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Photographer73 schrieb:Du sagst, die Nachtversion überzeugt dich nicht zu 100%, an die Täterschaft von MB glaubst du aber auch nicht umfänglich. Dann bliebe ja nur noch RW ? Und MB hat geholfen ?
Ich fange einfach mal damit an, wie ich darauf gekommen bin,
dass es womöglich auch der frühe Morgen gewesen sein kann, aber ich kann nur die Seitenangaben bei kindle nennen und der Beitrag ist nicht gerade kurz.
Ich habe ihn mal für Leute, die nicht so gerne lange Beiträge am P.C. lesen als PDF-Dokument anhängen, damit sie es ausdrucken können.Mir geht es vornehmlich um die
Aussagen von Anna S. und Franz K. Außerdem sind mir bei MWs Großmutter
zeitliche Widersprüche aufgefallen, die mir aber nicht den Eindruck erwecken,
dass das etwas mit einer normalern veränderten Erinnerung zu tun hat, sondern mit Absprachen und zwar ausdrücklich
vor der Nachtversion.
Folgende Überlegungen vorweg
1. Bei denjenigen, die von MWs Schuld überzeugt sind wird oftmals darauf hingewiesen, dass MW Aussagen oft erst dann korrigiert hat, wenn sie bei einer Lüge ertappt wird, was typisches Muster für Täter sei. Dieses Muster zeigt sich meiner Ansicht nach bereits am 06. August 1986 in einer Aussage MWs und dem Verschweigen des Anrufs bei Franz K. mit seinem Spürhund in einem frühen Stadium der Ermittlungen, beides Aussagen, die das Potential zur Entlastung MWs hätten. (siehe meine Überlegungen zur Aussage MWs vom 06. August und der Aussage vom 28.08.1986 durch Franz K
2. Mir scheint, dass die Aufmerksamkeit doch sehr stark auf den Aussagen der Zeugen liegt, die aussagten, die Kinder am Morgen noch gesehen haben, dass andere Aussagen aus dem Blickfeld gerieten, die ein anderes Licht auf den Fall werfen könnten.
3. Ich habe den Eindruck, dass man Hinweise auf Telefonate in den Zeugenaussagen nicht überprüft hat, obwohl doch gerade das zur zeitlichen Einordung hätte helfen können. Das kann natürlich an Frau Cichos liegen, wenn sie entsprechende Aktenvermerke nicht im Buch erwähnt. Ich finde es zumindest auffällig, dass solche Hinweise komplett fehlen, während Sie die Überprüfung anderer Aussagen (Post, Zahnarzt, Sparkasse, Supermarkt) durchaus benennt. ch bekenne mich dazu, dass ich der Zeitangabe durch die Telekom im Normalfall mehr trauen würde, als meinem eigenen Gedächtnis.
Ein Protokoll aller aus- und eingehenden Anrufe bei Weimars zwischen dem 03. und 07. August hätte womöglich konkretere Ergebnisse erbringen können als die spätere Abhöraktion, von der wohl doch alle Beteiligten irgendwann etwas ahnten, auch im Hinblick auf einen möglichen Helfer. Ein einziges längeres Telefonat während MWs Abwesenheit hätte zum Beispiel die Aussage RWs, bis 11:30 geschlafen zu haben, infrage stellen können.
4. Ich halte schon die Prämisse, dass es am Tag nur sie gewesen sein kann, für falsch. Das mit der Nachtversion könnte MW auch gesagt haben, weil sie in der Zeit ein Alibi hat. Aus dieser Motivation folgt aber nicht zwingend, dass sie die Täterin ist.
Der Verplapperer bezüglich Karola bei der Befragung durch den Ermittler Kaufmann könnte ja auch daran liegen, dass sie wochenlang eine Tagversion vertreten hat. Ich finde ihre Erklärung, sie hätte das gesagt, weil sie das immer so gesagt hat, gar nicht so abwegig.
