@dahergelaufene"Ich glaube auch nicht zwingend an den Verdacht, MS könnte einen Mittäter gehabt haben. Vielmehr ist mE ein möglicher Mittäter nur die Legitimation dafür, überhaupt ermitteln zu dürfen."
Ich verstehe, was du meinst, man konnte es ja auch in der Presse an etlichen Stellen lesen.
Aber für mich bleibt da ein Widerspruch... Denn das man einen Toten rechtlich nicht mehr belangen kann, ist klar. Ergibt sich ja schon aus der Tatsache, daß er eben nicht mehr unter den Lebenden weilt.
Dem gegenüber steht aber für mich, daß Mord nicht verjährt, und daß es da etliche offene ("kalte") Fälle gibt, wo MS als Täter in Frage kommt.
Das würde ja bedeuten, daß diese Akten nie geschlossen werden können, weil man den einzigen möglichen Tatverdächtigen per se ausschließen muß?!
Für mich wäre es viel logischer, wenn man auch Verstorbene in Ermittlungen einbeziehen könnte. Sollte sich der Tote als Täter herausstellen, wird die Akte eben geschlossen. Für den Verstorbenen hat dies ja eh keine Folgen mehr, aber die Polizei hätte eine Karteileiche (harrharr, in dem Zusammenhang ein makabres Wortspiel) weniger...