert worden sein könnte, kann demnach nach so langer Zeit nicht ausgeschlossen werden!!!
"Es gibt nahezu keine Chance, nach so einer langen Liegezeit Todesursachen wie Erwürgen oder Erdrosseln nachzuweisen“, erklärt Fred Zack,Oberarzt in der Forensik der Universität Rostock.
Ausnahme: „Es sei denn, die großen Hörner des Zungenbeins oder die Fortsätze des Schildknorpels sind bei einem Würgen oder Drosseln gebrochen worden. Ein solcher Fund spricht für grobe Gewalt gegen den Hals. Diese Teile des Kehlkopfskeletts sind aber sehr klein und in einem Wald nur schwer zu finden“, so Zack weiter.