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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.07.2012 um 07:15
@Ivytractors
Wir sind hier nicht im Gerichtssaal und deshalb werde ich mir sehrwohl ein Bild über Jüppchens Schweigen machen.
Hätte er einen Funken Reue gehabt und wäre er tatsächlich unschuldig, hätte er den Mund aufgemacht. So war sein Schweigen ein indirektes Schuldeingeständnis für mich.
Weshalb hätte er sonst geschwiegen und niemanden anderen belastet?


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.07.2012 um 07:54
@Ivytractors
Eine Tatbeteiligung des Vaters von Jüppchen ist in der Tat nicht so einfach auszuschließen. Wenn er zuhause gewesen war, dürft er wahrscheinlich mitbekommen haben, dass jemand ins Hofgelände gekommen ist. Lolita wird sich bemerkbar gemacht haben. Gerade dass diese wohl unerwünschte Besucherin auf einmal da ist, wurde von dem- oder derjenigen, der/die sie zuerst sah, bestimmt flux weiter gemeldet. Schließlich war der Vater der Inhalber des Anwesens und hatte Anspruch drauf, zu wissen, wer sich in seinem Arreal befindet.


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11.07.2012 um 08:32
@Giselle-Sophie
Welches Motiv hätte Jüppchen, seinen mittlerweile toten Vater zu decken?


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.07.2012 um 08:36
Das Gericht hat Jüppchen nicht wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, sondern eher mangels Beweises. Wobei der Zweifel wohl darin bestand, ob die Mordmerkmale (§ 211 StGB) erfüllt sind. Ob auch Zweifel hinsichtlich der Merkmale eines Totschlags (§ 212 StGB) vorliegen, ist mir unklar.

Fakt ist, sofern man den Zeugen Glauben schenkt, dass der Angeklagte "Legenden" über den Verbleib Lolitas erfunden hat, etwa in dem Sinne, sie sei 1982 nach Holland ausgewandert. Das alleine ist zwar kein realer Beweis, dass er der Täter sein muss, aber ein Indiz, dass er ein gewisses Interesse daran hatte die Spuren der Lolita zu verwischen und die Vermisstensuche nach Lolita zu erschweren.


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11.07.2012 um 08:58
@Ivytractors schrieb gestern um 02:35 Uhr:
Zitat von IvytractorsIvytractors schrieb:Fuer mich sind zumindest diese 3 Personen -Jupp, Jueppchen und Michael- potentiell involviert. Die Verteidigung koennte evtl. sogar argumentieren, dass eine Selbsttoetung bislang nicht voellig ausgeschlossen werden konnte. Das Verstecken der Leiche als Panikreaktion?

Alles in allem traegt J. sicherlich Verantwortung fuer den Tod der Lolita. Mir erschliesst sich aber bislang nicht in welcher Form- Taeter, Mittaeter, Mitwisser?
Fakt ist, dass der Verteidiger im Prozess nicht so argumentiert hat. Und der Angeklagte hat dazu auch nichts gesagt, sondern eisern geschwiegen. Sind wir jetzt dabei, den Part der Verteidigung zu spielen? Das ist unnötig, denn Jüppchen wurde vom Gericht freigesprochen und sofort auf freien Fuß gesetzt.


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11.07.2012 um 09:12
Das Jüppchen hatte als Angeklagter selbstverständlich das Recht zu schweigen. Aber wenn er wirklich meinte, dass die Lolita nach Holland ausgewandert sei, warum ist er sie dann nicht dorthin suchen gegangen? Und warum hat er im Prozess nicht gesagt, dass er unschuldig ist? Das hätte er ja sagen können, mit einem einzigen Satz: Ich bin unschuldig. Das Gericht hat ihn aber auch ohne sein Dazutun freigesprochen. Eine wirkliche Superleistung des Gerichtes nach dem Grundsatz: In dubio pro reo.


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11.07.2012 um 09:14
Joseph K.`s Biographie zeigt ihn mehr als respektlos und feige. Warum sollte er ausgerechnet diese Situation jetzt nicht „genutzt“ haben um die Tat jemand anderem in die Schuhe zu schieben?

