Der tragische Tod von Tanja Gräff
10.07.2015 um 11:44@Nightrider64
Da muss dich der Hr. Professor Urban leider persönlich korrigieren, er hat sich etwas verhaspelt aber es sollte dennoch klar sein:
Nightrider64 schrieb:Undf was ist mit dem Foto vom Fest bei dem Tanja mit einem Becher zu sehen ist?Fotos von dem FH-Fest auf denen TG erkennbar ist bitte direkt an die Kripo weiterleiten.
Ich weis nicht, ob Du schon mal Jugendliches Trinkverhalten beobachtet hast. Ich denke eher nicht.Du hast also jugendliches Trinkverhalten beoachtet, ein Muster erkannt u. wissenschaftlich ausgewertet, bitte halte mit das Ergebnis nicht vor.
Nightrider64 schrieb:Natürlich hat man den Abwurf einer Leiche dort erörtert. Und man hat das aufgrund des Verletzungsmusters ausgeschlossen.Ich warte immer noch auf die genaue Quelle bzw. das entsprechende Zitat.
Nightrider64 schrieb:Der Gerichtsmediziner hat gesagt, der Trümmerbruch am Arm ist eine typische Abfangverletzung und geht davon aus, das sie bei vollem Bewusstsein dort heruntergestürzt sein muss. Also nichts Abwurf einer Leiche. Dann hätte sie auch Schädelverletzungen aufweisen müssen, so der Gerichtsmediziner.Das ist kein Zitat, sondern eine dürftige Zusammenfassung, gespickt mit Eigeninterpretationen.
Da muss dich der Hr. Professor Urban leider persönlich korrigieren, er hat sich etwas verhaspelt aber es sollte dennoch klar sein:
Nun die letzte, wenn Sie so wollen, Fragestellung, achso ich hab noch vergessen... dazu zufügen, ich hab ja vorher erwähnt es gab eine Verletzung am linken Handgelenk im Bereich der Unterarmknochen des linken Handgelenks. Wenn man sich ein solches Sturzereignis vorstellt von dem man ausgehen muss dass es, mit dem Unterkörper voran, so will ich es mal ganz allgemein ausdrücken, ob mit Beinen wirklich voran kann man nicht sagen, erfolgte, ist eine der typischen Reaktionen, bei einer Person die noch reagieren kann, also eben nicht verstorben oder bewusstlos ist. Die Reaktion, dass mit einer der beiden oder mit beiden Armen versucht wird nach hinten zu greifen um das Sturzereignis abzufangen und dann in typischerweise dort am Übergang zum Handgelenk an den Unterarmknochen Verletzungen auftreten wie wir sie hier auch nachweisen konnten, so dass auch diese Verletzung zu einem Sturzereignis wie wir es uns aus den übrigen Verletzungen her vorstellen müssen passen.Da steht nirgends, dass sie definitiv bei Bewusstsein war u. auch nicht, dass bei einem leblosen Sturz eine Schädelverletzung vorhanden sein muss. Er mutmaßt lediglich, dass eine solche Handverletzung passen würde. Ergo lässts sich ein lebloser Sturz, lediglich anhand des Skeletts, nicht ausschließen.