@BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Nein, es dürfte lediglich um die zeitliche Reihenfolge gehen.
In dem Bericht ist die Rede von nicht gesicherten Daten von Handyfunkmasten. Warum also Reihenfolge? Ich dachte, die Reihenfolge wäre uns bekannt.
Es geht also anscheinend um weitere Daten, die fehlen/nicht vorhanden sind, weil sie nicht gesichert worden sein sollen. Daten werden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Provider gespeichert. Dies ist auch der Polizei bekannt. Deshalb verstehe ich es nicht…
Zu den Verkehrsdaten gehören
• der in Anspruch genommene Telekommunikationsdienst,
• die Nummer oder die Kennung der beteiligten Anschlüsse (Anrufer und Angerufener),
• personenbezogene Berechtigungskennungen,
• die Kartennummer (bei Verwendung von Kundenkarten),
• eventuelle Standortdaten (bei Mobiltelefonen die Funkzelle),
• Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung (Datum und Uhrzeit),
• die übermittelten Datenmengen..
Quelle:
Wikipedia: Verkehrsdaten(fett von mir eingefügt)
Und das wird alles hier geregelt:
Die Vorratsdatenspeicherung ist abzugrenzen von der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), die ebenfalls die Anonymität im Internet vermindert, aber eine Datenerhebung nur für die Zukunft ab Einsetzen der Überwachungsmaßnahme erlaubt. Außerdem erheben bei der TKÜ die Sicherheitsorgane selbst die Daten bei einem bestimmten Teilnehmer, während bei der Vorratsdatenspeicherung bereits von den Anbietern über den betreffenden Teilnehmer gespeicherte Daten den Behörden zur Verfügung gestellt werden müssen.
In der politischen Diskussion wird der Begriff Vorratsdatenspeicherung mittlerweile synonym zur Speicherung von Telekommunikationsdaten für Strafverfolgungszwecke verwendet: Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, Verkehrsdaten ihrer Kunden, Standortdaten und eindeutige Geräteidentifikationen für einen bestimmten Zeitraum zu speichern (Mindestspeicherfrist, 6 Monate), damit Polizei und Nachrichtendienste darauf zugreifen können. Dabei geht es insbesondere um diejenigen Verkehrsdaten, die nicht zu Abrechnungszwecken gespeichert werden müssen (z. B. bei Flatrate- und Prepaid-Tarifen, eingehende Verbindungen, Handystandort, IP-Adressen, E-Mail-Verbindungsdaten).
Quelle:
Wikipedia: Vorratsdatenspeicherung#Umsetzung in Deutschland(fett von mir eingefügt)
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Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung
Die Richtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nationale Gesetze zu erlassen, nach denen bestimmte Daten, die bei der Bereitstellung und Nutzung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste anfallen, von den Diensteanbietern mindestens sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden mussten und höchstens zwei Jahre gespeichert werden durften
Gespeichert werden sollten insbesondere Verkehrs- und Standortdaten. Inhaltsdaten – also die Inhalte von E-Mails und Telefonaten – sollten nicht gespeichert werden.
Folgende Datenkategorien mussten auf Vorrat gespeichert werden:
betreffend Mobilfunk:
1. die Rufnummern des anrufenden und des angerufenen Anschlusses,
2. die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden Anschlusses,
3. die internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden Anschlusses,
4. die IMSI des angerufenen Anschlusses,
5. die IMEI des angerufenen Anschlusses,
6. im Falle vorbezahlter anonymer Dienste Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung des Dienstes und die Kennung des Standorts (Cell-ID), an dem der Dienst aktiviert wurde;
Quelle:
Wikipedia: Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten(fett von mir eingefügt)
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BoobSinclar schrieb:Erst sehr viel später hat man ihre Mobilfunkdaten ausgewertet, ich meine sogar erst nach dem Auffinden der Leiche.
