Im Revisionsantrag steht, eine
"Zwangslage des Angeklagten sei in Wahrheit nicht vorhanden gewesen."
"Anders als die Kammer Glauben machen will, hätte es für den Angeklagten eine Vielzahl von Alternativen gegeben, auch ohne die Begehung eines Mordes die Aufdeckung seiner angeblichen Ausbildungslüge zu verhindern."
"Die Kammer geht nicht darauf ein, warum der Angeklagte ... nicht anstelle der Begehung eines Mordes wie jeder halbwegs vernünftige Mensch gekündigt und sich nach einer anderen Arbeit umgesehen hat."
Genau das hat er ja offensichtlich nicht getan. Und selbst wenn: Wie er durch eine andere Arbeitsstelle die Aufdeckung seiner Lügen hätte verhindern können, lässt die Verteidigung wohlweislich offen.
Nein, so schrecklich das klingt, aber um ohne Gesichtsverlust aus dieser verfahrenen Situation rauszukommen, stellte der Tod der Tante eine geradezu ideale Möglichkeit dar.
Und wenn von der Verteidigung schon der "halbwegs vernünftige Mensch" bemüht wird, selbiger hätte erst gar nicht ein so gewaltiges Lügengebäude aufgebaut.