@LissyBLissyB schrieb:Wieso hätte sie das müssen? Wieso selbstbewußt und überzeugend? Die Angehörigen wären bei der AussageLissyB schrieb:Ich lasse mein Entführungsopfers da, wo es vermisst wird, anrufen, um dies oder etwas ähnliches zu sagen: Ich muß was regeln, aber mir geht es gut. Ich weiß, sowas mache ich normalerweise nicht, aber diesmal geht es nicht anders. Melde mich, sobald ich sagen kann, wann ich wieder komme. Sag der Familie Bescheid und entschuldige mich in der Schule. (Nur ein Beispiel, aber jedenfalls etwas derartiges.)
In ihrem ersten Telefonat sagte FL:
""Hallo Christos, ich wollte sagen, dass es mir gut geht und dass ich bald nach Hause komme. Sage Mama und Papa und den anderen Bescheid."
Dieser Text, den der Täter FL (bis auf Chris' Anrede mit Christos) vermutlich genau vorgegeben hat, war doch - auch im Vergleich mit Deinem Vorschlag - gar nicht so schlecht:
- Versicherung, dass es ihr gut geht;
- Ankündigung, bald nach Hause zu kommen (nach meiner Ansicht besser als in Deinem Vorschlag, in dem die Rückkehr und ein weiteres Sichmelden beunruhigend unbestimmt bleibt);
- die Bitte, die Eltern und die anderen zu informieren.
Dein vorgeschlagener Text wäre zwar ausführlicher, aber nach meiner Einschätzung auch riskanter gewesen:
Die Erklärung, etwas regeln zu müssen (als Grund für eine tagelange Abwesenheit), hätte nach meiner Ansicht erst recht Besorgnis geweckt. In dem Text des Entführers bleibt immerhin die Möglichkeit offen, dass FL sich Hals über Kopf in jemanden verliebt hat und es ihr mit dieser Beziehung außerordentlich ernst ist. (Es geht hier um die Perspektive des Täters!)
LissyB schrieb:Wieso selbstbewußt und überzeugend?
Das Telefonat konnte nicht überzeugen, weil:
"Das war wie ein Text, den sie langsam und monoton vorgetragen hat. Total benommen, wie auf Drogen, gar nicht sie selbst.", so die Beschreibung von Chris.
Es war gleichgültig, wie lang der Text gewesen wäre und was FL auch immer gesagt hätte -
die Art, wie sie es sagte, und dass sie
sofort nach dem Abspulen dieses Textes das Gespräch beendete, ohne eine Reaktion von Chris zuzulassen, hätten die Glaubwürdigkeit verhindert.
LissyB schrieb:Genau das hätte auch im Fall einer Abmeldung für z.B. eine Woche genügt. Sie hätte keine Fragen zulassen und beantworten müssen.
Es hat aber nicht genügt. Und zwar aus gutem Grund, s. o.
Es ging doch nicht um rechtlich durchsetzbare "Auskunftsansprüche" von Chris an FL, sondern um die Glaubwürdigkeit ihrer "Mitteilung". Natürlich musste sie keine Fragen beantworten, aber die einsilbigen Äußerungen und die ebenso einsilbige Abwehr aller Fragen (in den späteren Gesprächen) widersprachen FLs sonstigem Kommunikationsverhalten vollständig. Es war ein sehr ernst zu nehmender und sehr gewichtiger Hinweis darauf, dass FL nicht frei sprechen konnte - dass sie also auch nicht freiwillig weggeblieben war.
Es ist doch sehr bezeichnend, dass, als der Täter FL das erste (und letzte) Mal etwas mehr sagen ließ, damit alle etwaigen Zweifel an einer Entführung vollständig beseitigt wurden.
Der Täter musste die Gespräche reglementieren, und diese radikale Einschränkung verhinderte die Glaubwürdigkeit selbst in dem Gespräch am Freitag (in dem zum ersten Mal ihre Freilassung innerhalb weniger Stunden angekündigt wurde), in dem nach Aussage ihres Bruders FLs Stimme normal klang.