Dass MW das Familienauto am Morgen des 04. August alleine fuhr, scheint festzustehen, es sei denn, sie hätte einen Mitfahrer verschwiegen.
Mit einem Helfer hätte RW auch in einem anderen Auto unterwegs sein können.
Was ist mit der Zeitspanne, bevor MW gegen 10:45 in den Ort fuhr? RW hat kein Alibi und zudem widersprüchliche Aussagen zu seinen Schlafenszeiten gemacht.
5. Wenn man ihrer Aussage glaubt, dass sie sich anfangs außerstande sah, RW auszuliefern, machen ihre anfänglichen Lügen absolut Sinn. Ich finde es auch nachvollziehbar, dass sich der Selbsterhaltungstrieb durchsetzte, als sich die Story vom unbekannten Entführer vom Spielplatz nicht mehr halten ließ und sich der Mordverdacht gegen sie richtete. Natürlich hat sie sich nicht gerade klug verhalten, aber nicht jeder juristisch unerfahrene Mensch, der sich unklug verhält, ist deswegen auch schuldig.
6. Beim Protokollieren von Aussagen können sich allein dadurch Fehler ergeben, dass das, was derjenige aussagt, nicht nur zu Protokoll genommen sondern auch interpretiert wird. Nun ließe sich einwenden, dass demjenigen, der das Protokoll unterschreibt, das Protokoll vor der Unterschrift vorgelegt wird. Aber auch das setzt voraus, dass der Fehler beim Durchlesen vor der Unterschrift auffällt. (siehe meine Überlegungen zu Adele As. Aussage vom 11. August 1986 bezüglich der Abfahrt der Freunde des Ehepaar N.). Außerdem würde ich nicht darauf setzen, dass jeder den Nerv hat, eine Diskussion zu führen, wenn Teile des Protokolls nicht genau dem entsprechen, was man aussagen wollte. (siehe meine Überlegungen zur Aussage von Anna S. vom 07. August und vom 14. Oktober 1986)
Ich versuche mir bei den Aussageprotokollen die mögliche Fragestellung mitzudenken. Deshalb ist selbstverständlich auch meine Interpretation fehleranfällig.
7. Ein Indiz gegen MW, was immer genannt wird ist, dass sie die Kleidung der Kinder so genau beschreiben konnte. Im Aktenvermerk zur Auffindung Karolas vom 07. August finde ich aber einen Hinweis der Ermittler, dass es eine Abweichung gibt, was Socken und Schuhe betrifft. (siehe meine Überlegung zur Kleidung unter Bezugnahme auf die Aussage von Franz K. vom 28.08.1986)
Die folgenden Zitate, Zusammenfassungen von Aussagen stammen aus der Onlineausgabe des Buch „Mordakte Weimar von Petra Cichos. Amazon.de (kindle unlimited), das einen Monat lang umsonst bei amazon mitgelesen werden kann. Durch rechtzeitige Kündigung kann ein kostenpflichtiges Abonnement verhindert werden. Ich habe Kommentare eingefügt, wenn mir etwas aufgefallen ist und ich mache Querverweise auf andere Aussagen. Da das Buch chronologisch ist, dürfte die Auffindbarkeit nicht so schwer sein, auch wenn die Seitenzahl der Buchausgabe eine andere sein sollte.
Aussage Adele A. vom 05. August 1986 (S. 13)
„… Ich habe die Kinder gestern gegen 11:00 bis 11:15 gesehen. Zu dem Zeitpunkt wollte meine Enkelin auf die Post fahren. …“
Anm.: Zu dem Zeitpunkt soll MW laut Urteil doch auf dem Parkplatz gewesen, um diesen auszukundschaften.[/b] (20 Minuten lang?)
Da der Motorradfahrer einen Zahnarzttermin hatte, scheint mir dessen Zeitangabe zu den zuverlässigsten unter den Zeugenaussagen überhaupt zu zählen. Es spricht also dafür, dass das Gespräch früher stattfand. (siehe nächste Aussage MWs. Vom 06. August und die Aussage Adele As. vom 11.08.1986.
