Mord an Frauke Liebs
10.02.2014 um 16:29hmm, kann man iwo die D1-AGB's von 2006 ausfindig machen? Da sind doch die Regelungen aufgeführt, oder?
Zuagroaste schrieb:Allein schon aufgrund von verschiedenen TarifenDie gelten doch aber nur für den Versender und seinen Tarif - ist doch somit irrelevant - geht doch nur um roaming...Ausland oder Inland...
Zuagroaste schrieb:Als Laie denk ich trotz allem, dass eine Telefongesellschaft zumindest auf Nachfrage in der Lage sein muss, einem Kunden (oder wie hier der Polizei) Info zu geben, wer genau die SMS bekommen hat, denn theoretisch kann ich als Kunde ja anzweifeln, dass ich z.B. überhauot so viele SMS geschrieben habe und dann müssen die mir doch zeigen können, dass ich fünfmal meinem Lover, dreimal meinem Mann, zehnmal @Interested und versehentlich einmal mir selbst gesimst habe, oder?
Allein schon aufgrund von verschiedenen Tarifen
Die gelten doch aber nur für den Versender und seinen Tarif - ist doch somit irrelevant - geht doch nur um roaming...Ausland oder Inland..