Amanda Knox
30.11.2013 um 10:33Itsneverbow schrieb:Genau das meine ich mit der Internetwolke. Die Twitter-Message wurde mittlerweile vom Autor korrigiert. Die Rückfrage Neninis bezog sich auf die Mindestanzahl der Vervielfältigsläufe einer Probe vergleichbar mit 36I.Diese Fragestellung wäre jedoch komplett unsinnig. Denn die Anzahl der Verstärkungen ist natürlich abhängig von der vorliegenden DNA-Menge. Bei ausreichender Menge wäre nicht mal eine Verstärkung notwendig.
Außerdem widerspricht nun diese Behauptung der Darstellung der StA, bei der sie meint, dass auch wenn die Standards nicht erfüllt wurden, die DNA-Untersuchung doch hergenommen werden soll, die Angeklagten zu verurteilen.
Itsneverbow schrieb:Alles was Hellmann gemacht hat ist annuliert und absolut dikreditiert.Die StA hatte die Feststellung von Hellmann bzgl. der Länge nicht angegriffen und der oberste Gerichtshof hat diese nicht beachtet. Das ist ein schwerer Verfahrensfehler von Seiten des obersten Gerichtshofs. Die Auseinandersetzung mit dieser Feststellung von Seiten des obersten Gerichtshofs wäre zwingend gewesen, da es u.U. die Kontamination bei Berücksichtigung als erwiesen angesehen häte.
Das Ignorieren dieser wesentlichen Feststellung ist eben eins der vielen Punkte, die an der Rechtsstaatlichkeit Italiens momentan zweifeln lassen.
Ganz abgesehen von der Begründung des obersten Gerichtshofs, dass Frau Konox auch unter unmenschlichen Verhörmethoden einen anderen nicht beschuldigen darf. Ein Rückschritt um Jahrhunderte. Oder sind Sie selbst mit dieser Ansicht einverstanden?
Itsneverbow schrieb:Noch eine persönliche Einschätzung. Wenn Du ein Messer aus meiner Küchenschublade ziehst, bin ich mir zu 99,99% sicher, dass du keine Blutspuren findest. Klar könnte AK sich beim Kochen verletzt haben, aber zunächste erinnerte sich RS an Merediths Verletzung mit dem Messer.Es wurde kein Blut am Messer nachgewiesen, dass ist schon seit 2007 bekannt.
Aber wir brauchen uns über so etwas nicht zu streiten. Wir können auch die Twitter-Aussagen auch weglassen. Wesentlich für mich, ist dass die Beweismittel der Angeklagten nicht erhoben wurden und die angebotenen sind entscheidungserheblich. Eine Verurteilung würde hier zu einem Verstoß gegen rechtliches Gehör führen.
Itsneverbow schrieb:... einmal komisch und verdächtig verhalten, ok. Aber konsisten komisch und verdächtig verhalten, dazu die ganzen Zeugen und Beweise, dann wird halt eng.Zeugen? Die Angeklagten haben Audio-Untersuchungen verlangt, weil die Zeugen die Schreie höchstwahrscheinlich gar nicht gehört haben können. Eine Verwertung dieser Zeugenaussagen würde hier zu einem Verstoß gegen das rechtliche Gehör führen. Reporter hatten diese Untersuchungen aus der Wohnung der Zeugin schon durchgeführt, natürlich sind diese erst mal gerichtlich nicht verwertbar, aber diese kamen zum Ergebnis, was auch die Lage von dem Zimmer des Opfers zeigt - dass dsie die Schrei nicht gehört haben können.
Und zu den angeblichen Beweisen, wenn ein Gericht verhindert, dass die Angeklagten den Gegenbeweis nicht führen kann, dass die Spur von dem Opfer durch eine Kontamination nicht erfolgt war, stellt das ebenfalls ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör dar.
Oder würden Sie mit einem Unrechtssystem einverstanden sein, dass Von den Angeklagten verlangt, das sie etwas beweisen müssen, aber die Angebotenen Beweismittel dann nicht erhebt und damit ignoriert. Ich hoffe nicht.
Und aus jetziger Sicht könnte sogar der Zeuge Curatolo ie Unschuld beweisen. Das kommt auf den Tatzeitpunkt an. Und der dürfte - und das scheint die StA mittlerweile auch für wahrscheinlicher halten - vor 22:30 liegen.
Curatolo ist aber nicht glaubwürdig, oder sind sie der Ansicht, dass die Glaubwürdigkeit allein dadurch ensteht, dass er die Angeklagten im Gerichtssaal erkannt hat? Ich glaube DAS kann man wirklich keiner Großmutter erzählen.