@Malinka birkensee schrieb:Über den Anruf am Samstag sagte der Ermittler (ebend.): " Wenn es bei der Polizei vielleicht noch den Verdacht gab, die Frauke werde festgehalten, dann wurde er durch diesen Anruf tagsüber weiter abgeschwächt." [Hervorhebung von mir] Die Paderborner Polizei sah also keine ernsthaften Hinweise auf ein Verbrechen. Sie begnügte sich mit den Anrufen als Lebenszeichen, obwohl die Angehörigen sie als zunehmend beunruhigend empfanden.
Malinka schrieb:Dann erkläre mir bitte was im Beitrag ab Minute 05:00 gemeint istwenn der Sprecher sagt, dass nun wegen Geiselnahme ermittelt wird.https://www.sat1.de/tv/akte/video/2015-anrufe-einer-entfuehrten-der-mordfall-frauke-liebs-clip
Was die Zusammenstellung der Fakten betrifft, ist der Stern-Crime-Artikel wesentlich differenzierter und genauer als dieser Film.
In diesem Filmbeitrag ist die Rede von Ermittlungen "wegen Geiselnahme". (Der Anruf des Bruders, den FL wenige Minuten nach Eintreffen dieser SMS annehmen konnte, bleibt unerwähnt. Und dieser Anruf verstärkte zunächst den Eindruck des freiwilligen Verschwindens bei der Polizei.)
Im Stern-Crime-Artikel ist nicht von Ermittlungen wegen Geiselnahme, sondern nur wegen des "Verdachts der Geiselnahme" die Rede, und zwar in einer Äußerung von Herrn Östermann, weshalb ich diese Darstellung für weitaus glaubwürdiger halte. "Die Kollegen leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts einer Geiselnahme ein. So konnte man Fraukes Telefonverbindungen überwachen. Ist aber leider nicht so wie im Fernsehen, wir können nicht mithören. Wir kriegen nur Orte und Verbindungsdaten."
Die Polizei in Paderborn forderte also die Verbindungsdaten vom Netzbereiter an, wofür sie einen richterlichen Beschluss beantragen musste, den sie mit dem "Verdacht einer Geiselnahme" begründete.
Frau Liebs sagt hierzu: "Später musste ich erfahren, dass die Polizei die Daten nur für die ersten Anrufe
bis Freitagnacht beantragt hatte."
Herr Östermann sagt zu dem Anruf
am Samstagnachmittag: "Wenn es bei der Polizei vielleicht
noch den Verdacht gab, die Frauke werde festgehalten, dann wurde er durch diesen Anruf tagsüber weiter abgeschwächt."
Daraus ergibt sich doch mit aller Klarheit: Die Polizei beantragte also mit der Begründung eines "Verdachts auf Geiselnahme" nur die Daten für die Anrufe bis einschließlich Freitag.
Danach sah sie keine Anhaltspunkte mehr für diesen Verdacht und deshalb unterblieb zu FLs Lebzeiten eine solche Beantragung für die letzten 3 Anrufe. Eine Ortung, die eventuell einen Zugriff auf den Täter während oder kurz nach einem Telefonat erlaubt hätte, wurde nie beantragt.
Und deshalb kann ich mich nur wiederholen:
birkensee schrieb:Die Paderborner Polizei sah also keine ernsthaften Hinweise auf ein Verbrechen. Sie begnügte sich mit den Anrufen als Lebenszeichen, obwohl die Angehörigen sie als zunehmend beunruhigend empfanden.
birkensee schrieb:Hätte man die Anrufe nicht auf ein "Lebenszeichen" verkürzt, sondern sich um eine Aufzeichnung bemüht, hätten FLs Stimme und ihre Wortwahl genau untersucht werden können - und dann wäre die Bewertung der Polizei nach meiner Überzeugung anders ausgefallen.
Die Paderborner Polizei hatte die Möglichkeit, durch eine Aufzeichnung und Analyse der Telefongespräche den Verdacht genauer zu überprüfen - und das hätte aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer deutlichen Bestätigung des Verdachts geführt. In diesem Fall, bei "Gefahr im Verzug", hätte sie sehr schnell von der der Staatsanwaltschaft eine Genehmigung nicht nur für eine Anforderung der Handydaten, sondern auch für eine Ortung erhalten.
Sie hätte sich dann auch intensiver mit den Orten beschäftigt, von denen aus telefoniert wurde, und sie hätte versuchen können, dort Hinweise auf den Täter zu erhalten.
birkensee schrieb:Die Paderborner Gewerbegebiete, von denen aus telefoniert wurde, verfügten alle über eine auffallend gute Anbindung zur B64. Wäre die Polizei aus Mangel an personeller Kapazität nicht zu einer Überwachung dieser Gebiete imstande gewesen, hätte sie doch zumindest an den relevanten Punkten Kameras installieren können.
Nichts von alledem geschah. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb Du diese Argumentation durch die Sat.1-Sendung widerlegt sehen kannst.