Was mich auch masslos ärgert an diesem Fall ist, dass der Name Lolita Brieger wie selbstverständlich, immer ausgeschrieben wird. Dagegen ist nichts einzuwenden. Doch die Feigheit von Joseph K. wird durch das Abkürzen seines Namens noch unterstützt. (Rechtlich dazu belehren braucht man mich nicht, dass die Gesetze so sind weiss ich, ärgert mich dennoch.) Ebenso wie die Berücksichtigung von Joseph K.`s emotionalem Zustand zur Zeit der Tat entgegen der Ausklammerung von Lolitas emotionaler Verfassung. Die Frau war im fünften Monat schwanger. Ich habe schon Frauen gesehen, die im fünften Monat bereits einen stattlichen Bauch hatten und die Bewegungen des Kindes deutlich spüren konnten.
Lolita Briegers Schock muss masslos gewesen sein, im Moment des Angriffs. Zusammen mit dem was sie schon vorher von Joseph K. ertragen musste und der blitzartigen Erkenntnis, dass da jetzt ein Vater sein ungeborenes Baby, sein Leib und Leben und die Mama des Kindes dazu, umbringen will.....Die Schockstarre und Wehrlosigkeit ist bildlich, fast greifbar. Zudem dürfte Joseph K., ihr Kräftemässig weit überlegen gewesen sein.

@Scipper

Du hast völlig Recht! Joseph K. hat von sechs „Zeugen“ über die Jahre öffentlich berichtet, dass sie Lolita Brieger gesehen hätten. Plus die Holland – Story. Dumm nur, dass er diese Geschichten jeweils toten „Zeugen“ in den Mund gelegt hatte Lolita Brieger war zu den Zeiten seiner Märchen ein Vermisstenfall mit Verdacht auf ein Kapitaldelikt. Zusätzlich war er der dringend Tatverdächtige.
Hätte er selbst sich als unschuldig empfunden, hätte ihn NICHTS davon abgehalten, die jeweiligen „Zeugen“ unmittelbar bei der Polizei zu melden. Lolita war die Mutter seines Kindes, wenn alles natürlich verlaufen wäre, hätte ER das allergrösste Interesse gehabt das sie gefunden wurde.


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11.07.2012 um 09:27
@PaulVitti

Der gewalttätige Angriff auf eine schwangere Frau (Lolita Brieger war im 5. Monat schwanger) ist nach meiner Weltanschauung das Allerschlimmste was jemand machen kann. Falls es stimmt, was man in den Berichten las, hat der Täter die schwangere Lolita von hinten mit einem Eisendraht erdrosselt.

Das Merkmal der Heimtücke dürfte damit erfüllt sein, sofern das Angriff von hinten erfolgte. Wobei ich aber auch einen Angriff von vorne als heimtückisch ansehen würde. Denn das Mädel
Lolita hat nicht mit einem solchen ethisch-moralisch und strafrechtlich höchst verwerflichen Angriff gerechnet.


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11.07.2012 um 09:43
Zitat von PaulVittiPaulVitti schrieb:Zusammen mit dem was sie schon vorher von Joseph K. ertragen musste und der blitzartigen Erkenntnis, dass da jetzt ein Vater sein ungeborenes Baby, sein Leib und Leben und die Mama des Kindes dazu, umbringen will.....Die Schockstarre und Wehrlosigkeit ist bildlich, fast greifbar. Zudem dürfte Joseph K., ihr Kräftemässig weit überlegen gewesen sein.
Falls Jüppchen der Täter ist (er wurde vom Gericht freigesprochen) handelte es sich um Mord und nicht um Totschlag, denn der Angriff mit einem Eisendraht als Tatwaffe war heimtückisch, und zwar egal, ob der Angriff von vorne oder von hinten erfolgt ist. Denn das Opfer hat nicht mit einem Angriff gerechnet.


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11.07.2012 um 09:46
@DeepThought
Von der Interessenlage Jüppchens aus gesehen war sein eisernes Schweigen das Beste, was er tun konnte. So wird er wahrscheinlich auch beraten worden sein. Hätte er sich irgendwie zu einer tätigen Rolle seines Vaters geäußert, hätte er sich nur Nachteile eingehandelt. Seine Bindung an seinen Vater war ja eine sehr spezielle. Aber der größte "Fehler" - aus seiner Position betrachtet - wäre gewesen, überhaupt zu reden. Jetzt - im Nachhinein - hatte er noch nicht einmal seinen toten Vater belasten müssen. Ich kann es auch kaum begreifen, aber so ist es nunmal. Man kann nur auf eine Prozesswiederholung hoffen.


