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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

02.09.2014 um 10:20
@aberdeen
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:die ungerechtfertigter Weise versucht,
ich seh das gar nicht so unrecht, schließlich ging es da um ein großes Vermögen das möglichst nicht verplempert werden sollte.
Die ganzen " Ängste" die er hatte, waren doch durch den drohenden Verlust des Erbes verursacht.
Er hat doch nie nach einer Alternative gesucht oder? Ich denke man hätte erfahren wenn er sich irgendwo beworben hätte o.ä.
Irgendwelche Bemühungen ohne die Tante auszukommen gab es doch nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.09.2014 um 10:45
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Die ganzen " Ängste" die er hatte, waren doch durch den drohenden Verlust des Erbes verursacht.
Tja, soweit Deine Interpretation. Hängt meines Erachtens davon ab, an welcher Stelle man im "Handlungsstrang" einsteigt und natürlich auch wie man die einzelnen Motive und Motivfragmente gewichtet.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:ich seh das gar nicht so unrecht, schließlich ging es da um ein großes Vermögen das möglichst nicht verplempert werden sollte.
Hmmm. Spielst Du auf die Sache mit dem Ehevertrag an? So etwas wertet natürlich moralisch jeder anders. Zumindest würden die Aussage "CB ließ ihren Neffen jede Möglichkeit der freien Entfaltung und mischte sich nicht in deren Leben ein" eher wenige Leute unterschreiben. Die Kammer ganz sicher nicht...
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Er hat doch nie nach einer Alternative gesucht oder? Ich denke man hätte erfahren wenn er sich irgendwo beworben hätte o.ä.
Sieht man mal von dem Ausflug als Thespis-Jünger ab, steht im Urteil wohl nix dazu. Aus meiner Sicht wäre BT mit der Gefü-Position wohl auch zufrieden gewesen. Das paßt eigentlich auch zum Auftreten als Provinz-Bohemian: immer schön einen auf Alternativ machen, aber mit Mitte 30 doch den Familienbetrieb übernehmen ;-) Mit materieller Absicherung im Rücken lässt es sich ja leicht einen auf "Aussteiger" machen...
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Irgendwelche Bemühungen ohne die Tante auszukommen gab es doch nicht.
Die Story beginnt m. E. mit OB nicht erst mit CB.

Insgesamt gesehen finde ich die "Enterbungsdrohung" als Motiv nach wie vor nicht überzeugend.

a) Warum sollte jemand nach 205 Enterbungsdrohungen die 206 auf einmal so ernst nehmen, dass es zu einem Mord kommt?
b) selbst eine diesmal eher ernsthaft ausgesprochene Enterbung hätte man doch wohl als temporär einschätzen müssen, wenn man CB kennt? Das hatten die zwei ja auch schon mal durch.
c) jemand vollständig und komplett zu enterben ist ja u. U. nicht so leicht, was BT aufgrund seiner juristischen Vorbildung durchaus bekannt gewesen sein könnte...
d) BT war noch relativ jung, ganz gut ausgebildet und größere Verpflichtungen oder Sorgen bestanden nicht. Es gab ja keine Kinder und auch keine Schulden die drückten. Selbst bei vollständiger Enterbung und Abbruch jeglichen Kontakts seitens CBs wäre wohl kaum die Welt zusammengebrochen.

Die Kammer führt ja dementsprechend selbst aus, dass sich die Situation für BT aufgrund des näherrückenden Termins für das 2. Stex psychisch zugespitzt habe, da sich ab dann die Studienlüge nicht mehr so leicht hätte aufrechterhalten lassen.


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02.09.2014 um 11:20
@aberdeen

Könnte man auch wieder dagegen argumentieren: Was solls? Wir hatten das ja schon mehrfach.

Das man so gar nichts mehr vom WAV Antrag liest ? Ob der Freundeskreis noch mitteilen würde wenn dem Antrag nicht stattgegeben würde? Ich bin mir da nicht mehr so sicher.
Die FB-Seite bekam innerhalb eines Jahres einen einzigen Eintrag - den mit der Belohnung, das war im April.


