Ein Teil der aufgelisteteten Gegenstände muss sich beim Sturz vom Felsen in der Tasche befunden haben. Dafür spricht der Auffindeort der Gegenstände. Wären sie alleine im Freien Fall nach unten gestürzt, dann wären vor allem die kleineren Gegenstände entweder gar nicht oder durch diverse unterschiedliche Aufprallsituationen und Eigengewicht wahrscheinlich ganz woanders unten angekommen. Das gilt vor allem auch für das aufgefundene Handy.
Das Handy muss sich beim Beginn des Sturzgeschehens in der Tasche befunden haben. Tanja oder aber eine Dritte Person müssen es vor dem Sturzbeginn in die Tasche gelegt haben. Ein finaler Akt angesichts des Absturzortes und der dort gegebenen Verhältnisse. Schwer vorzustellen dass es Tanja selber war, die sich mit dem Handy in der Tasche an den Rand des Felsens begeben haben soll.
Es kann also angenommen werden, dass eine Dritte Person das Handy in die Tasche gelegt haben könnte, bevor man Tanja hinabgeworfen hätte.
In diesem Zusammenhang sollte auch noch einmal über alte Zeugensichtungen nachgedacht werden. Mir fällt spontan immer zuerst die Michael/Patrick Zeugensichtung vom Drachenhaus ein.
Zwei Männer unterhielten sich zu dieser frühen Morgenstunde, wobei die Namen Patrick und Michael genannt wurden. Aus den Gesprächsfetzen war für den Kleingärtner erkennbar, dass die Männer sinngemäß darüber sprachen: „Mitgehangen, mitgefangen“. Einer der Unbekannten sagte, „Mach dir keine Gedanken“, worauf der andere erwiderte, „Aber ich hab doch nichts gemacht“. Das Gespräch endete mit dem Satz: „Halt dein Maul, geh jetzt am besten runter in Richtung Mosel und dann holst du dir ein Taxi und fährst heim“.
"Mitgehangen, mitgefangen", passen diese Worte zu dem von den Zeugen geschilderten "Vergehen", einem nächtlichen Einbruch aus Übermut in eine leerstehende Gartenlaube mit der Absicht dort eine Sitzgelegenheit zum Austrinken einer gestohlenen Flasche Bieres zu finden?
Ich frage mich, ob genauestens überprüft worden ist, wo und mit wem sich Michael und Patrick vor dem Einbruch in die Laube aufgehalten haben . Der Einbruch könnte schliesslich auch nach Begehen einer weitaus schwereren Straftat sozusagen als Alibibeschaffung geschehen sein.
Vielleicht geht auch meine Phantasie mit mir durch, aber diese spezielle Zeugensichtung und das vom Zeugen Gehörte gehen mir immer wieder durch den Kopf, weil das vom Zeugen Gehörte so gar nicht zu der doch relativ harmlosen Straftat, die dann festgestellt wurde zu passen scheint.