06.August 1986 Monika Weimar (S.17) „…Es kann sein, dass ich gestern eine Stunde früher unterwegs war, denn meine Nachbarin Frau Anna S. hat mir mit mitgeteilt, dass ich bereits um 11:30 zuhause war und bereits zu diesem Zeitpunkt nach den Kindern gefragt habe.“
-Anm.: In diesem Zeitraum soll MW doch laut Gerichtsurteil angeblich ihre Kinder ins Auto gelockt haben, ein Urteil was MW am 06. August aber ebenso wenig voraussehen konnte wie die Aussage des Motorradfahrers vom 11. August 1986.
MW mag zu diesem Zeitpunkt ein unsicherer Mensch gewesen sein. Aber so unsicher, dass sie sich zwei Tage nach dem 04. August 1986 einreden lässt, die Kinder doch nicht erst nach der Mittagessenszubereitung vermisst zu haben. 11:30 halte ich zwar nicht für ausgeschlossen für ein Mittagessen, aber es ist doch für jemanden, der erst um 09:30 gefrühstückt hat, eher unwahrscheinlich.
Was könnte der Grund sein, warum sie das bei der Polizei erzählt. Meine
These ist die folgende.MW fühlte sich durch die Zeugin Anna S. bei
einer Lüge ertappt (siehe Vorüberlegung 1), nämlich der ursprünglichen Schilderung des Tagesablaufes, weswegen sie vorsorglich darauf hinwies, sie habe sich womöglich um eine Stunde geirrt. Deswegen halte ich es auch für glaubwürdig, dass Anna S. es gegenüber MW genau so kommuniziert hat, wie MW es in ihrer Aussage wiedergab.
07. August, Aussage Anna S. (S. 26)
„Ich habe Monika am Montag am Wäscheplatz getroffen, als diese ihre Kinder gesucht hat. Gegen Mittag.“
Anm.: Zeitangabe entspricht nicht der Aussage von MW (Siehe Vorüberlegung 6) vom 06. August. Anna S. hat die Aussage am 14.10.1986 (siehe weiter unten) korrigiert und darin steht genau die Uhrzeit 11:30, die von MW am 06. August genannt wurde. Monika Weimars ersten Anwalt zufolge (28.10.1986) waren an diesem Tag Mann und Tochter gerade zurückkommen, was die zeitliche Eingrenzung der Zeugin glaubwürdig macht.
08. August, Aussage Hans F. und Sonja Z. (S. 26)
„Ich, Hans F. bin der Bruder von Elisabeth N. Am Montag, 4. August fuhren wir wieder los. Es war gegen 10:30 oder 11:00 Uhr. … Als wir vom Haus losfuhren standen beide Mädchen da und winkten uns zum Abschied zu….“
Aussage MWs Mutter Gertrud B. 11. August 1986 (S. 32)
1. „… Am Montag gegen 10:30 bis 10:40 hat mich Monika angerufen und gefragt, ob sie was ausfüllen muss. Einen Auftrag für die Sparkasse hat sie von mir nicht bekommen...“
2. Sie sagte außerdem aus, ihre Mutter sei geistig fit und wenn diese sage, die Kinder gesehen zu haben, dann wäre das auch so.
Anm. zu 1.: Wurde dieser Anruf überprüft oder hat man sich auf die Zeitangabe in der Aussage von Monikas Mutter verlassen? 10:40 ist schon recht dicht an dem Zeitpunkt dran, als MW sich auf dem Herfaer Parkplatz aufgehalten hat. (siehe die nächste Zeugenaussage). Hätte der Anruf früher stattgefunden, ergäbe sich ein größeres Zeitfenster zwischen dem Anruf und der Sichtung des Familienautos der Weimars an Melanies Ablageplatz.