Selbst wenn die Daten erst nach dem Fund ihres Leichnams erhoben worden wären, was ich persönlich nicht glaube, wäre alles noch da (siehe oben, 6 Monate gespeichert).
Warum sollen einige Daten gesichert und andere nicht gesichert worden sein?
BoobSinclar schrieb:Die "Panne" ist, dass die Masten, in die sich Fraukes Handy eingeloggt hat im Verlauf der Woche eben nicht zeitnah ermittelt wurden, weil das gar nicht beantragt war.
Wann diese Daten den Ermittlern zur Verfügung standen, ist Bestandteil der Ermittlungen und solche Information müssen nicht weitergegeben werden. Ich denke, das versteht sich von selbst…
Und dazu gibt es auch keine Statements. Bedeutet aber lange nicht, dass es so war.
BoobSinclar schrieb:a) ganz genau, wann sie verschwand und b) ganz genau, wann sie gefunden wurde.
Da hast du natürlich vollkommen recht, war ein Denkfehler.
BoobSinclar schrieb:die Polizei hat die Anrufe nicht aufgezeichnet. Das kann man aus heutiger Sicht als "Panne" bezeichnen, aus damaliger Sicht war es folgerichtig.
Was diese harten Vorwürfe anbelangt, halte ich mich da solange zurück, bis auch die entsprechenden Belege dazu bekannt sind.
BoobSinclar schrieb:Das wird auch hier immer wieder falsch dargestellt, dass die Polizei gepennt hätte. Im Gegenteil, man hat die Herkunft der ersten sms ermittelt, man hat Öffentlichkeitsfahndung betrieben, was man eigentlich gar nicht hätte machen "müssen".
Das sehe ich auch so, nur leider gerät dieser Aspekt völlig in den Hintergrund.
BoobSinclar schrieb:Eine Erwachsene verschwindet und meldet sich regelmäßig. Da ist es relativ wurscht, was Mutter und Umfeld erzählen, solange nicht mehr als das vorliegt, gibt es keinen Anlass, zu ermitteln.
Echt schwierig, weil, welche vermisste Person meldet sich schon aus ihrer gewohnten Umgebung täglich und kündigt sogar an, nach Hause zu kommen?
Inwiefern kann man in so einem Fall die Person noch als vermisst betrachten?
Was man auch bedenken muss, ist der Aspekt, dass es nicht selten vorkommt, dass Menschen ihr gewohntes Leben und Umfeld aus freien Stücken verlassen und die Gründe dafür können sehr vielfältig sein. Zuhause ist leider nicht immer der sicherste Ort der Welt. Das trifft in Fraukes Fall nicht zu, aber wusste die Polizei das?
Das musste natürlich erstmal gecheckt werden und ein Mensch verliert nicht seine Grund- und Persönlichkeitsrechte, nur weil er „vermisst“ wird. Manche entscheiden sich aus guten Gründen, ihr Umfeld zu verlassen.
Auch diese Entscheidung muss von der Polizei ggf. geschützt werden.
Dies muss immer abgewogen und überprüft werden.
BoobSinclar schrieb:Dass es durchaus sinnvoll gewesen wäre, die Mobilfunkmasten zeitnah zu ermitteln, steht ja auf einem anderen Blatt.
Ja, nur was ich mich frage:
Was genau hätte diese Information an der Situation geändert?
Frauke war nicht auf der Flucht vor der Polizei, sie hatte nichts falsch gemacht und hätte sich ÜBERALL aufhalten können.
Konkrete Hinweise auf eine Lebensgefahr für sie, waren für die Polizei wohl nicht erkennbar.
Was hätte eine Live- oder zeitnahe Ortung in dieser Woche maßgeblich an der Situation geändert?
Hätte dadurch ihr Tod verhindert werden können?
Sie hätte gesehen, dass Frauke sich in ihrem gewohnten Umfeld (um Paderborn) aufhält und wären noch mehr bestätigt worden, dass kein Anlass für weitere Maßnahmen vorliegt.
So sehe ich das.