Der tragische Tod von Tanja Gräff
27.09.2016 um 22:09@FadingScreams
Danke für deine Rückantwort :( Ist dein Szenario ein Geheimnis?
Ein Absturz i.S.v. @FadingScreams kann dann nur hinter dem Zaun stattgefunden haben, wenn ein Unfall im herkömmlichen Sinne gemeint sein soll. @Slaterator skizziert die weitere Folgewirkung einer unterlassenen Hilfelesitung.
Ein Hinunterwerfen eines #Unschuldigen#, der versehentlich überreagiert haben könnte, würde einen Unfall nicht rechtfertigen, wenn dieser zur Verdeckung eines Unfalls TG über den Zaun gebracht hätte. Es ist dann nicht nur unterlassene Hilfeleistung, sondern auch Vertuschung einer unterlassenen Hilfeleistung bedeuten, was einer Straftat gleich kommen dürfte. Bin strafrechtlich nicht firm, aber wenn ein Unfall aus einer Überreaktion stattgefunden haben sollte, was ich für eine der wenigsten wahrscheinlichen Szenarien befürworten kann, dann gäbe es zumindest einen Begleiter, der bis heute schweigt.
Der Grund einer Überreaktion aufgrund TGs möglicher Überreaktion auf verbale Äußerungen ihres Begleiters o. aufgrund einer möglichen Annährung, um nur 2 Möglichkeiten zu nennen, treten für eine mögliche Feststellung eines Motivs in den Hintergrund, denn Fakt wäre, dass egal ob vor o. hinter dem Zaun TG in Begleitung gewesen wäre, das für eine erste Ermittlungsrichtung genügen würde, um ein Kapitaldelikt im weitesten Sinn nicht ausschließen zu können.
Die Frage wäre nun, wie könnte die Kripo nach 9 Jahren ein solches Szenario als nahezu wahrscheinlich einstufen u. nachweisen können? Hat die Kripo irgendetwas in den Akten, einen Zeugenhinweis in diese Richtung, wäre es eventuell eine heiße Spur.
Danke für deine Rückantwort :( Ist dein Szenario ein Geheimnis?
Ein Absturz i.S.v. @FadingScreams kann dann nur hinter dem Zaun stattgefunden haben, wenn ein Unfall im herkömmlichen Sinne gemeint sein soll. @Slaterator skizziert die weitere Folgewirkung einer unterlassenen Hilfelesitung.
Ein Hinunterwerfen eines #Unschuldigen#, der versehentlich überreagiert haben könnte, würde einen Unfall nicht rechtfertigen, wenn dieser zur Verdeckung eines Unfalls TG über den Zaun gebracht hätte. Es ist dann nicht nur unterlassene Hilfeleistung, sondern auch Vertuschung einer unterlassenen Hilfeleistung bedeuten, was einer Straftat gleich kommen dürfte. Bin strafrechtlich nicht firm, aber wenn ein Unfall aus einer Überreaktion stattgefunden haben sollte, was ich für eine der wenigsten wahrscheinlichen Szenarien befürworten kann, dann gäbe es zumindest einen Begleiter, der bis heute schweigt.
Der Grund einer Überreaktion aufgrund TGs möglicher Überreaktion auf verbale Äußerungen ihres Begleiters o. aufgrund einer möglichen Annährung, um nur 2 Möglichkeiten zu nennen, treten für eine mögliche Feststellung eines Motivs in den Hintergrund, denn Fakt wäre, dass egal ob vor o. hinter dem Zaun TG in Begleitung gewesen wäre, das für eine erste Ermittlungsrichtung genügen würde, um ein Kapitaldelikt im weitesten Sinn nicht ausschließen zu können.
Die Frage wäre nun, wie könnte die Kripo nach 9 Jahren ein solches Szenario als nahezu wahrscheinlich einstufen u. nachweisen können? Hat die Kripo irgendetwas in den Akten, einen Zeugenhinweis in diese Richtung, wäre es eventuell eine heiße Spur.