Anm. zu 2. : Bei einer solchen Aussage würde mich doch interessieren, was die vorangegangene Fragestellung war. Gab es eventuell doch Zweifel an den Aussagen Adele As? Warum muss Gertrud B. extra betonen, dass ihre Mutter geistig fit ist?
11. August (S. 33)
Hans Joachim B. gibt an, einen weißen Passat mit schwarzen Streifen zwischen 11:00 und 11:20) auf dem Parkplatz zwischen Herfa und Heringen gesehen zu haben. Er wisse das deshalb so genau, weil er einen Zahnarzttermin hatte.
Anm.: Zahnarzttermin wurde überprüft, Aussage daher glaubwürdig.
Aussage Adele A vom 11. August 1986 (S. 38)
„… Gegen 10:00 kam die Monika zu mir und fragte mich, ob ich etwas brauchen würde. … Im Flur kam mir Melanie entgegen. … Auch Karola sagte „Guten Morgen Ange… gegen 11:30 schaute ich dann aus dem Küchenfenster. Ich sah, dass der Besuch der Familie N. wieder wegfuhr. Melanie und Karola habe ich nicht gesehen …“
Anm.:
Sichtung am Morgen im Flur wurde im Gegensatz zur Aussage vom 05. August 1986 von Adele A. um eine Stunde früher angegeben. Das korrespondiert mit der Aussage MWs vom 06. August unter Berufung auf Anna S., sie hätte schon eine Stunde früher nach den Kindern gesucht. Das spricht wiederum dafür, dass die Vorverlegung der Zeit nicht auf eine veränderte Erinnerung der Großmutter bezüglich der Zeit zurückzuführen ist, sondern in Absprache geschah.
Das bringt mich zum nächsten Punkt. Gab es womöglich mehr Absprachen bei den frühen Zeugenaussagen Adele As., als man auf den ersten Blick denken könnte?
Die Aussage vom 05.08.1986 durch Adele A. vom 05. August passt zeitlich besser zum ursprünglich von MW genannten Tagesablauf am 05. August 1986, die Aussage vom 11. August passt besser zur korrigierten Fassung MWs unter Berufung auf Anna S. vom 06. August 1986. MW wird bei Anna S. Befragung nicht dabei gewesen sein und konnte daher nicht wissen, dass diese etwas anderes unterschrieben hat, als was Anna S. ihr gegenüber mündlich kommuniziert hat. Das Urteil, demzufolge sie gegen 11:30 die Kinder ins Auto gelockt hat, gab es ja noch nicht. Ihr konnte nicht klar sein, dass der Zeitpunkt 11:30 das Potential zum Alibi haben würde. Am 06. August waren ja noch nicht mal die Leichen der Kinder gefunden. Deswegen glaube ich MW trotz ihrer Lügen, dass das Gespräch mit Anna S. tatsächlich so stattgefunden hat, wie sie es am 06. August 1986 ausgesagt hat. Es passt eben auch zum Muster der Aussagenkorrektur beim Ertapptwerden bei einer Lüge, nur dass es in dem Fall nicht die ermittelnden Beamten sondern Anna S. gewesen wäre, die sie dabei ertappte, wenn denn meine These stimmte.
Mit der Aussage über die Abfahrt des Besuchs der Ns. die Urgroßmutter der Kinder die Aussage von Herrn F. und Frau Z. zwar insofern bestätigt, dass sie den Besuch der Ns. abfahren sah, nicht aber in Bezug auf die Sichtung der Kinder. Am 11. August gab es noch keine Nachtversion.
Ist 11:30 womöglich ein Fehler, der sich beim Protokollieren der Aussage Adele As. eingeschlichen hat? (Vergleiche meine grundsätzlichen Vorüberlegungen zum Aussageprotokoll und Aussage vom 08.08. durch Herrn F. und Frau Z.) Womöglich hat sich Adele A. aber auch mit dem Zeitpunkt der Abfahrt einfach vertan.
