Der tragische Tod von Tanja Gräff
28.12.2015 um 16:54Wenn ich mir über Google Earth noch einmal vor Augen führe, welchen Weg T.G. nach 4:13 h genommen haben könnte v. Seitenausgang Stuckradweg, liegt die stillgelegte Kabinebahn eigentlich auf dem Weg in die Stadt? Ist die stillgelegte Kabinenbahn v. Felsenpfad aus erreichbar bzw. führte der Felsenpfad direkt zur Kabinenbahn? Schreie gegen 4:30 h würden passen + "Lass mich! Lass mich endlich in Ruhe!" Der Zeuge/Moselufer beschrieb die Schreie als markerschütternd. Zeitlich würde es passen?
Nun Frage ich mich, warum der Ort am roten Felsen? Von der Kabinenbahn bis zur Absturzstelle wären es gute 10-15 Min. Fußweg gewesen? Wenn es sich um T.G. gehandelt haben sollte, wäre ein Szenario an dieser Stelle mMn. denkbar, in der T.G. sich einer Gefahr ausgesetzt sah. Rannte sie deshalb "blindlings" in Richtung Absturzstelle, um sich v. einer möglichen Gefahr zu entfernen u. gelangte dadurch hinter den Zaun, um sich dann zu verstecken u. in der Morgendämmerung den plötzlich abfallenden Boden nicht bemerkte? Gab es an dieser Stelle deshalb keine Schreie, weil sie sich verstecken wollte? Und könnte ein möglicher Täter, der an der stillgelegten Kabinenbahn in Berührung mit T.G. gekommen sein könnte, zum Moselufer danach gelaufen sein, um bspw. v. dort aus den Felsen zu beobachten, um der MT-Spur gerecht zu werden? So ließe sich auch in dieser Überlegung der Fundort aller aufgefundenen Gegenstände u. Bekleidung ohne Verletzungsspuren erklären.
Bislang spricht mE. einiges dafür, dass T.G. nur an diesen Ort gelangte, weil es einen unmittelbaren Zusammenhang zu einer Person gegeben haben könnte, der zumindest die Situation ausgelöst haben könnte u. den T.G. vermutlich gekannt haben könnte. Wie wäre in diesem Fall die Rechtsprechung für den möglichen Unfall? Selbst wenn es jemanden gegeben haben sollte, der T.G. ohne ihre Einwilligung zu nahe gekommen wäre u. sie deshalb so reagiert haben könnte, könnte ein möglicher Angreifer deshalb zur Rechenschaft gezogen werden?
Nun Frage ich mich, warum der Ort am roten Felsen? Von der Kabinenbahn bis zur Absturzstelle wären es gute 10-15 Min. Fußweg gewesen? Wenn es sich um T.G. gehandelt haben sollte, wäre ein Szenario an dieser Stelle mMn. denkbar, in der T.G. sich einer Gefahr ausgesetzt sah. Rannte sie deshalb "blindlings" in Richtung Absturzstelle, um sich v. einer möglichen Gefahr zu entfernen u. gelangte dadurch hinter den Zaun, um sich dann zu verstecken u. in der Morgendämmerung den plötzlich abfallenden Boden nicht bemerkte? Gab es an dieser Stelle deshalb keine Schreie, weil sie sich verstecken wollte? Und könnte ein möglicher Täter, der an der stillgelegten Kabinenbahn in Berührung mit T.G. gekommen sein könnte, zum Moselufer danach gelaufen sein, um bspw. v. dort aus den Felsen zu beobachten, um der MT-Spur gerecht zu werden? So ließe sich auch in dieser Überlegung der Fundort aller aufgefundenen Gegenstände u. Bekleidung ohne Verletzungsspuren erklären.
Bislang spricht mE. einiges dafür, dass T.G. nur an diesen Ort gelangte, weil es einen unmittelbaren Zusammenhang zu einer Person gegeben haben könnte, der zumindest die Situation ausgelöst haben könnte u. den T.G. vermutlich gekannt haben könnte. Wie wäre in diesem Fall die Rechtsprechung für den möglichen Unfall? Selbst wenn es jemanden gegeben haben sollte, der T.G. ohne ihre Einwilligung zu nahe gekommen wäre u. sie deshalb so reagiert haben könnte, könnte ein möglicher Angreifer deshalb zur Rechenschaft gezogen werden?