User1282 schrieb:Ja, aber beziehen sich nur auf medizinische Befunde. (Dafür war er auch da!)
Weiter lassen aber seine Schlussfolgerungen eklatant außer acht, wie es zu einem befürworteten Unfallgeschehen gekommen ist. Weiter bin ich gespannt, mit welchen Fakten Du Urban´s Aussage belegen kannst, dass er nicht von einem Suizid ausgeht, weil ihm die Stelle unpassend erscheint und er eine bessere in´s Auge gefasst hat. Weiter bin ich gespannt, mit welchen Fakten Du Urban´s Aussage belegen kannst, bei einem evtl Schubser wäre der Täter mit abgestürzt.(Obwohl täglich tausendfach Schwimmer in´s Becken gedeut werden, ohne das der Schubsende mit eintaucht).
Für das Unfallgeschehen ist er nicht zuständig. Er kann nur sagen, was aus medizinischer Sicht wahrscheinlich ist. Und zum Unfallgeschehen hat er schon genug gesagt.
Sicherlich hat er etwas mehr als das rein medizinische gesagt, das ist bei solchen Konferenzen fast nicht vermeidbar. Aber sag mal, was findest Du an seiner Deutung bzgl. Suizid nicht einleuchtend?
Und Dein Vergleich mit dem Beckenrad hinkt mehr als gewaltig, oder hat der Beckenrand zum Wasser hin ein starkes Gefälle? Nein, das wäre eine unfallträchtige Bauweise und garantiert nicht zugelassen. Auch ohne Schuber wäre das eine gefährliche Gefahrenquelle.
Rechtlich ist eine Straftat zu belegen und dazu muss man ein Unfall ausreichend ausschließen. Du willst wohl, dass in unserem Staat belegt werden muss, dass keine Straftat vorliegt. So wie es aussieht, wird man im Fall Gräff mit höchster Wahrscheinlichkeit zeigen können, dass es ein Unfall war. Nach einer solch langen Zeit ist das ein Glücksfall. Aber eigentlich muss Herr Uraban überhaupt nichts in dieser Richtung belegen, er muss nur einen Unfall begründet ausreichend wahrscheinlich erachten, mehr auch nicht. Wenn mehr nicht möglich ist, muss man das hinnehmen.