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11.07.2012 um 09:48
@Scipper
Die Heimtücke wurde vom Gericht - so weit ich weiß - bestätigt, nur die Arglosigkeit des Opfers konnten sie nicht feststellen.


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11.07.2012 um 09:54
@Scipper
Habe mich leider vertan. Die Heimtücke lag nicht vor, sondern nur die niederen Beweggründe. Paul
Vitti hat das oben in sehr guten Definitionen dargestellt.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.07.2012 um 09:57
@Giselle-Sophie

1. Die Arglosigkeit des Opfers Lolita Bieger ist daraus erkennbar, dass sich Lolita auf das Anwesen
ihres Freundes begab. Welche schwangere Frau rechnet mit einem Angriff mit einem Eisendraht, wenn sie einen Freund besucht und mit diesem über die Zukunft des gemeinsamen Kindes reden möchte?

2. Die Heimtücke ergibt sich aus dem rekonstruierten Tatablauf: Angriff von hinten. Zudem kommt der Eisendrasht als Tatwaffe hinzu. Gegen einen unvermittelten und plötzlichen Angriff von hinten mit einem Eisendraht als Tatwerkzeug (Drahschlinge) ist nahezu jeder normale Mensch machtlos.

3. Die niedrigen Beweggründe sind aus der Absicht erkennbar, Lolita und das Kind los zu werden. Der Täter wollte sich seiner Pflicht als Vater des ungeborenen Kindes entziehen. Man kann sagen, um seines eigenen finanziellen oder sonstigen Vorteils willen, ging er über Leichen (Mutter und Kind).


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11.07.2012 um 10:12
§ 211 StGB (Mord) besagt: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Im Mordfall Lolita Brieger sind meines Erachtens folgende zwei Merkmale des § 211 StGB erfüllt:

1. aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
2. heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln.

Begründung: Das Opfer (Lolita Brieger) war mit dem Täter befreundet. Daher rechnete Lolita nicht mit einem Angriff. Gegen diesen Angriff hatte das Opfer aufgrund seiner Schwangerschaft keine Chance, denn es konnte sich gegen den Angriff mit dem Draht nicht wehren und zudem auch nicht mehr fliehen. Da das Opfer vom Täter in die abgelegene Scheune (Schuppen) auf seinem Anwesen gelockt worden war, konnte es niemanden zu Hilfe rufen. Der Täter hat den Mord eiskalt geplant, um Lolita und das ungeborene Kind los zu werden. Das Motiv ist in reinem Egoismus und Habgier (Hoferbe) zu sehen.


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11.07.2012 um 10:28
Zitat von Giselle-SophieGiselle-Sophie schrieb:@Scipper
Die Heimtücke wurde vom Gericht - so weit ich weiß - bestätigt, nur die Arglosigkeit des Opfers konnten sie nicht feststellen.
Die Heimtücke reicht nach § 211 StGB als Mordmerkmal aus. Dort steht nichts von Arglosigkeit. Die Heimtücke ergibt sich daraus, dass das Opfer nicht ahnen konnte, dass der Täter es töten will. Denn hätte Lolita das geahnt, dann wäre sie nicht auf das Anwesens ihres "Freundes" gegangen. Hinzu kommt der niedrige Beweggrund. Er wollte das Opfer und das ungeborene Kind los werden. Also sind zwei Merkmale des § 211 StGB erfüllt. Hinzu kommt als weiteres Merkmal die Grausamkeit der Tat: Der Eisendraht, der erstens Schmerzen bereitet hat und zweitens zum Erstickungstod geführt hat.