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02.09.2014 um 11:24
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Könnte man auch wieder dagegen argumentieren: Was solls? Wir hatten das ja schon mehrfach.
Ja, natürlich ;-)
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das man so gar nichts mehr vom WAV Antrag liest ? Ob der Freundeskreis noch mitteilen würde wenn dem Antrag nicht stattgegeben würde? Ich bin mir da nicht mehr so sicher.
Die FB-Seite bekam innerhalb eines Jahres einen einzigen Eintrag - den mit der Belohnung, das war im April.
Wir würden's aber aus der Zeitung erfahren ;-) Aber ich schätze schon, dass der Unterstützerkreis das noch kommentieren würde. Ich finde schon auch, die könnten da langsam mal drüber entscheiden. Aber wahrscheinlich warten die wirklich erst den Ausgang des NSU-Prozesses ab.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.09.2014 um 11:29
@aberdeen
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Aber wahrscheinlich warten die wirklich erst den Ausgang des NSU-Prozesses ab.
Bis dahin hat B.T. seine Strafe vermutlich abgesessen ..


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02.09.2014 um 11:33
@Frau.N.Zimmer
jetzt habe ich wieder mal Probleme mit meinem Kaffee bekommen, aber wahrscheinlich hast Du recht ;-)


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02.09.2014 um 13:02
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Ach ja, nun. Ist das nicht nur die Wende, um das unselige Mordmerkmal in den Fall zu bekommen?
Einerseits legst Du wert auf die Unterscheidung zwischen juristische und psychologischer Definition und andererseits unterstellst Du, es sei eine "Wende, um das unselige Mordmerkmal in dem Fall unterzubekommen".

Natürlich hält sich die Rechtsprechung an die juristische Definition des Mordmerkmals "Habgier".

Nach Deiner Argumentation müsste man auch jedem Räuber zuerkennen, dass er die Oma nur aus Angst, diese könne die Handtasche nicht loslassen und er dadurch geschnappt werden, geschlagen hat.
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Das ist aus juristischer Perspektive sicherlich auch nicht angreifbar. Zuvor befasst sich die Kammer aber ja fast schon einfühlsam mit der (vermuteten) psychischen Situation von BT und da ist dann auch von "Schande" und "Scham" die Rede und dass BT - sinngemäß - vor den Trümmern seines Lebens stehe.
Ja, vor einer selbstgeschaffenen "Schande" und "Scham" und ebenso selbstgeschaffenen "Trümmern seines Lebens". Geschaffen aus Gier.
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Hm. Dieser Faden wird im Urteil, soweit ich weiß, nicht gesponnen, die Schlußfolgerung letztlich dem Leser des Urteils überlassen.
Das hab ich anders in Erinnerun.
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb: Man kann das auch anders verstehen. Von klein auf war BT für die Stellung vorgesehen, sozusagen noch durch OB inthronisiert. BT war damit für seinen Lebensweg auch höchst einverstanden, nur das mit dem Jurastudium sah BT wohl anders. Dieses konnte oder wollte er nicht abschließen. Ein Volljurist wird aber für die Stelle auch objektiv nicht gebraucht. Unter dieser Perspektive ist die Schwindelei dann eher defensiv auf die Abwehr der Bestrebungen seiner Tante gerichtet, die ungerechtfertigter Weise versucht, Einfluss auf das Leben ihres Neffen zu nehmen.
Defensiv wäre sie wohl eher, wenn Bence rumgeeiert hätte um den vorgesehenen Weg eben nicht gehen zu müssen. Das hat er aber eben nur im Bezug auf seine Ausbildung getan. Er hat also das Essen genossen, sich aber beim Abwasch gedrückt. War das ein defensives Verhalten, weil er der alles bestimmenden Tante seine Aversion gegen den Abwasch nicht mitteilen konnte? Möglich. Aber warum konnte er es ihr nicht mitteilen? Doch wohl, weil dieser fürchten musste von der nicht mehr zum Essen eingeladen zu werden.

