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Mordfall Charlotte Böhringer

28.642 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

30.04.2022 um 12:30
Zitat von emzemz schrieb:Mag sein, dass du das, was Kronester sagt, für Spekultion hältst. Maßgeblich ist deine Einschätzung aber nicht.
Kronester hat eine (vage) Wenn-Dann-Aussage gemacht. (Das ist per Konstruktion keine Spekulation. Ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass ich seine Aussage für Spekulation halten könnte.) Was allerdings an vielen Stellen (z.B. in Dokus, v.a. von der BT-Fraktion) behauptet wird, ist, dass er bei einem Geständnis mit Totschlag davon gekommen wäre. Das ist überhaupt nicht das, was der Oberstaatsanwalt im Interview gesagt hat (wenn man genau zuhört). Vielmehr hat er diese Denkmöglichkeit Totschlag an viele Bedingungen geknüpft (daher auch in seinem Interview die Worte "Gesamtschau der vorhandenen Indizien", "vielleicht" (2x), "unter Umständen"). Der Strafverteidiger Witting hat in diesem Interview (https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/toth-anwalt-peter-witting-die-haft-hat-ihn-hart-gemacht-art-484084) selbst angegeben, dass es nur vage Andeutungen seitens des StA in Richtung Totschlag gab. Das hätte aber vorausgesetzt, dass BT neue (!)Fakten auf den Tisch legt. Dass es solche entlastenden Fakten gibt/gegeben hat, halte ich für reine Spekulation (eigentlich sogar eher für fernliegend). Mir fällt keine Totschlags-Version ein, die alle bekannten (!!!) objektiven Spuren plausibel und glaubhaft erklärt. Insbesondere hätte man ausblenden müssen, dass BT beim Tod seiner Tante extrem viel geerbt hätte (Parkhaus, mehrere Wohnungen in München und Würzburg, Geld,...) und seine auf das Erbe ausgerichtete Lebenslüge vor dem Auffliegen stand. Gäbe es neue Erkenntnisse, die einen Totschlag wahrscheinlicher erscheinen ließen, dann wäre das im Übrigen Material für ein Wiederaufnahmeverfahren, um eine geringere Strafe zu erreichen.


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30.04.2022 um 12:44
Zitat von emzemz schrieb:Ob ein gewünschter Waldspaziergang eine hinreichende Ausnahme begründen würde, ich möchte es bezweifeln
Es muss gar keine Ausnahme oder wichtiger Grund vorliegen. Es geht ja um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft (resozialisieren).


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30.04.2022 um 13:06
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Kronester hat eine (vage) Wenn-Dann-Aussage gemacht. (Das ist per Konstruktion keine Spekulation. Ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass ich seine Aussage für Spekulation halten könnte.)
Weil du wie folgt schriebst:
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Da hätte BT schon einige neue Erkenntnisse einbringen müssen, die die Ermittlungsbehörden nicht wissen konnten. Und dass es solche gab, die die Sache hätten drehen können, halte ich für reine Spekulation.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Das ist überhaupt nicht das, was der Oberstaatsanwalt im Interview gesagt hat (wenn man genau zuhört). Vielmehr hat er diese Denkmöglichkeit Totschlag an viele Bedingungen geknüpft (daher auch in seinem Interview die Worte "Gesamtschau der vorhandenen Indizien", ...
Die "Denkmöglichkeit Totschlag" ist an die Einlassung geknüpft
Die Gesamtschau der vorhandenen Indizien lässt ihn zu dem Schluss kommen, dass BT der Täter ist.
Zitat von emzemz schrieb am 29.11.2019:Hätte sich der Angeklagte anders eingelassen, wäre ich vielleicht auch zu einer anderen Überzeugung gelangt. Hätte er sich eingelassen, wäre ich vielleicht zu einem anderen Strafmaß gelangt. Unter Umständen zu einer anderen Tat, selbst wenn es noch ein Tötungsdelikt gewesen wäre. In dieser Konstellation, bei Abwägung aller für und gegen den Angeklagten Umstände, und ich muss es nochmal sagen, bei der Gesamtschau der vorhandenen Indizien kam ich zu der Überzeugung, dass der Angeklagte der Täter war.