Wurde überprüft, ob der von Herrn F. und Frau Z. genannte Standort der Kinder vom Küchenfenster Adele As. einsehbar war? Immerhin stimmen die Aussagen der Zeugin Adele A. und Herrn F. und Sonja Z., was die Sichtung der Kinder bei deren Abfahrt angeht, nicht überein.
28.08.1986 Adele A. besteht nachwievor darauf, die Kinder noch am Vormittag gesehen zu haben. Sie sagt aber auch aus, dass sie gegen 11:30 gemeinsam mit MW nach den Kindern gesucht hat und Frau S. ihnen in diesem Zusammenhang entgegenkam.
Anm.: Das ist zwar keine 100%-ige Übereinstimmung mit der korrigierten Aussage von Anna S. (vergleiche nächstes Zitat), aber es ist nicht anzunehmen, dass die Urgroßmutter dank hellseherischer Fähigkeiten vorhergesehen hat, dass es Übereinstimmungen zwischen ihrer Aussage vom 28.08. und der Aussage Anna S. vom 14. Oktober 1986 geben würde. Gerade, weil die Aussagen nicht 100%-ig übereinstimmen, spricht es auch dagegen, dass eine Absprache zwischen Anna S. und Adele A. stattgefunden hat. Zwischen MW und Adele A. könnte es schon eine Absprache gegeben haben, zumindest bezüglich der Zeitangabe.
14. Oktober 1986, geänderte Aussage Anna S.: (S. 190)
„Gegen 11:30 kam ich vom Wäscheplatz. Die Monika Weimar, und ihre Schwester Brigitte kamen mir entgegen. Da haben alle drei haben nach den Kindern gesucht.“
Anm: 10 Min. nachdem der Motorradfahrer, laut seiner Aussage den weißen Passat am Herfaer Parkplatz gesehen.
MWs. erster Anwalt am 28.10.1986 (S. 200)
„... Die Zeugin S. fühlt sich von der Kripo verhöhnt … Die Zeugin weiß deshalb so genau die Uhrzeit, weil ihr Mann und ihre Tochter kurz vorher gekommen waren. …“
Eines steht jedenfalls fest.
Die Zeitangabe in der korrigierten Aussage vom 14.10.1986 entspricht dem, was MW am 06. August in ihrer Aussage unter Berufung auf die Nachbarin Frau Anna S. ausgesagt hat (eine zeitliche Korrektur, weil sie sich durch Anna S. bei einer Lüge ertappt fühlte?) Anna S. Aussage vom 14.10.1986 korrespondiert auch weitgehend mit der Aussage Adele As. vom 28.08.1986 vom Beginn der Suche nach den Kindern um 11:30. Ihre Aussage stand dem Anwalt MWs zufolge auch im Zusammenhang mit einem konkreten Ereignis, nämlich der Rückkehr von Mann und Tochter.
Welchen Grund hätte Anna S. haben sollen, ihre Aussage nach so langer Zeit zu ändern? Leider
habe ich im Buch von Petra Cichos keinen Hinweis auf eine Aussage Anna S. vor Gericht gefunden. Allerdings wird Frau Cichos auch eine Auswahl getroffen haben. Wenn im Buch nichts steht, heißt es nicht, dass nichts ausgesagt wurde. Aber vielleicht habe ich auch etwas dabei übersehen.
Es gibt lediglich
Hinweise auf einen Zeitungsartikel in der HR vom 27.10.1986 (Mordakte Weimar kindle-Ausgabe S.199), denen zu entnehmen ist, dass Anna S. sich über die ermittelnden Beamten beschwerte, man hätte sie nicht ausreden lassen … . Aber dem von Frau Cichos zitierten Zeitungsartikel, war nicht zu entnehmen, ob sich diese Beschwerde auf die Befragung vom 07.08.1986 oder die vom 14.10.1986 bezog.