Letztlich also die Furcht in Zukunft nicht nur den Abwasch besorgen, sondern auch noch das Essen selbst zubereiten zu müssen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.09.2014 um 16:24
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Natürlich hält sich die Rechtsprechung an die juristische Definition des Mordmerkmals "Habgier".
Die juristische Definition weicht schon von der allgemeinen Bedeutung der Begriffe "Gier" und "Habgier" ab.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Nach Deiner Argumentation müsste man auch jedem Räuber zuerkennen, dass er die Oma nur aus Angst, diese könne die Handtasche nicht loslassen und er dadurch geschnappt werden, geschlagen hat.
Das mag ja im Einzelfall auch sinnvoll sein: der eine haut die um, weil er Spaß an Gewalt hat, der andere als Verdeckungshandlung. Da geht es aber eher um die Folgen der Handlung, nicht um deren motivationale Grundlage. Der eine klaut vielleicht Handtaschen, weil er nicht genug Geld haben mag, der andere weil er keine Arbeit hat. Juristisch gesehen wäre es wohl in beiden Fällen Habgier.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ja, vor einer selbstgeschaffenen "Schande" und "Scham" und ebenso selbstgeschaffenen "Trümmern seines Lebens". Geschaffen aus Gier.
Hehehe. Das ist ja fast schon prosaisch. Ansichtssache. Natürlich kann man sich das Leben und die Welt sehr eindimensional vorstellen. Das reduziert die Komplexität und macht das Leben einfach. Das Urteilen und Verurteilen erleichtert es auf jeden Fall.
BT hätte also schon als sehr junger Mensch erkennen müssen, dass er da in eine Rolle gedrückt wird, die so wahrscheinlich gar nicht zu ihm passt. Na ja, gut. Wenn man das so sehen will.
Aberdeen schrieb:
Hm. Dieser Faden wird im Urteil, soweit ich weiß, nicht gesponnen, die Schlußfolgerung letztlich dem Leser des Urteils überlassen.

Das hab ich anders in Erinnerun.
Es wird, soweit meine Erinnerung, an keiner Stelle des Urteils expressis verbis gesagt, dass das die Studienlüge dazu diente, um sich in eine Stellung reinzulügen. Das ergäbe aus meine Sicht auch wenig Sinn, denn die Stellung hatte er ja schon.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Defensiv wäre sie wohl eher, wenn Bence rumgeeiert hätte um den vorgesehenen Weg eben nicht gehen zu müssen.
Na, wenn das nicht rumgeeiert ist, was der gemacht hat, dann weiß ich es aber auch nicht mehr? Hat doch außerdem schon mal einen "Ausbruchsversuch" von BT gegeben, wobei die sich ja wieder versöhnt haben.
Bei CB gingen die Einmischungen doch soweit, dass sie sogar einen Makler anref, damit BT und seine Verlobte die Wohnung nicht bekamen.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Aber warum konnte er es ihr nicht mitteilen? Doch wohl, weil dieser fürchten musste von der nicht mehr zum Essen eingeladen zu werden.
Ging wohl eher schon um die Auswahl der Gerichte und die Wahl des Restaurants, bzw. darum, dass der gerne mit seiner Tante gegessen und auch abgewaschen hat, aber eben nicht einsehen wollte, warum er deshalb dann gleich Maitre de cuisine werden muss.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Letztlich also die Furcht in Zukunft nicht nur den Abwasch besorgen, sondern auch noch das Essen selbst zubereiten zu müssen.
Ach, BT war doch sehr zufrieden mit dem, was er gemacht hat. Letztlich ging es doch um die Frage, ob er das hätte weitermachen können oder nicht.
Das er nicht mehr hätte Gefü werden dürfen und enterbt worden wäre, wird doch letztlich nur behauptet.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.09.2014 um 23:11
Fall Charlotte Böhringer

Mörder verklagt die Justiz

Benedikt T. wurde 2008 wegen Mordes an der Parkhausbesitzerin Charlotte Böhringer zu lebenslanger Haft verurteilt. Weil die bayerische Justiz seinen Wiederaufnahmeantrag zu langsam bearbeitet, will er jetzt eine Entschädigung.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der wegen des Mordes an der Parkhausbesitzerin Charlotte Böhringer verurteilte Benedikt T. strengt eine Entschädigungsklage gegen die bayerische Justiz an. Sein Mandant müsse schon viel zu lange in der Ungewissheit leben, ob sein Mordprozess neu aufgerollt werde, findet sein Verteidiger, der Münchner Rechtsanwalt Peter Witting. Jedermann habe das Recht, dass Gerichte "in angemessener Zeit" in ihren Fällen entscheiden, sagt der Jurist. Unter dem Strich dürfte es bei diesem Schritt aber mehr um die öffentliche Wirkung als um das Geld gehen - es stehen kaum mehr als 1500 Euro zur Debatte.

