aberdeen schrieb:Na, komm schon; Du brauchst das anscheinend: erleuchte mich??
Ja....nach der Golf-Aktion fand ich´s grad befriedigend, den Ball direkt zurück spielen zu können.
Es kann nicht aus dem Protokoll sein, weil am Landgericht lediglich ein formelles Verlaufsprotokoll geführt wird. Da würde allenfalls stehen, dass die Kontoauszüge als Beweismittel eingebracht wurden, aber nicht, was auf den Auszügen drauf steht.
Brießmann wird, wie meistens Anwälte, die Info von...tata....seinem Mandanten haben. Wie gut, dass Bence ein durch und durch glaubwürdiges Kerlchen ist.
(Ja, ich weiß, dass personenbezogene Konzepte zur Aussagebeurteilung Mist sind, aber der Volksmund sagt nicht umsonst "Wer einmal lügt dem glaubt man nicht" und weiß dabei doch, dass er auch die Wahrheit sprechen kann....)