Ich hab mal den dritten anonymen Brief und die Ermittlungen drumrum gegenübergestellt, da bleibt kein Zweifel, daß auch dieser von der Beschuldigten selbst verfasst wurde:
I.) Ermittlungshistorie Als MW am 29.08.86 die Nachtversion erzählte, wurde sie noch in der gleichen Vernehmung gefragt, ob ihr Mann in der Lage sei die Mädchen zu kämmen und Haarspangen anzubringen.
In den im Verlauf erfolgten Vernehmungen zur nunmehr neuen Version wurde ihre Schwester Brigitte ebenfalls noch am 29.08. vernommen, und auch ihr wurde die Frage gestellt, ob RW in der Lage wäre die Mädchen zu frisieren und ordentlich anzuziehen.
Am 01.10.86 kommt ein Gutachter bei RW zum Schluß, daß er zu feineren insbesondere feinmotorisch angelegten und sich über eine gewisse Zeit hin erstreckenden Tathandlungen nicht in der Lage sei (falls er diesen Black-out-Zustand gehabt hätte)
▶ ▶ ▶ Es ging in der ersten Zeit als man die Nachtversion verifizieren wollte hauptsächlich darum, ob RW die Mädchen anziehen und insbesondere frisieren kann–
FAZIT nein!
Nun musste also ein neuer Plan her, neue Version oder jemanden der ihm half?
:idee: Anonymer Brief ist gut, dieses Mal aber mit der Schreibmaschine, denn die Handschrift kann man ja feststellen!
Der 3. Anonyme Brief kam Anfang September, also als die Fragerei zu RWs Fähigkeiten im Gange waren und mglw. auch sein Anwalt erwog ein Gutachten darüber einzuholen
II. Empfang des Briefes Der erste Brief wurde von MWs Schwager entgegen genommen, und dem fiel später die Ähnlichkeit zu einem früheren anonymen Brief auf den er angenommen hatte.
Auf dem gleich aussehenden Umschlag die gleichen Briefmarken in exakt der gleichen Anordnung wie auf den vorher erhaltenen, nur war dieses Mal der Umschlag an drei Stellen leicht eingeschnitten, so daß der Poststempel nicht mehr lesbar war und die Tageszahl des Stempels beschädugt war.
Dem Schwager fiel als MW den Helferlein-Brief vorlas die Ähnlichkeit des Kuverts mit dem von ihm angenommenen Briefes auf, und er hat sie mit seinem Verdacht den Brief selbst geschrieben zu haben konfrontiert was sie verneinte
(aber immerhin er hat es ihr zugetraut!); später hat er den Postboten angesprochen ob dieser den Brief zugestellt hat, was dieser verneinte, obwohl Briefe mit nur leicht beschädigten Marken/Stempel haben durchaus zugestellt werden, und der Postbote auf MWs Post aufgrund der anomymen Briefe ja besonders achtete!
III. Rechtschreibfehler im Brief Hier ist der Text:
Beitrag von margaretha (Seite 217)„GERADEN“; bei einem Vergleich schreibt MW auch dieses Wort falsch. Den Fehler hatte zwar auch RW gemacht, aber weshalb sollte er sich selbst belasten?
IV. Suche nach der Schreibmaschine MW besitzt keine Schreibmaschine, ihre Schwestern die im gleichen Haus wohnen besitzen eine.
Aussage Schwester Brigitte vom 30.09.1986:
„Ich bin einverstanden, dass Sie meine Schreibmaschine mitnehmen. Ich habe seit etwa drei Jahren nicht mehr darauf geschrieben. Wir drei Schwestern haben einen Schreibmaschinenkurs absolviert. Meine Schwester Ursula hat selbst eine Schreibmaschine. Monika nicht. Wenn sie auf meiner hätte schreiben wollen, hätte sie mich gefragt.Die Maschine steht in unserer Wohnung immer am selben Platz. Neben dem Schreibtisch. Ich glaube nicht, dass mein Mann schon einmal darauf geschrieben hat. Er müsste selbst gefragt werden. Ich kann es nicht ausschließen. Als ich zuletzt darauf geschrieben habe, war das Farbband noch drin. Vor drei Jahren, als ich meine Bewerbung geschrieben habe? Das Band war zur Hälfte schwarz und rot. Textilfarbband. Ich habe mich gefragt, ob der anonyme Brief auch von Monika ist. Meine Schwester Ursula und ich haben uns darüber unterhalten. Sie hatte auch Bedenken. Unsere Mutter glaubt das nicht. Ich habe Monika nicht direkt gefragt, nur erzählt, dass die Maschine bei mir abgeholt wurde. Da zeigte sie mir die Kopie. Gefühlsmäßig glaube ich schon, dass Monika den Brief geschrieben haben könnte. "
Quelle Mordakte Weimar/P. Cichos (Pos.2711/52% Kindle cloud reader)
Da ein Gutachten zur Schreibmaschinenüberprüfung ist im Buch Mordakte Weimar/P. Cichos nicht enthalten, deshalb zitiere ich aus der Urteilsbegründung von Frankfurt 22.12.1999 o. g. Quelle (Pos. 4828/92% Kindle cloud reader)
Am 11. September 1986 verwarf das Landgericht Fulda die Beschwerde des Staatsanwaltes Herrn S. wegen Nichterlas s s ens Haftbefehl des Reinhard Weimar. Daraufhin schrieb die Angeklagte auf der Schreibmaschine ihrer Schwester Brigitte einen dritten anonymen Brief. In der richtigen Erwartung, dass die Polizei diesen Brief auf unverdächtige Art bekommt, händigte sie ihn ihrem Verteidiger aus. Die Angeklagte passte ihren Aussagen immer den Ermittlungsergebnissen an.
Fazit: Der dritte anonyme Brief hätte nur in Bezug auf die Handlungs(un)fähigkeit des RW beeinflussen können, dass das Gericht die Nachtversion durch das Zeitfenster ebenfalls falsifiziert kommt ja auch noch hinzu.