Mordfall Charlotte Böhringer
09.10.2014 um 23:28Maike1272 schrieb am 05.10.2014:In der Doku sagt es der Staatsanwalt einmal nach der Urteilsverkündung.der Angeklagte hätte sich nicht eingelassen und insofern könne er nur auf die Indizien bauen, die eindeutig für ihn waren.Das hat der Staatsanwalt in der Doku so nicht gesagt. Der StA sagte vielmehr, hätte sich der Angeklagte anders eingelassen, wäre er, der Staatsanwalt, eventuell auch zu der Überzeugung gelangt, dass BT unschuldig sei. In der Doku 1:21:01. Man läuft eben leicht Gefahr, dass man hört, was man hören will.
KonradTönz1 schrieb am 06.10.2014:er kann noch immer kein Alibi vorweisen.Häh? Wie sollte das denn jetzt auch gehen? Etwa indem BT behauptet, er hätte noch Gesellschaft in seiner Erkältungswanne gehabt?
Tatsächlich ist es der Anklage doch überhaupt nicht gelungen, stichhaltig zu beweisen, dass sich BT zum Tatzeitpunkt auch nur in der Nähe des Tatortes aufgehalten hat.