Mordfall Charlotte Böhringer
05.08.2013 um 19:35Zumal man sicher auch Zugriff auf Vergleichszahlen anderer Monate hatte.
Interested schrieb:Es steht dort ausführlich, dass Bence das Geld, was Du hier so verzweifelt suchst - auf sein Konto eingezahlt hat - nachweislich!Genau das habe ich doch oben gesagt: "Das Bargeld wurde entnommen und auf das Privatkonto des Bence eingezahlt." Aber wo ist der Rest des Geldes geblieben? 1147 Euro zahlte er zurück. Hat der Bence denn die beiden anderen Beträge (1379 Euro und 1326 Euro) nicht sofort zurückgezahlt?
§ 246 - Unterschlagung.Es mag zwar egal sein, wie man das rechtlich bewertet, aber ich denke, es passt dazu nicht das Wort "Diebstahl" wie etwa bei einem Brötchendiebstahl in einer Bäckerei. Das Wort würde eher passen, wenn er sich Zeitungen aus der Tankstelle "ausgeliehen" hätte und diese Zeitungen (Leihgaben) nach dem Lesen nicht wieder sauber und nicht zerknittert in die Tankstelle zugelegt haben würde. Und es würed passen, wenn er mal eine Cola-Dose aus der Tankstelle mitnahm, ohne diese zu bezahlen. Das wäre vieleicht eher ein Diebstahl, bvergleuichbar etwa mit einem Kaugummidiebstahl.
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html
KonradTönz1 schrieb:@ScipperNein. Dafür fehlt der Beweis. Nachgewiesen sind nur drei Fälle. Alles andere ist reine Spekukation !!!
Warum nimmst du als Antwort nicht einfach die Diebstähle von denen wir die ganze Zeit reden?
Es kann ja durchaus schon öfter mal vorgekommen sein, dass er unbemerkt etwas entnommen hat.