@Itsneverbow Itsneverbow schrieb:Du schlägst Dich wacker:)
Tja wer weiß. Vielleicht erntete Aggie sogar mehr Anerkennung, wenn es für ein nobleres Ziel wäre.
Itsneverbow schrieb:Tut mir leid, dass ich Dich nur sehr selten unterstützen kann, aber ich habe nicht so viel Zeit. Ich überfliege nur alle paar Tage dieses Forum.
Genau! Statt dessen bettelst du im Forum von PMF um Hilfe. Schade nur für dich, daß sich dort in der Regel nur große Feiglinge herumtreiben, die ihre Meinung nicht in einem Forum vertreten wollen, in dem sie nicht unter dem Schutz einer parteiischen Moderation stehen.
Itsneverbow schrieb:Der Umkehrschluss "keine DNA = nicht da gewesen" ist nicht zulässig.
Und wieder bist du auf dem Holzweg. Das ist nicht der "Umkehrschluss", das ist der naheliegende Gedanke. Der Umkehrschluss lautet tatsächich so. "Die Abwesenheit von DNA belegt nicht die Abwesenheit der Person. Also war die Person da." So kann man natürlich nicht Recht sprechen, denn andernfalls könnte man jedermann ohne Beweise für fast jedes Verbrechen verurteilen.
Und es fehlt ja nicht nur die DNA, es fehlen auch herkömmliche Fingerbadrücke, es fehlt ein Motiv und es fehlt eine Mordwaffe, sowie eine glaubwürdige Zeitlinie.
Itsneverbow schrieb:Trotzdem, die Anklage ist sehr wohl der Meinung, dass Spuren im Zimmer von Meredith die Anwesenheit von RS und AK in der Tatnacht belegen. Crini betonte den viel diskutierten BH Verschluss.
Die Anklage kann und wird immer viel behaupten. Allein es fehlt an Durchsetzungskraft ihrer Ansichten. Kein anständiger Richter kann es sich erlauben, allei auf Basis dieser Meinung einen Schuldspruch zu verhängen.
Itsneverbow schrieb:Seit dem Kassationsgerichtsurteil ist das "pauschale Argument" Verunreinigung für die Verteidigung versperrt.
Es ist traurig, daß der Oberste Gerichtshof eines Staates so wenig Ahnung von wissenschaftlichen Standards hat, daß sie sich zu so einer Aussage haben hinreißen lassen. Es ist ein Symptom für den zerrütteten Zustand , in dem sich Italiens Rechtssystem befindet.
Kontamination muss bewiesen werden!. Das ist purer Blödsinn. Kontamination kann im allgemeinen nicht bewiesen werden. Das ist schlichtweg kaum machbar, schon gar nicht für die Verteidiger eines Angeklagten. Ein Beispiel: auf den Videoaufnahmen von der Sicherstellung des BH-Verschlusses sieht man, wie mit verschmutzten Handschuhen hantiert wird, Schmutz, in dem allerlei DNA vorhanden sein kann. Um die Kontamination durch diese Behandlung aber zu beweisen, müsste die Verteidigung der Handschuhe habhaft werden. Das ist natürlich ein aussichtsloses Unterfangen, denn zu dem Zeitpunkt, an dem die Verteidigung von diesem Bewesistück erfuhr, waren die Handschuhe vermutlich längst vernichtet.
Wegen derartiger Situationen wurden internationale Protokolle und Standards entwicklet, die vorsehen, daß die Ermittlungsbehörden alles erdenkliche tun, um mögliche Kontaminationen zu vermeiden. Im vorliegenden Fall wurden diese Protokolle mehrfach verletzt, wewegen der BH-Vrschlus als Beweisstück absolut unbrauchbar ist. Ein gebildeter Richter wüsste das. Also sind die Richter des Kassationsgerichts entweder strohdumm und haben keine Ahnung von internationaler Ermittlungsarbeit, oder sie verletzen diese Vorgaben bewußt, was bedeutet, daß sie durch und durch korrupt sind. Such es dir aus. Sollte der Oberste Gerichtshof weiterhin auf diesen Unsinn bestehen, dann landet diese Sache früher oder später vor dem ECHR und die werden Italien dann eines Besseren belehren. Diese Peinlichkeit sollte sich Italien eigentlich ersparen.
Itsneverbow schrieb:Des weiteren hat Crini den Fußabdruck (Größe 36-38) herausgestellt. Bei Massei wurde er nicht so stark herangezogen.
Hat er das tatsächlich? Dann argumentiert er ja sogar noch dämlicher, als es die Twitter-Berichte aus dem Gerichtssaal vermuten lassen. Der angebliche Fußabdruck Größe 36 ist schon vor langer Zeit als ein Schuhabdruck von Rudy Guede entlarvt worden.
Itsneverbow schrieb:Das AK zur Tatzeit im Haus war beweisen z.B. die gemischten Spuren von MK Blut mit AK DNA. Wenn man also davon ausgeht, dass MK, RG, RS und AK im Haus waren, dann kann der o.g. Fußabdruck nur von AK sein und damit war sie auch in Merediths Zimmer.
Deine Schlussfolgerung (bzw. die Schlussfolgerung des Idioten von PMF, die dur hier vermutlich nur nachplapperst ohne die Hintergründe zu durchblicken) sind falsch. Das Blut von Meredith Kercher stammt natürlich vom Tatabend. Die DNA-Spuren von Frau Knox im Haus bedeuten allerdings gar nichts und können ohne weiteres aus der Zeit vor der Tat stammen. Kein Bewohner kann sich dagegen wehren, daß nachträglich unwissentlich Blut auf seiner DNA verteilt wird.
Itsneverbow schrieb:Wegwischen ist im Übrigen aus meiner Sicht ein herrliches Beispiel für das Verwirrspiel. In den Interviews sagen die beiden gerne, dass man DNA nicht sehen oder wegwischen kann. Das ist auch gar nicht der Punkt, wirkt aber scheinbar trotzdem. Die Reinigung des Tatorts bezieht sich aus Sicht der Anklage vor allem auf den Gang und auf das kleine Bad und vor allem nur auf sichtbares Blut. Es wurden z.B. Fußspuren weggeputzt. Aber nicht die von RG, ..., hm, komisch.
Ach, es wurden Fußspuren weggewischt? Wenn sie weggewischt wurden, woher weißt du dann, daß sie da waren? Und bei der Reinung des kleinen Bades haben sie dann den blutigen Abdruck auf der Fußmatte übersehen. Ja, kann natürlich passieren. Und ihr haltet Frau Knox selbstverständlich für so dämlich, daß sie von dieser übersehenen Spur gleich am nächsten Morgen brühwarm allen erzählt, die ihr zuhören wollen, anstatt sie zu vernichten.
Da sind wir wieder am Anfang deiner Argumentation: wenn Spuren nicht vorhanden sind, dann bedeutet das in deiner Realität nicht, daß die Personen nicht anwesend waren. Sie waren nur entweder sehr vorsichtig, oder beim Wegwischen so geschickt, daß sie noch nicht einmal Spuren von der Säuberung hinterlassen haben. Also ist ihre Schuld bewiesen. Ein typischer Hexenprozess.
Traurig nur, solche Ansichten im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch vorzufinden....