Frau Cichos zitiert noch eine Stellungnahme der Ermittler, Anna S. hätte sich in ihren Zeitangaben widersprochen.
Aber auch hier frage ich mich, ob sich die Ermittler auf die Diskrepanz der schriftlichen Aussage vom 07. August und der späteren vom 14. Oktober bezogen. Das geht für mich aus der von Frau Cichos zitierten Erklärung nicht eindeutig hervor. Sollte jedoch die erste Unterschrift unter Druck zustande gekommen sein, wäre einer solchen Argumentation natürlich die Grundlage entzogen. (siehe Anmerkung zur Aussage vom 07. August)
Ich finde es sehr frustrierend, dass es in Bezug auf die Zeiten so wenig verlässliches gibt.
Haben die Mitarbeiter bei der Bank lediglich MWs Anwesenheit sondern auch den Zeitpunkt der Anwesenheit bestätigt?
Anders als bei einer Onlineüberweisung ist der Zeitpunkt des Ausfüllens eines Überweisungsformular nicht zwingend simultan mit der Verbuchung. Deswegen scheint mir der Überweisungsbeleg nur bedingt zur Feststellung des genauen Zeitpunkt des Bankbesuchs geeignet.
Es gibt noch eine weitere Aussage, die dafür spricht, dass MW erst am 04. August erfuhr, wo die Kinder waren.
Am 28.08.1986 (S. 83) sagte Franz K. aus, MW habe ihn am 04. August angerufen, um mit seinem Spürhund die Spur der Kinder zu verfolgen. Er sei dann auch gleich gekommen.
Anm.: Die Ermittler scheinen sich herzlich wenig für den Zeitpunkt des Anrufs interessiert zu haben. Die ganze Aussage enthält keinen Hinweis auf ein irgendeine Uhrzeit. Auch hier wurde eine Chance vertan, für eine halbwegs exakte Zeit zu bekommen, obwohl doch explizit eine Telefonanruf erwähnt wurde. (siehe Vorüberlegung 3)
Es gibt lediglich im Anschluss an dessen Aussage einen Aktenvermerk, dass der Spürhund zum selben Ergebnis gekommen sei, wie der die der Kripo.
Sollte MW bereits vor ihrer Fahrt in den Ort gegen 10:45 die Spur ihrer Kinder verfolgen haben lassen
ist das durchaus mit der Sichtung der Kinder durch die Zeugen am Vormittag vereinbar,
stellt jedoch die angegeben Zeiten der Zeugen infrage. Das Ehepaar N. hatte übrigens am 04. August zunächst ausgesagt, sich nicht genau an den Zeitpunkt zu erinnern. (siehe Vorüberlegung 4 und den Hinweis auf die Zeitspanne vor MWs Erledigungen im Ort)
In Verbindung mit der Aussage von Anna S., MW hätte bereits um 11:30 nach den Kindern gesucht, wäre das Zeitfenster zwischen der Abfahrt in den Ort gegen 10:45 auch zu eng, wovon sie 20 Minuten auf dem Parkplatz verweilte auch sehr eng.
Das macht wiederum glaubwürdig, dass sie außer bei Bank und Post tatsächlich nur am Parkplatz Melanies war. Ich vermute, dass MW Franz K. im Anschluss an ihre Nachtversion gebeten hat, zu bestätigen, dass sie ihn am 04. August kontaktierte hatte, um ihrer Aussage Glaubwürdigkeit zu verleihen, dass sie am Morgen des 04. August nicht wusste, wo die Kinder sind. Bei ihren ersten Aussagen vertrat sie ja noch die Tagversion, dass sie die Kinder erst um die Mittagszeit vermisste in Verbindung mit der Entführung durch den Unbekannten vom Spielplatz. (siehe Vorüberlegung 1 und 5).
Letztere hätte nicht mit einem Eingeständnis einer eigeninitiativ veranlassten Spurensuche zusammengepasst, zumindest dann nicht, wenn das am Vormittag vor der Vermisstenanzeige gewesen wäre.
