Mordfall Charlotte Böhringer
14.08.2013 um 10:30juristisch ist es revisionsicher, ja. Nicht haltbar = argumentativ nicht haltbar. Es geht von falschen Voraussetzungen aus, und zwar von objektiv falschen.
pfiffi schrieb:So, wie es da steht, ist das Urteil jedenfalls nicht haltbar.
pfiffi schrieb: Nicht haltbar = argumentativ nicht haltbar. Es geht von falschen Voraussetzungen aus, und zwar von objektiv falschen.Auch da gibt es unterschiedliche Meinungen zu.
pfiffi schrieb:"Es ging mir darum, daß das Konto anscheinend wissentlich und willentlich unterschlagen worden ist, weil es ja im Urteil angeblich nicht auftaucht, aber nach den Aussagen des ermittelnden Polizeibeamten sehr wohl bekannt war."Warum ist das denn dann nicht geschehen? Magst Du vielleicht mal erläutern?
Eigentlich ist das bereits ein absoluter Revisionsgrund.
pfiffi schrieb:Seit Jahren erfährt die erstaunte Öffentlichkeit von diesem prozess und seinen Ungereimtheiten.Na ja, so erstaunt scheint die Öffentlichkeit ja nun doch nicht zu sein oder? Denn in Anbetracht der Tatsache, dass außer hier - kaum jemand über diesen Fall zu sprechen scheint - scheint der Fall die Öffentlichkeit nicht so sehr zu touchen, wie die BI es gerne hätte.
Interested schrieb:'Lauern' - mach es doch nicht nur an einem Wort fest. Es ist möglich gewesen aufgrund der Örtlichkeit - in der sich Bence wie in seiner Westentasche auskannte - seine Anwesenheit wäre für niemanden besonders fraglich gewesen, wenn man ihn gesehen hätte.Genau, gerade er ist an diesem Ort total unauffällig. Und solange noch nichts passiert ist, ist alles völlig unkritisch. Wenn er jmd. kommen hört, geht er einfach aus diesem Vorraum zu seinem Auto. Falls er angesprochen wird, war er gerade bei der Tante und ist auf dem Weg nach Hause. Oder er wollte zur Tante und hat es sich nochmal anders überlegt ;-)
Interested schrieb:Du FuchsDanke!
LivingElvis schrieb:Naja...der Fairness halber muss man schon eingestehen, dass es viele denkbare alternative Tathergänge gibt.Ich finde aber auch, hier sind immer nur Teile von alternativen Tatabläufen diskutiert worden.
Interested schrieb:Er sollte dort seinen Tagesablauf schildern und sicher ist er auch gefragt worden, ob sie Feinde gehabt hat oder jemand in Frage käme...von mir aus, nennt er den GF - warum aber die Parkautomatengeschichte? Hatte er eher Angst, der GF könnte eben genau ihn -Bence - mit dieser Geschichte belasten?!Vermutlich hatte er genau diese Angst, dass der GeFü ihn belastet. Daher die Story.
Interested schrieb:wäre er unschuldig, gäbe es Beweise, die ihn entlasten könntenDas kann man in der Absolutheit wirklich nicht sagen.
Interested schrieb:An wieviel Zufälle soll man bei Bence glauben? Das Geld aus den Parkautomaten landet wie durch Zauberhand auf seinem Konto. Die 3 Zeitungen liest er zufällig auch, kann aber nicht belegen, woher er sie hat. Er weiß nicht, ob er am Auffindetag mit dem Auto oder Rad da war, fährt nach Hause, nein nach Augsburg - wieder nach Hause. Will einen Tag vor der Tat bei der Tante gewesen sein und 1000 Euro kassiert haben - am Folgetag geht er aber nicht arbeiten und war auch nicht in der Nähe^^ weil er erkältet ist....usw. usf.Das ist der Punkt. Da ist Bence über die selben Faktoren gestolpert wie Monika Weimar. Man stellt sich natürlich die Frage "Warum erzählt der so einen Käse?"
Das passt alles hinten und vorne nicht! Die Gegenargumente überzeugen mich nicht.
LivingElvis schrieb:Die beiden Vorkommnisse müssen nicht miteinander in Verbindung stehen, wobei es natürlich naheliegt. Für sich alleine ist das kaum ein Indiz.da hat uns @aberdeen doch so schön die Wahrscheinlichkeit ausgerechnet.
LivingElvis schrieb:Wir haben nicht umsonst den Grundsatz der Mündlichkeit im Strafverfahren.Da kenn ich mich nicht aus ;-) Kannst du das für mich als Laien erläutern?
LivingElvis schrieb:Das kann man in der Absolutheit wirklich nicht sagen.@LivingElvis
maudlin schrieb:da hat uns @aberdeen doch so schön die Wahrscheinlichkeit ausgerechnet.Unwahrscheinlich sind auch Raubmorde. Passiert trotzdem.
Das zufällig ein Mord und gleichzeitig zufällig die Zeitung geklaut wird, ist sehr unwahrscheinlich.
maudlin schrieb:Da kenn ich mich nicht aus ;-) Kannst du das für mich als Laien erläutern?Grundsätzlich muss alles, was in´s Strafverfahren eingebracht wird, mündlich bei Gericht vorgetragen werden. Deswegen muss der arme Staatsanwalt manchmal stundenlang seine Anklageschrift vorlesen, obwohl die jeder Verfahrensbeteiligte schon kennt....
Interested schrieb:Zu den Handydaten gibt es keine Angaben - angeblich am Sonntag gegen 15 Uhr soll es in der Nähe der Parkgarage eingeloggt gewesen sein. Sein Handy hätte er wohl nicht mit zur Tat genommen - aber weiß man's?!Muss nochmal nachfragen - Sonntag war Tattag?
LivingElvis schrieb:Wichtig ist sowas halt bei Zeugen. Da reicht es regelmäßig nicht, wenn der Zeuge was dazu schreibt, sondern er muss mündlich vortragen. Da schwingen natürlich auf nonverbaler Ebene eine Menge Informationen mit, die wir alle nicht haben.Das leuchtet ein. Deswegen glaube ich auch, dass das Gericht gerade auch die nonverbalen Informationen noch zusätzlich mit einbezogen hat.