Es wird angezweifelt, dass die DNA am Sakko in einer verfänglichen Situation angetragen wurde - siehe auch Hinweisbeschluss vom 07.06.2011 - dies ist laut Verteidigung auch ein sehr entscheidender Aspekt im Wiederaufnahmeantrag.
Lt. Kammer, ist diese Spur nicht mit der Auffindesituation zu erklären.
Es dürfte jedoch schon ein grosser Zufall sein, dass ausgerechnet diese DNA-Spur, welche unmittelbar bei einem blutigen Handschuhabdruck festgestellt wurde, nicht tatrelevant sein sollte.
Die Verteidigung erklärt diese Spur dahingehend, dass B.T. manchmal Kleidungsstücke des Opfers aus der Reinigung abgeholt hat - welche i.d.R. mit Plastikfolien überzogen sind.
@Aggie ja seinen Bruder und im Testament neueren Datums auch den Geschäftsführer R. - aufgrund der Auslegung des Testaments einigte man sich jedoch später, dass R. nur noch als Vermächtnisnehmer in Betracht kam