Tonycolombo schrieb:Kann sein, dass ich da zu wenig Jura-Kenntnisse habe (eigentlich habe ich gar keine), aber so als Normalo stelle ich mir vor, der Schriftsatz vom Verteidiger an die StA ergibt kriminalistisch wertvolle Hinweise auf eine evtl. andere Täterschaft. Also muss doch sofort ermittelt werden.
Du sagst es ja schon selbst:
kriminalistisch wertvolle Hinweise. Offensichtlich wurden diese neuen Informationen bisher von der Ermittlungsbehörde nicht als solche eingestuft. Zunächst ist es doch erstmal auffällig, dass nach 17 Jahren jemand eine neue, andere Aussage tätigt. Das kann zwei Gründe haben:
a) man hat damals vorsätzlich falschausgesagt
b) man erinnert sich nach 17 Jahren ganz anders
Zu a) wäre zu prüfen, gab es damals ein Motiv zur Falschaussage? Zu b) halte ich es nahezu für ausgeschlossen, dass dies ausreicht, um neue Ermittlungen zu starten, denn wir alle wissen, dass je älter Erinnerungen sind desto fehlerhafter.
Unabhängig davon gilt ja immer: eine neue Information alleine bedeutet erstmal gar nichts. Selbst wenn die Aussagen alle so zutreffen, heißt das ja nicht automatisch, dass das in Verbindung mit der Tat steht. Es müssten sich dann für einen pot. anderen Täter ja auch weiter erhärtenden Spuren finden. Gleichzeitig entlasten sich damit ja nicht die bestehenden Indizien, die auf den Verurteilten weisen.