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30.04.2022 um 13:18
Zitat von LittleBirdLittleBird schrieb:Es muss gar keine Ausnahme oder wichtiger Grund vorliegen. Es geht ja um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft (resozialisieren).
Vielleicht doch nochmal lesen?
Allein schon, dass die Reststrafe über die 18 Monate hinausgehen dürfte, lässt Frei- und Ausgang in weite Ferne rücken.


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30.04.2022 um 13:43
@emz

Ich komm auf meinen Ausgangssatz zurück.

Andreas Darsow (lebenslänglich mit Schwere der Schuld) hatte nach 7 Jahren einen begleiteten Ausgang.

Des Weiteren können lebenslängliche nach 10 Jahren das erste Mal einen Ausgang bekommen, obwohl diese ja auch noch mindestens 5 Jahre vor sich haben. Bei Schwere der Schuld nach 12 Jahren möglich - Allein zu den 15 Jahren sind es noch 3 Jahre / 36 Monate.


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30.04.2022 um 13:46
Weiss man eigentlich wann er ungefähr entlassen wird?


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30.04.2022 um 13:56
Zitat von LittleBirdLittleBird schrieb:Ich komm auf meinen Ausgangssatz zurück.
Wäre es da nicht am einfachsten, du stellst entsprechende Links ein?
Wobei du nicht vergessen darfst, dass die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sein können.


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30.04.2022 um 14:19
Zitat von LittleBirdLittleBird schrieb:Andreas Darsow (lebenslänglich mit Schwere der Schuld) hatte nach 7 Jahren einen begleiteten Ausgang.
Ich zitiere hier nochmal das Zitat von @emz:
Zitat von emzemz schrieb:1Für Freigang und Ausgang ungeeignet sind in der Regel auch Gefangene, die sich im geschlossenen Vollzug befinden und gegen die bis zum voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt noch mehr als 18 Monate Freiheitsstrafe zu vollziehen sind. 2Ausnahmen können zugelassen werden, wenn besondere Umstände vorliegen; die Gründe hierfür sind zu dokumentieren.
Demnach wäre es möglich, dass Darsow irgendeinen besonderen Umstand geltend machen konnte. Soweit ich über den Fall Bescheid weiß, war das wohl auch der einzige Ausgang bisher. Zudem muss man auch mal ganz klar sagen: Straubing ist eine der härtesten, wenn nicht sogar die härteste, JVA in der Bundesrepublik. Und sowas wie Ausgänge und Freigänge sind zwar natürlich grsetzlich verankert; die genaue Ausgestaltung und Verantwortung hierfür obliegt jedoch den einzelnen Anstalten.
Ich kannte mal jemanden, der in Straubing eingesessen hat. Er hatte insgesamt 12 Jahre und erst ein halbes Jahr vor der Entlassung seinen ersten unbegleiteten Freigang.


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30.04.2022 um 14:25
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:. Er hatte insgesamt 12 Jahre und erst ein halbes Jahr vor der Entlassung seinen ersten unbegleiteten Freigang.
Keine 2/3 ? Ist aber ungewöhnlich, so fern Reue gezeigt wurde, etc.


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01.05.2022 um 21:15
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Demnach wäre es möglich, dass Darsow irgendeinen besonderen Umstand geltend machen konnte.
Naja, Andreas Darsow hat ja Kinder, die teils noch sehr klein waren, als er verhaftet wurde. Vielleicht gilt das als besonderer Umstand. Und, wie schon gesagt wurde, in Hessen (und anderen Bundesländern, die nicht Bayern sind) ist das weniger streng. Sieht man ja auch daran, dass A. Darsow und W. Mazurek (der im Fall Ursula Herrmann Verurteilte) z.B. gefilmte Interviews geben durften und Benedikt Toth nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.05.2022 um 15:55
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Naja, Andreas Darsow hat ja Kinder,
Sicher, allerdings war ich hier total verwirrt, weil er damals erst 7 Jahre abgesessen hat.