Der 39-jährige Benedikt T. war 2008 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, beteuert aber bis heute seine Unschuld. Da die Verteidigung das Urteil weder in der Revision noch mit einer Verfassungsbeschwerde zu Fall bringen konnte, hatte sie 2012 ein Zivilverfahren vor dem Landgericht München I begonnen.

Urteilsbegründung des Strafgerichts fragwürdig
Dieser Prozess drehte sich vordergründig um die Frage, ob T. als verurteilter Mörder erbunwürdig sei. Am Ende erklärte das Zivilgericht aber - wie beabsichtigt - nach neuer Beweisaufnahme die Urteilsbegründung des Strafgerichts für fragwürdig. Die so zu Tage geförderten "entlastenden Erkenntnisse", so Anwalt Witting, dienten dann als Grundlage für einen umfangreichen Wiederaufnahmeantrag.

Über diesen müsste die 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg entscheiden. Nach einigem juristischen Hin und Her mit Beschwerden und einem Befangenheitsantrag seien dann auch noch die Akten für rund drei Monate "unauffindbar gewesen", schildert Witting. Das könne man jedoch nicht seinem Mandanten anlasten. Jedenfalls hätte sich das Augsburger Gericht seit dem 3. Juni 2013 mit dem Wiederaufnahmeantrag befassen müssen, meint der Verteidiger.

Selbst nach einer Rüge im Februar 2014 sei aber immer noch nichts passiert. "Auch ein rechtskräftig zu lebenslanger Haft Verurteilter darf erwarten, dass sich die Justiz mit seinem umfassend begründeten und auf abweichende Erkenntnisse aus dem Zivilverfahren gestützten Antrag zeitnah befasst", argumentiert der Anwalt. Das sei verfassungsrechtlich garantiert.


http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fall-charlotte-boehringer-moerder-verklagt-die-justiz-1.2118598


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.09.2014 um 07:31
Die Entschädigungsklage hat er er ja im schon im Februar 2014 angekündigt.

http://www.ovb-online.de/bayern/mordfall-boehringer-antrag-liegt-3365591.html

Auf Wittings Rüge gab es ja auch eine Stellungnahme des Landgerichts:
Witting, so kontert man in Augsburg, habe mit mehreren Anträgen selbst zu der langen Dauer beigetragen: Zuerst lehnte er das Gericht ab, dann stellte er Befangenheitsantrag gegen einen Richter, gegen die Ablehnung legte er Beschwerde ein: Zweimal musste deshalb das Oberlandesgericht entscheiden, zuletzt am 7. November.
Man weiß ja nicht was dem Herrn Anwalt zwischenzeitlich noch so an " Anträgen" eingefallen ist.

Es wurde sogar darauf hingewiesen, dass sich die Sache noch Wochen und Monate hinzieht, wie ich finde sogar aus guten Gründen.
Stillstand droht auch in den nächsten Wochen und Monaten, denn die 8. Strafkammer des Landgerichts sei voll ausgelastet, teilte Pressereferent Claus Pätzel auf Anfrage mit. „Die Kammer ist mit dem Augsburger Polizistenmordverfahren befasst“, so Pätzel. „Das steht unter einem Beschleunigungsgrundsatz und muss vorrangig zu Ende gebracht werden, weil der Angeklagte schon seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft ist.“ Hier und in weiteren anhängigen Fällen, so Pätzel weiter, gelte die Unschuldsvermutung. Die Folge: Die Verfahren haben Vorrang, der rechtskräftig Verurteilte Benedikt Toth muss warten.
Sollen sie Toth doch die 1500 Euro Entschädigung geben. Der Steuerzahler zahlt das bestimmt gerne, sind ja lediglich Peanuts nachdem was der Prozess schon gekostet hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.09.2014 um 17:29
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Sollen sie Toth doch die 1500 Euro Entschädigung geben. Der Steuerzahler zahlt das bestimmt gerne, sind ja lediglich Peanuts nachdem was der Prozess schon gekostet hat.
Also....ICH BIN Steuerzahler und zahle das bestimmt NICHT gerne^^ :D


