Mordfall Charlotte Böhringer
15.08.2022 um 16:00Ein Blick ins Urteil hilft uns da, Klarheit zu gewinnen.
Im durchsuchten Büro des Opfers fanden sich daktyloskopische bzw. humanbiologische Spuren des Angeklagten auf einer auf dem Boden liegenden Klarsichthülle und einer dort liegenden Geldbörse. Auf dem Schreibtisch befanden sich seine Spuren sowohl auf einem Briefumschlag, in dem das Testament des Opfers steckte, als auch auf dem Testament selbst. Alle diese Gegenstände haben Bezug zur Tat. Entweder wurden sie vom Täter bei der Durchsuchung zu Boden geworfen oder sie haben Bezug zur Nachlassregelung durch das Opfer. Nur an diesen Gegenständen und sonst nirgendwo im Büro befinden sich die Spuren des Angeklagten.