Mordfall Charlotte Böhringer
05.08.2013 um 21:52@KonradTönz1
KonradTönz1 schrieb:Das Konto mit den 16000 Euro war während des ersten Prozesses nicht bekannt und wurde von der Verteidigung auch nicht bekannt gemacht. Sonst wären die Tagessätze höher ausgefallen.Lies bei Gelegenheit mal die Strafanzeige gegen die Richter des BGH von RA Brießmann. Dort wird behauptet, der Kripobeamte hätte im Prozess sehr wohl auch das Konto mit den 16.000 € erwähnt, dieser Teil der Aussage sei jedoch im Strafurteil weggelassen worden.