Gerade bei dieser Aussage ist mir noch etwas aufgefallen. Herr K. sagte aus, MW habe ihm die zuletzt getragenen Kleidungsstücke der Kinder gegeben. Das wirft möglichweise ein anderes Licht auf ihre Aussage, die Kinder hätten in der Kleidung vom Vortag tot in den Betten gelegen. Ist die Kleidung, in der man die Kinder gefunden an den Ablageorten gefunden hat, womöglich eine andere als die, die sie in den Betten anhatten? (siehe Vorüberlegung 7)
Sollten die Kinder nach dem Ablegen nochmal umgezogen worden sein, wäre auch erklärt, warum sich von der Kleidung des Fundortes keine nennenswerten Fasernspuren auf der Bettwäsche befanden. Allerdings müsste ich unter dieser Prämisse das Faserngutachten, derzufolge die Kleidung Melanies mit den Spuren von MWs Bluse kontaminiert war, ernster nehmen.
War die Brennesselwand womöglich doch zu umgehen und hat sie das tote Kind nochmal in den Arm genommen, wobei diese Kontamination erfolgte? Jürgen61 wies darauf hin, dass in einigem Abstand von Melanies Leiche eine Haarspange gefunden wurde, was dann doch gegen die Wurftheorie sondern eher für ein Ablegen spricht. Das mit der Haarspange steht übrigens auch in den Aktenvermerken nach Auffinden der Kinder am 07. August 1986. Ich könnte nichts besser verstehn, als wenn Monika Weimar dazu nichts gesagt hätte.
Das Urteil geht davon aus, dass die Ermordung der Kinder und die Umbettung der Leiche Melanies in einem Zug stattfand. An Melanies
Auffindeort gab es keine Kletten. Dass sich das Kind auf dem Kinderspielplatz in den Kletten gewälzt hat, ist doch eher nicht anzunehmen. Melanies Leiche soll mit Kletten übersäät gewesen sein. Ist das nicht Grund zur Annahme, dass die Leiche eine Weile am Bengendorfer Grund lag, bevor sie umgebettet wurde? Die Klettenspuren an der Innenseite der sauberen Unterhose –ein Hinweis darauf, dass die Kinder vor ihrem Transport zum Bengendorfer Grund noch gewaschen wurden? (Stichwort möglicher Helfer, vielleicht sogar MW selbst) und dass ihnen die Kleidung am Bengendorfer Grund übergezogen wurde.
Ich habe
im Buch übrigens auch einen indirekten Hinweis gefunden, der dafür spricht, dass der Aufenthalt am Spielplatz, zumindest von einem Teil der Ermittler bereits vor der Nachtversion MWs bezweifelt wurde.Am
11.August 1986 (S.42) sagte MWs Schwester Ursula etwas aus wie, die Kinder seien beim Spielen nicht sehr vorsichtig und hätten sich bestimmt schmutzig gemacht hätte. Auch hier interessiert mich, was gefragt wurde. Bei mir erweckt es den Eindruck, dass die Ermittler sich gewundert haben, warum die Kleidung der Kinder beim Auffinden der Leichen sauber waren, wenn sie kurz vor der Ermordung noch am Spielplatz waren. (vgl S. 21 zu Melanies und S. 23 zu Karolas Kleidung beim Auffinden der Leichen)
Die Sache mit der Windschutzscheibe. Hat eigentlich jemals jemand erwogen, dass das gar nicht MW sondern RW passiert ist? Auch das würde zu ihrer anfänglichen Version passen. (siehe Vorüberlegung 5) Dann wäre auch erklärt, warum sie es letztlich nicht erklären konnte. Da sie aber bereits so viele Erklärungen dafür abgegeben hat, war ihr womöglich klar, dass ihr niemand mehr glauben würde, was immer sie auch dazu sagt.
Quelle:
Dateianhang: MWsAussageverhalten.pdf (484 KB)