@d.fensed.fense schrieb:Ich habe weder die Beiträge noch die Quellen verfasst, die Quellen sind in den Beiträgen aufgeführt.
Eben, da du diese hier aber einstelltest, gibt es darauf eine Reaktion. (siehe meinen Beitrag)
https://www.google.de/maps/dir/Zurmaiener+Stra%C3%9Fe,+Trier/Zurlaubener+Ufer,+54292+Trier/@49.7642975,6.6372791,477m/data=!3m1!1e3!4m13!4m12!1m5!1m1!1s0x47957cf378329aab:0x6ef7f6f2354c6ccb!2m2!1d6.6523115!2d49.7709069!1m5!1m1!1s0x47957c95093074f1:0x8f4a9e0234c5fc97!2m2!1d6.6355594!2d49.7652755?hl=deZurlaubener Ufer - Zurmaiener Str. verlaufen parallel zueinander.
Am Zurlaubener Ufer an der stillgelegten Kabinenbahn befinden sich mehrere Restaurants u. Wohnhäuser. Entlang des Ufers dient eine asphaltierte Straße als Fußweg u. es führt eine Straße entlang des Zurlaubener Ufers.
Die Zurmaiener Str. ist eine Hauptverkehrsstraße mit einer Abzweigung zur Nebenstraße Zurmaiener Str. Wenn der Zeuge die Schreie gehört haben will u. dazu die gesagten Worte, dann können die Schreie eigentlich nur vom Zurlaubener Ufer u. nicht von der Bonner Str. gekommen sein. Das ist meiner Meinung nach schon einmal klar.
Wenn ich mir aber die Wohngegend in diesem Bereich anschaue, muss die Frage erlaubt sein, warum nur EIN Zeuge die Schreie + Worte gehört haben kann? Ist das bei einer Umfeldanalyse überhaupt möglich? Ich behaupte, nein, es ist nicht möglich in dem Wohnumfeld, dass nur er allein die Schreie + Worte hätte hören können.
Es gab auf der anderen Seite die Mantrailerspur, die genau dort hinführte.
Verrückt in diesem Fall ist, sobald eine Spur passen könnte, muss die nächste schon wieder verworfen werden.
Aber ich merke schon, es ist eigentlich quatsch, sich darüber Gedanken zu machen. Solange wir die genauen Örtlichkeiten nicht kennen, ist alles wie immer nur Spekulatius.