@silencaEin "Verlagern" des Todeszeitpunktes nach hinten nach 5:05 hinaus hängt nicht von der Relevanz der BZH-Spur ab!
Davor (5:00 bzw. 5:05) liegen Videosequenzen mit der tanzenden Tanja und anschließend daran die Sichtung durch die Zeugin "Steffi" in der Nähe des Drachenhauses bei welcher sogar Tanjas Name fiel.
Es ist praktisch ausgeschlossen, dass die "Schrei-Spur" dabei hilft, den Zeitpunkt des entscheidenden Ereignisses zu ermitteln.
Entscheidend wäre vielmehr, die Identität des Mannes, der um 5 Uhr nochmal kurz mit Tanja getanzt hatte durch Fachleute zu ermitteln!
(ich selbst hatte einen diesbezüglichen Versuch unternommen und schätze die Wahrscheinlichkeit, dass ich den richtigen "erwischt" habe ziemlich hoch ein...würde allerdings gerne den "Spitzbart" zum Vergleich heranziehen...anhand seiner Selbstbeschreibung kann ich bislang nicht ausschließen, dass er der Mann gewesen sein könnte!)
...und dann wäre da noch die weibliche Zeugin von 5 Uhr; sollte es sich hier etwa um "Steffi" selber handeln? (dann hätte man uns unterschlagen, dass es sich um eine *sichere* Sichtung Tanjas gehandelt hatte) oder handelt es sich doch um eine weibliche "schweigende Zeugin"?