@Saralina@all@meerminTragen uns derzeit ähnliche Gedanken? Hierzu meine Gedanken:
Die Auffindesituation spricht zunächst für sich genommen eine klare Sprache: Alle Gegenstände u. Bekleidungsstücke wurden "sortiert" aufgefunden. Nichts deutete auf Verletzungsmuster durch fremde Hand hin. Ein Ablegen kann/muss ausgeschlossen werden, da die schweren Verletzungen nur durch den Sturz am Felsen entstehen konnten.
Der Beutel dürfte T.G. um ihre Schulter verankert gehabt haben, als sie stürzte. Hätte sie den Beutel lediglich in der Hand gehalten, wäre die Tasche beim Absturz aus der Hand geflogen, die Gegenstände in der Tasche verstreut worden. Was sagt dieser Umstand objektiv aus?
1. Dass eine Kampfhandlung nicht stattgefunden haben kann, oder? Die Tasche war aus relativ dünnem Stoff. Wäre eine Tasche in einem Handgemenge nicht zerrissen worden?
2. Hätte T.G. den Beutel in der Hand gehalten, wäre sie vermutlich bei einer Kampfhandlung aus der Hand gefallen, die Gegenstände in der Tasche vermutlich herausgefallen. Kann ein vermutlicher Angreifer die Tasche u. Gegenstände so hinterherwerfen, dass sie sortiert aufgefunden wurden? Vermutlich nicht, denn wahrscheinlich wäre der Beutel woanders in einem Baum hängen geblieben u. die Gegenstände verstreut gewesen.
3. Könnte ein vermutlicher Täter den Beutel samt Inhalts später dort platziert haben? Sehr unwahrscheinlich, denn T.G. hing vermutlich einige Monate im Baum. Wie hätte ein Täter wissen können, wann u. wo die sterblichen Überreste hinabfallen?
Welche Schlussfolgerungen können aus diesen Umständen gezogen werden?1) T.G. ist dort alleine verunfallt. - Suizid schließt die Kripo, die Familie, die Freunde aus. Dies schließe ich anhand der bekannten Indizien ebf. aus. - Also ein Unglücksfall?
2) Nichts deutet also auf eine Kampfhandlung hin. Es gibt keine Verletzungsmuster an der Bekleidung. Was bedeutet dieses? Objektiv, dass eine mögliche unmittelbare Kampfhandlung nicht stattgefunden haben kann.
3) Was sagt der Umstand aus, dass T.G. in einem
Pulli aufgefunden wurde? Bis 4:13 Uhr hatte sie ihn wohl nicht an. Es gibt hierzu keine Zeugenaussagen, die dies widerlegen würden. - Ist es ein Indiz dafür, dass T.G. sich zu einer Uhrzeit im Freien aufhielt, als sie fröstelte? Es war ein heißer Sommertag am 7.6. Hätte sie den Pulli angehabt, als die Temperaturen wieder anstiegen? Sicherlich nicht. Hätte sie den Pulli angehabt, wenn sie längere Zeit in einem Wagen gesessen hätte? Wahrscheinlich eher nicht. Objektiv gesehen dürfte T.G. sich zu einer Uhrzeit im Freien bewegt haben, als es noch kühl war.
4) Könnte T.G. noch Tage später irgendwo festgehalten worden sein? Objektiv betrachtet eher unwahrscheinlich. Hätte sie dann alle Gegenstände noch bei sich gehabt? Ich glaube es nicht.
Persönliches FAZIT: Objektiv betrachtet spricht bis hierhin alles dafür, dass T.G. sich am 7.6. im Freien aufgehalten hatte. Es kann keine direkte Kampfhandlung stattgefunden haben. Es befinden sich auch keine Werkzeugspuren an der Bekleidung. Es spricht einiges dafür, dass T.G. zu einem Zeitpunkt abgestürzt sein muss, als es noch kühl war. Und es spricht einiges dafür, dass T.G. noch am 7.6. abgestürzt war.