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.09.2014 um 07:05
@traces

In Kleinigkeiten bin ich sehr großzügig und übernehme Deinen Anteil! :D
Warten wir ab ob es überhaupt dazu kommt ;)
Jedenfalls glaube ich das mit " dem öffentlichen Druck" nicht. Ich meine, wen interessiert das schon?
"Öffentlicher Druck" ... das müssten ja dann mehr sein als 20 Personen? Ich glaube, die verkennen einfach die Situation.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.09.2014 um 07:48
Danke für die News.

Das ist doch jetzt aber auch ein bisschen schizophren, wenn man sich über Verzögerungen beklagt, die man zum Teil durch taktisch-juristische Spielchen mitverursacht hat. Kann mir kaum vorstellen, dass er damit seine Sympathiewerte steigern kann.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.09.2014 um 08:49
@KonradTönz
Na ja, aber davon mal unabhängig: der Antrag "schimmelt" da ja jetzt schon wirklich etwas länger vor sich hin. Kein Zustand, den man sich wünschen würde. Die Justiz braucht eindeutig mehr Geld.


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.10.2014 um 09:27
Hallo, ich habe mich auch ein bisschen mit dem Fall beschäftigt. Ich habe mich jetzt extra mal angemeldet.


Da ich tatsächlich selber Juristin bin und gelegentlich Strafsachen machen, ist mir ein Punkt besonders aufgefallen. Es gibt für Anwälte im Strafprozess immer die Frage, ob man den Mandanten aussagen lässt oder nicht. Ganz vereinfacht gesagt, lässt man einen " unschuldigen" Aussagen, also, dann, wenn man auf Freispruch plädieren will. Jemandem, der wahrscheinlich oder sicher schuldig ist, rät man dazu, nichts zu sagen, denn er könnte sich belasten. Die Milderungsgründe etc. kann man als anwalt gut aufbereiten.

Dass b.t. Nichts gesagt hat, außer er ist unschuldig, war für ihn nicht gut. Zwar darf darf das Gericht das schweigen nicht negativ auslegen, allerdings stellt sich natürlich die Frage, warum er zu den vielen Punkten, die mühsam durch sachverständige versucht wurden zu klären, nichts sagt, wenn er doch unschuldig ist,

In der Doku sagt es der Staatsanwalt einmal nach der Urteilsverkündung.der Angeklagte hätte sich nicht eingelassen und insofern könne er nur auf die Indizien bauen, die eindeutig für ihn waren.

Das ist z. B. Die Sache mit den Zeitungen. Es könnte ja auch so oder so gewesen sein, argumentiert die Verteidigung. Ja, das stimmt. Naheliegend ist das aber nicht, ebensowenig, wie es sehr wahrscheinlich ist, dass DNA spuren am Tatort nix mit dem Mord zu tun haben oder , oder,oder...hätte b.t. Dazu was gesagt, hätte das Gericht möglicherweise diesen oder jenen beweis anders bewertet.

Meiner Meinung nach sind es zu viele Indizien, die auch "anders" gedeutet werden könnten und das ist extrem unwahrscheinlich. Dazu noch das verhakten und die Aussage von b.t...

Ich bin ja nunauch kein ausgewiesener strafrechtler, aber aus meiner Sicht, ist das Urteil richtig und der t. Schuldig.


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.10.2014 um 12:27
@Maike1272

Danke, für Deine Einschätzung! :) Für mich schön zu lesen, dass man als Laie nicht so ganz mit seinem " Bauchgefühl" daneben ist.