Irgendwie widerspricht sich das mit 2 Informationen, die ich zum Freigang gefunden hab:

1) Der Täter hat mindestens 10 Jahre abgesessen, bei Schwere der Schuld 12 Jahre
2) Dann heißt es wieder, Reststrafe darf nicht länger als 18 Monate sein, die bei Andreas Darsow ausgeschlossen werden konnte.


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02.05.2022 um 16:10
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Naja, Andreas Darsow hat ja Kinder, die teils noch sehr klein waren, als er verhaftet wurde. Vielleicht gilt das als besonderer Umstand. Und, wie schon gesagt wurde, in Hessen (und anderen Bundesländern, die nicht Bayern sind) ist das weniger streng. Sieht man ja auch daran, dass A. Darsow und W. Mazurek (der im Fall Ursula Herrmann Verurteilte) z.B. gefilmte Interviews geben durften und Benedikt Toth nicht.
Jeder hier weiß wie ich zu BT stehe und das ich keinerlei Mitgefühl mit ihm habe.
Er ist der Täter und sitzt zurecht seine Strafe ab.
ABER.
Fair ist das alles meiner Meinung nach nicht.

Darsow hat 2 Menschen auf dem Gewissen und einen dritten massiv verletzt und die Eltern geraubt.
Ein BT der "nur" einen Menschen auf dem Gewissen hat, hat dann aber härtere Haftbedingungen, nur weil er das Pech hatte, seine Tat in Bayern auszuführen?
Ich will hier nicht Menschenleben gegeneinander aufrechnen.
Aber dennoch muss es einen Unterschied geben ob ich einen, drei oder zwanzig Menschen auf dem Gewissen habe.
Völlig unabhängig in welchem Bundesland ich lebe.
Dieser "Mengenrabatt" für Darsow stößt mir sauer auf.
Mir ist bewusst, dass die Wortwahl heftig ist, aber ich kann es nicht anders formulieren.

Mir persönlich erschließt sich auch nicht der Sinn davon, dass BT (und wahrscheinlich auch alle anderen Häftlinge in Straubing) nicht gefilmt werden dürfen.
Des Weiteren bin ich auch der Meinung, dass man, egal wie krass und heftig die Tat von BT auch war, dennoch schon eine gewisse Menschlichkeit an den Tag legen könnte.
Die Tat jährt sich demnächst schon zum 16ten mal und BT sitzt fast genauso lange schon in Haft.
Nach so einer langen Zeit sollte es schon, alleine aus Gründen der Menschlichkeit, mal möglich sein, das BT in Begleitung einen Freigang durchführen kann.
Zumindest ein oder zweimal im Jahr.
Welcher "Schaden" dabei entstehen soll, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.

Nur weil solche Täter wie BT während ihrer Tat "unmenschlich" agiert haben, muss man noch lange nicht mit gleicher Münze zurückschlagen.
Irgendwann eines schönen Tages wird BT ja wohl ohnehin wieder freikommen.
Ich denke, wir alle in der Gesellschaft profitieren davon, wenn BT nicht als komplett psychisches Wrack aus der Haft kommt.
Die Gesellschaft hat nichts davon, wenn solche zerstörten Personen draußen frei laufen.


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03.05.2022 um 13:27
@MisterEko

Stimme ich dir eigentlich zu. Ich meine, sowohl Darsow und Toth sind mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden, da gibt es m.W.n. nicht noch Abstufungen untereinander. Kann auch sein, dass das verfassungsrechtlich schwierig wäre, da man ja gewissermaßen Menschenleben gegeneinander aufrechnen würde (ist jetzt aber nur eine Mutmaßung).