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11.07.2012 um 10:46
Zitat von Giselle-SophieGiselle-Sophie schrieb:@Scipper
Habe mich leider vertan. Die Heimtücke lag nicht vor, sondern nur die niederen Beweggründe. Paul
Vitti hat das oben in sehr guten Definitionen dargestellt.
Drei Merkmale liegen in diesem Fall aufgrund der Tathergangschilderung in den Berichten vor. Um das zu verstehen, muss man den Gesetzestext beiziehen: Mörder ist nach § 211 StGB wer aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Hieraus liegen diese drei Merkmale für Mord vor:

1. Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
2. heimtückisch oder grausam,
3. einen Menschen tötet.

Diese drei Merkmale sind erfüllt, sofern man annimmt, dass sich Lolita Brieger, ohne auch nur im geringsten eine Lebensgefahr zu ahnen, auf das Anwesen (Schuppen) des Freundes begeben hat.


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11.07.2012 um 10:55
Unerheblich für die Heimtücke ist wie der Täter die Tat ausführte: ob er sie frontal oder von hinten angriff. Denn die Heimtücke ergibt sich aus dem Umstand, dass beide befreundet waren. Daher war seitens Lolita nicht mit einem tödlichen Angriff seitens des Freundes zu rechnen. Beim Erdrosseln mit dem Eisendraht (Drahtschlinge) kommt außerdem die Grausamkeit der Tat hinzu. Ferner ist das Motiv maßgebend: der niedrige Beweggrund. Er wollte Lolita und das ungeborene Kind los werden.


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11.07.2012 um 11:10
@Scipper
Ok, das kann ich nachvollziehen. Dann waren es wohl die Zweifel des Gerichtes an der Person des Täters. Ich stelle mir mal vor, dass Jüppchens Vater des Besuch Lolitas mitbekommen hat. Jüppchen konnte und wollte die von Lolita gewünschte Aussprache vielleicht nicht im Wohnhaus stattfinden lassen und ist mit ihr an eine Stelle im Wirtschaftsteil des Hofes gegangen (weiß nicht mehr, ob da irgend welche Örtlichkeiten im Gericht zur Sprache kamen). Während sich die beiden unterhielten oder stritten, kann man nicht ausschließen, dass sich der Vater heimlich genähert hatte und überraschend die Tat ausführte. Jüppchen hat es nicht verhindert, war sogar einverstanden oder hat gar mitgeholfen.

Vielleicht war das für den Freispruch ein entscheidender Faktor.


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11.07.2012 um 11:17
Was Jüppchen seinem Freund Michael erzählt hatte, steht auf einem ganz anderen Blatt. Vielleicht konnte oder wollte er seinen Vater außen vor lassen. Sich zu einer solchen Tat für einen anderen zu bekennen hatte vielleicht sogar auch etwas für Jüppchen "heldenhaftes" an sich.


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11.07.2012 um 11:18
@Giselle-Sophie

Das Landgericht war - wie es scheint - von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Die wichtigste Frage, die sich dabei aber stellte, war diese: War es Mord (§ 211 StGB) oder war es Totschlag (§ 212 StGB)? Wenn ich den Bericht unten richtig verstehe, hat das Gericht keinen Zweifel gehabt, dass Lolita einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen ist. Daher erfolgte der Freispruch nicht wegen erwiesener Unschuld des Angeklagten, sondern nur aufgrund der Verjährungsfrist (20 Jahre) für Totschlag:
"Nach Überzeugung des Trierer Landgerichts hat der Bauer seine Ex-Freundin in einem Schuppen unweit seines elterlichen Hofes getötet. Der damals junge Mann habe extrem unter Druck gestanden, hieß es am Montag in der Urteilsbegründung. Lolita habe sich nicht von ihm trennen wollen, sein Vater habe ihm aber gesagt, er müsse die Beziehung beenden. Anschließend verscharrte der Landwirt die Leiche auf der einstigen Müllkippe in Frauenkron. Dort war die Leiche Lolitas im Herbst 2011 gefunden worden, nachdem ein Zeuge den entscheidenden Tipp gegeben hatte. Vorher wurde Lolita fast 29 Jahre lang vermisst." (Quelle: www.n24.de)

http://www.n24.de/news/newsitem_7992664.html (Archiv-Version vom 15.06.2012)
Im Rahmen der Revision wird das Urteil vom BGH vermutlich akribisch auf Rechtmäßigkeit geprüft.


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