Mordfall Charlotte Böhringer
15.06.2013 um 10:40Warte will noch antworten :-D
jonasschmidt91 schrieb:Und es wundert mich einfach nur wie es sein kann dass der Bundesgerichtshof für weniger umfangreiche Fälle [ ohne auch nur einen Beschluss von 20 Seiten getippt zu haben] 6 Monate und mehr braucht.Könnte es nicht einfach sein, dass der BGH einfach nichts substanzielles in dem umfangreichen Revisionsantrag gefunden hat, was eine weitere Überprüfung notwendig gemacht hätte?
jonasschmidt91 schrieb:Da ich Witting als einen der besten [ wenn auch nicht zu vergeleichen mit einem Johann Schwenn oder einem Rolf Bossi in früheren Tagen ] halte denke ich dass es schon entscheidende neue Gründe sein müssen die hier zu dem Antrag auf Wiederaufnahme geführt haben.Kann nicht einfach auch ein gutes Honorar ein guter Grund sein ein Mandat zu übernehmen? Das Honorar ist doch in der Regel nicht Erfolgs- sondern Aufwandsabhängig. Und alle die du oben genannt hast sind nicht dadurch reich und berühmt geworden, dass sie vermeintlich unschuldige Hartz IV Empfänger rausgepaukt haben.
KonradTönz1 schrieb:ann nicht einfach auch ein gutes Honorar ein guter Grund sein ein Mandat zu übernehmen?Da es doch ein neues Thema gibt klinke ich mich nocheinmal kury rein
KonradTönz1 schrieb:Und alle die du oben genannt hast sind nicht dadurch reich und berühmt geworden, dass sie vermeintlich unschuldige Hartz IV Empfänger rausgepaukt haben.Falsch und zwar ganz entschieden zumindest zum Teil . Bei Bossi gebe ich dir recht auch wenn er schon einmal den ein oder anderen Mandanten mit Harz 4 angeht .
KonradTönz1 schrieb: Es wäre wieder ein falscher Schluss zu behaupten, wenn ein so prominenter Anwalt den Fall übernimmt muss, der Verurteilte ja unschuldig sein.Diesen Schluss habe ich auch zu keinem Zeitpunkt gezogen. Mir ging es einzig und allein darum zu folgendes zu erklären
jonasschmidt91 schrieb:Das er eben durch diese Fälle nicht berühmt wird liegt einzig und allein daran das sich die überregionalen Medien meistens nicht für den fall des unschuldig verurteilten Otto Normalverbrauchers interessieren Das ist nicht seine Schuld.Und wie ist Kachelmann dann auf ihn gekommen? Der wäre ja dann nach deiner Aussage der erste Wohlhabende und/oder Prominente der Schwenn angagiert hätte. Der wird sich doch nicht gesagt haben "Ah, der hat schon so viele Müllmänner rausgehauen, dann schafft ers bei mir auch".
KonradTönz1 schrieb:Und wie ist Kachelmann dann auf ihn gekommen? Der wäre ja dann nach deiner Aussage der erste Wohlhabende und/oder Prominente der Schwenn angagiert hätte. Der wird sich doch nicht gesagt haben "Ah, der hat schon so viele Müllmänner rausgehauen, dann schafft ers bei mir auch".
KonradTönz1 schrieb:h noch was: Hand aufs Herz. Glaubst du echt dass ein renommierter Anwalt umsonst arbeitet, noch dazu wenn der Mandant ganz offensichtlich vermögend ist?Ich glaube solange daran , bis ich einen Beweis dafür habe dass das nicht stimmt. Und das eben weil Witting nicht der Typ ist um sich selbst einen Heiligenschein aufzusetzen
http://www.fr-online.de/rhein-main/mord-in-babenhausen--mein-mann-ist-unschuldig-,1472796,23118146.htmlHier nochmal ein Artikel zu einem anderen Fall, bei dem es um ein Wiederaufnahmeverfahren geht. Da wird auch nochmal ausdrücklich erwähnt, dass die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren sehr hoch sind.
avatar455 schrieb:Kann man das denn ? Wasserverbrauch einer gewissen Zeit zuordnen? Genauso Seifenreste?Und selbst wenn man es könnte, würde das streng genommen nur beweisen, dass er zu einer ganz bestimmten Zeit eine ganz bestimmte Menge Wasser verbraucht hat. Nicht aber, dass er danach auch tatsächlich in der Wanne saß.
d.b.cooper schrieb:Muss so ein Tathergang im Urteil derart detailliert beschrieben sein?Das ist mehreren aufgefallen, unter anderem auch mir. Insbesondere die Stelle, an der behauptet wird er habe deshalb mit rechts zugeschlagen, weil er den stärkeren linken Arm zum Aufhalten der Tür gebraucht hätte. Könnte durchaus sein, ist für meinen Geschmack aber übertrieben detailliert.
Mir kommt dieser jedenfalls arg konstruiert vor.