Ich meine auch, gerade wenn man unschuldig ist kann man doch reden, erklären.. das wäre doch besser als das Gericht mutmaßen lassen.
Wenn ich unschuldig vor dem Richter säße, würde ich den Mund wahrscheinlich überhaupt nicht zu bekommen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.10.2014 um 07:49
Zitat von Maike1272Maike1272 schrieb:Da ich tatsächlich selber Juristin bin und gelegentlich Strafsachen machen
Zitat von Maike1272Maike1272 schrieb:Ich bin ja nunauch kein ausgewiesener strafrechtler
Als nicht ausgewiesene Strafrechtlerin machst Du ab und an Strafsachen?

Nun ja. Mir sagte mal ein Jurist/Anwalt: mein mandant hält erst einmal grundsätzlich die Klappe... Also das mit Deiner Faustregel ist so auch nicht zutreffend.

Ansonsten sind alle Argumente geäußert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.10.2014 um 13:18
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Nun ja. Mir sagte mal ein Jurist/Anwalt: mein mandant hält erst einmal grundsätzlich die Klappe... Also das mit Deiner Faustregel ist so auch nicht zutreffend.
So krass ist der Widerspruch zu @Maike1272 's Beitrag aber garnicht, wenn man die Einschränkung "ERST EINMAL" berücksichtigt. Denn @Maike1272 s Aussage bezog sich ja auf ein fortgeschrittenes Stadium des Prozesses, in dem durch die Indizienlast bereits eine Art Beweislastverschiebung gegeben war. Und in einem solchen Stadium könnte es eben angebracht sein, sich als Angeklagter nicht mehr auf formaljuristische Prinzipienreiterei zurückzuziehen, sondern aktiv etwas zur Entkräftung der Indizien beizutragen - sofern das überhaupt möglich ist. Es ist daher nicht unangebracht, aus der Tatsache dass sich Bence nicht zu den Indizien eingelassen hat zu schließen, dass er nichts zu deren Entkräftung beitragen hätte können.

Man kann das Argument noch fortführen - denn noch immer fällt Bence ja nichts ein, was die Indizien ganz klar entkräftigt, bzw. er kann noch immer kein Alibi vorweisen. Und das , wo doch wohl mittlerweile keiner mehr bezweifeln dürfte dass es ihm nurmehr um die Rettung seiner Haut und nicht um die Rettung des Rechtsstaates geht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.10.2014 um 18:15
@KonradTönz
Vollste Zustimmung!


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.10.2014 um 22:29
@Maike1272

Leider kann ich Ihrem Beitrag insofern nicht folgen, da er einen wesentlichen Pfeiler eines Rechtstaates nicht berücksichtigt.

Und zwar den des rechtlichen Gehörs. Dieses rechtliche Gehör braucht sich ein Angeklagter nicht durch eigene Ausführungen zu verschaffen, sondern hier ist sein Sprachrohr der Verteidiger. Der Verteidiger äußert sich dann bzgl. der Indizien und trägt vor, dass diese auch anders zu deuten sind, was im vorliegenden Fall auch erfolgt ist. Das Gericht muss dann diese Äußerungen mit berücksichtigen und begründen, weshalb er diese Deutung nicht folgt. Bei der Deutung der Indizien hat auch der Angeklagte wohl kaum die Expertise, hier muss der Anwalt Expertengutachten beantragen etc.. Dass beispielsweise die DNA-Spuren an dem Umschlag des Testaments vielleicht durch Sekundärtransfer hingekommen sind, kann nicht der Angeklagte bestätigen, das ist reines Expertenwissen, was sollte nach Ihrer Ansicht der Angeklagte dazu wirklich äußern können?

Und die Aussage, des StA, dass er gesagt haben soll, dass der Angeklagte daher nur auf die Indizien bauen könnte , die eindeutig für ihn waren, kann ich auch nicht so recht glauben. Das wäre ein eklatanter Fehler und wenn diesem das Gericht ebenfalls unterlegen gewesen wäre, einfach alle Abwägungen bei nicht eindeutigen Indizien zu unterlassen, wäre das sicherlich ein Revisionsgrund gewesen. Spätestens der EGMR hätte ein solches Urteil kassiert.


Vielleicht können Sie sich hierzu noch klärend äußern?


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