Und ja, auch Mörder sollen ja, sofern sie keine Gefahr mehr darstellen, irgendwann resozialisiert werden. Man muss sich auch immer vor Augen halten, dass 20+ Jahre Freiheitsstrafe eine ziemlich harte Bestrafung sind (bei einem solchen Mord aber natürlich gerechtfertigt). Dein Leben ist ja quasi ruiniert.


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03.05.2022 um 13:43
So wie ich meine herausgefunden zu haben, soll es diesen einmaligen Freigang im September 2017 gegeben haben, als die Tochter Geburtstag hatte. Das erscheint mir etwas dürftig als Erklärung. Wer weiß, was der wahre Grund war.


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03.05.2022 um 18:04
Es könnte der 18. Geburtstag der Tochter gewesen sein. Ist schon etwas besonderes.


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03.05.2022 um 18:11
Zitat von emzemz schrieb:So wie ich meine herausgefunden zu haben, soll es diesen einmaligen Freigang im September 2017 gegeben haben, als die Tochter Geburtstag hatte. Das erscheint mir etwas dürftig als Erklärung. Wer weiß, was der wahre Grund war.
Ich bin mir hier nicht mehr ganz sicher, ob das derselbe Zeitraum war, Tochter hatte Geburtstag und wenn ich nicht irre, hatte A. Darsow seine Prüfung zum Koch mit Auszeichnung bestanden und war/ist vorbildlicher Häftling.

Möglicherweise gibt es da einen Zusammenhang.


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03.05.2022 um 18:12
Hat BT wirklich noch keinen Ausgang bekommen, oder wird hier nur gemutmaßt?

Sollte das BT einmal erwähnt haben, wäre es nett wenn jemand diesbezüglich einen link teilen könnte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2022 um 22:30
Zitat von MarinopayMarinopay schrieb:Hat BT wirklich noch keinen Ausgang bekommen, oder wird hier nur gemutmaßt?
Wirklich wissen kann man das natürlich nicht. Man kann nur sagen, dass niemals etwas über einen stattgefundenen Ausgang berichtet wurde.

Würde auch der bayerischen Gesetzeslage entsprechen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV153983/true


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04.05.2022 um 12:39
https://journalistenakademie.de/dossiers/future/parkhausmord-benedikt-toth-gefangen-in-der-ohnmacht/
“Ich gehe ihnen maximal auf die Nerven”
Benedikt Toth

Irgendwie exemplarisch für Toth. Er mag es nicht, sich zu streiten. Doch er ist ein sperriger Charakter, der auch mal Zähne zeigt: „So, das langt jetzt, die Larmoyanz. Jetzt habe ich wieder genug geheult. Dann ärger ich sie halt. Ich gehe ihnen maximal auf die Nerven.“ Ihnen – den Justizvollzugsbeamten, der Anstaltsleitung. Anstrampeln gegen das System. Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom. Für ihn vielleicht die einzige Möglichkeit, zu spüren, dass er noch am Leben ist.
Während uns Darsow immer wieder als der Vorzeigehäftling beschrieben wird, scheint BT bemüht, einen gegensätzlichen Eindruck zu erzeugen. Ist er jetzt stolz drauf, weil er seine Aggressionen an den Beamten auslässt? Nur da sind dann Vergünstigungen eher nicht so angesagt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.05.2022 um 15:01
"Ich gehe ihnen maximal auf die Nerven"
Das war auch die Strategie des in den USA zu zweimal lebenslänglich verurteilten Doppelmörders Jens Söring, der die Tat ebenfalls leugnet.
Damals im Knast sagte er in einem Interview, dass er nicht aufhören würde zu "quengeln", bis er sein Ziel erreicht hätte.
Und tadaa, nach 33 Jahren kam er 2019 auf Bewährung frei und wurde nach Deutschland abgeschoben.
Wo er seitdem versucht, mit seiner Story den großen Reibach zu machen.


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