Der tragische Tod von Tanja Gräff
18.08.2015 um 19:18@ff. zur Ortung v. ausgeschalteten Handys - im Fall der ermordeten A.
http://www.focus.de/panorama/welt/fall-anneli-ermittler-17-jaehrige-musste-sterben-weil-sie-die-taeter-haette-identifizieren-koennen_id_4887306.html
(siehe 15:05 h)
T.´s Handy wurde mit allen weiteren Gegenständen, die sie an jenem Abend mitführte, aufgefunden. Da ihr Handy seit 4:13 h ausgeschaltet blieb, ihr Handy offenbar nicht v. einem etwaigen Dritten entnommen wurde, könnte entspr. der Spurenlage davon ausgegangen werden, dass T. bereits am 7.6. ums Leben gekommen sein dürfte?
Das Handy hatte sie stets bei sich gem. Spurenlage. Unterstellt, dass T. ein aufgeladenes Handy mit sich führte, hätte ihr Handy nach dem Verlassen der FH noch für lange Zeit aufgeladen sein müssen, 6, 12, 24 h? Oder geht jdn. v. Euch ohne aufgeladenes Handy, wenn ihr wisst, dass ihr 12 Std. unterwegs sein werdet, mit einem halbvollen Akku los?
Wäre T. freiwillig zur Absturzstelle gefahren o. gelaufen, hätte T. wenigstens eine SMS an eine Freundin o. einen Freund hinterlassen, dass sie ihren Plan bspw. geändert hat? Hätte T. bei einem längeren freiwilligen Aufenthalt an der Absturzstelle bereits Tageshell ihr Handy wieder eingeschaltet, um bspw. eine Nachricht an Bekannte zu senden? Da dies aber nicht erfolgte, muss es dafür einen Grund geben. Da sehr enge Freunde T. spätestens 16 h nach Verlassen ihres Elternhauses (20.00 Uhr bis 12 Uhr am Folgetag) versuchten, sie zu erreichen, könnte ihr Handy noch aufgeladen gewesen sein, zumal T. nach der Aktenlage ledigl. 3-Mal sehr kurz telefonierte?
Wäre T. entführt worden, hätte sie Gelegenheit gehabt, einen Hilferuf zu tätigen?
Hätte T. im Entführungsfall die Chance gehabt, eine Nachricht an die Kripo zu senden? Wäre T. gefesselt worden, hätte sie es nicht gekonnt. Aber würde ein Entführer ihr das Handy belassen u. gar ihre Tasche ? Wäre selbst bei einem Überraschungsangriff die Tasche nicht heruntergefallen?
Ich kann mir vorstellen, dass die Handyauswertung auch noch folgendes ans Tageslicht bringen könnte: Der Zeitpunkt, an dem aufgrund der Zerstörung techn. Funktionen bspw. Nachrichten nicht mehr empfangen werden konnten, so dass der Zeitpunkt des Absturzes eingegrenzt werden könnte? Oder dass die Uhrzeit ihres Handys zu einem best. Zeitpunkt stehen blieb? Denn im Gegensatz zu ihrer Armbanduhr dürfte die Uhrzeit des Handys bei Zerstörung v. techn. Funktionen nicht weiter gelaufen sein, oder?
@grizzlyhai
Das Mädchen wurde NICHT 1 Woche festgehalten. Es starb vermutl. lt. Pk bereits einen Tag später. Die Täter wurden bereits 4 T. später verhaftet! Die Täter hatten A.´s Handy entwendet, um den ersten Anruf an die Eltern zu tätigen. Naja, "mal eben" + "locker" ist die Entführung ohne lange Vorbereitungszeit nicht erfolgt.
http://www.focus.de/panorama/welt/fall-anneli-ermittler-17-jaehrige-musste-sterben-weil-sie-die-taeter-haette-identifizieren-koennen_id_4887306.html
(siehe 15:05 h)
Am späten Abend wurde laut Polizei der letzte Standort des Handys ermittelt. Danach wurde es offenbar ausgeschaltet. Die nächsten Anrufe kamen von einem anderen Gerät.Bedeutet es doch, dass selbst heute ausgeschaltete Handys NICHT geortet werden können!?
T.´s Handy wurde mit allen weiteren Gegenständen, die sie an jenem Abend mitführte, aufgefunden. Da ihr Handy seit 4:13 h ausgeschaltet blieb, ihr Handy offenbar nicht v. einem etwaigen Dritten entnommen wurde, könnte entspr. der Spurenlage davon ausgegangen werden, dass T. bereits am 7.6. ums Leben gekommen sein dürfte?
Das Handy hatte sie stets bei sich gem. Spurenlage. Unterstellt, dass T. ein aufgeladenes Handy mit sich führte, hätte ihr Handy nach dem Verlassen der FH noch für lange Zeit aufgeladen sein müssen, 6, 12, 24 h? Oder geht jdn. v. Euch ohne aufgeladenes Handy, wenn ihr wisst, dass ihr 12 Std. unterwegs sein werdet, mit einem halbvollen Akku los?
Wäre T. freiwillig zur Absturzstelle gefahren o. gelaufen, hätte T. wenigstens eine SMS an eine Freundin o. einen Freund hinterlassen, dass sie ihren Plan bspw. geändert hat? Hätte T. bei einem längeren freiwilligen Aufenthalt an der Absturzstelle bereits Tageshell ihr Handy wieder eingeschaltet, um bspw. eine Nachricht an Bekannte zu senden? Da dies aber nicht erfolgte, muss es dafür einen Grund geben. Da sehr enge Freunde T. spätestens 16 h nach Verlassen ihres Elternhauses (20.00 Uhr bis 12 Uhr am Folgetag) versuchten, sie zu erreichen, könnte ihr Handy noch aufgeladen gewesen sein, zumal T. nach der Aktenlage ledigl. 3-Mal sehr kurz telefonierte?
Wäre T. entführt worden, hätte sie Gelegenheit gehabt, einen Hilferuf zu tätigen?
Hätte T. im Entführungsfall die Chance gehabt, eine Nachricht an die Kripo zu senden? Wäre T. gefesselt worden, hätte sie es nicht gekonnt. Aber würde ein Entführer ihr das Handy belassen u. gar ihre Tasche ? Wäre selbst bei einem Überraschungsangriff die Tasche nicht heruntergefallen?
Ich kann mir vorstellen, dass die Handyauswertung auch noch folgendes ans Tageslicht bringen könnte: Der Zeitpunkt, an dem aufgrund der Zerstörung techn. Funktionen bspw. Nachrichten nicht mehr empfangen werden konnten, so dass der Zeitpunkt des Absturzes eingegrenzt werden könnte? Oder dass die Uhrzeit ihres Handys zu einem best. Zeitpunkt stehen blieb? Denn im Gegensatz zu ihrer Armbanduhr dürfte die Uhrzeit des Handys bei Zerstörung v. techn. Funktionen nicht weiter gelaufen sein, oder?
@grizzlyhai
Das Mädchen wurde NICHT 1 Woche festgehalten. Es starb vermutl. lt. Pk bereits einen Tag später. Die Täter wurden bereits 4 T. später verhaftet! Die Täter hatten A.´s Handy entwendet, um den ersten Anruf an die Eltern zu tätigen. Naja, "mal eben" + "locker" ist die Entführung ohne lange Vorbereitungszeit nicht erfolgt.