@Streusel So ich glaube jetzt haben wir es...
Ich habe deinen Beleg (Auto-Bild) gefunden, welcher als Sterbeort das Krankenhaus in Hagen und als Zeitpunkt 4 Uhr 40 Morgens angibt.
Der Zeitpunkt, an dem die LKW-Fahrer den verunfallten Golf vorfanden, wird mit 3:05 Uhr angegeben.
Daraus leite ich folgendes ab:
Eintreffen des Rettungsdienstes am Unfallort ca. 3.15 bis 3:25, mit sich anschließender Bergung und Notfall - Erstversorgung.
VermutungAufgrund der Schwere der Verletzungen, müsste die Besatzung des Krankenwagens, einen Notarzt-Wagen bei der Leitstelle nachgefordert haben, der dann erst nach 3:30 Uhr am Unfallort eingetroffen wäre.
Begründung: Bei der Verletzungsschwere von GS, muss man davon ausgehen, dass durch gezielte Behandlung des Notarztes, zuerst die Transportfähigkeit des Patienten hergestellt werden musste.
Dazu können sicher die beiden Mitschreiber
@Slaterator und Rick_Blaine als Fachkundige, bei Bedarf noch etwas beitragen.
In den 70er/80er Jahren gab es das heutige System der NEFs ( Notarzteinsatzfahrzeuge) noch nicht. Die Notarztwagen waren direkt an den Krankenhäusern stationiert und rückten immer besetzt mit 2 Sanitätern und dem Notarzt aus. Diese Wagen waren in unserer Region, große Mercedes Kastenwagen in denen die Rettungskräfte großzügigen Platz fanden und auch Schwerstverletzte adäquat behandeln konnten. In dieser Zeit waren noch viele Krankenwagen im Einsatz, in welchen die Rettungskräfte wegen der geringen Höhe des Wagens, nicht stehend den Patienten behandeln konnten.
Zur Anschauung, dieses Video einer Fernsehserie ab Minute 0:55 ist ein für die damalige Zeit typischer NAW zu sehen.
Notarztwagen 7 TV Serie, 1976 | Deutscher Trailer
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Beispielvideo für einen damals vielfach benutzten Krankenwagen vom Typ MB W124, in welchem die Sanitäter in der Behandlungskabine nicht aufrecht stehen konnten.
Mercedes-Benz W124 ehemaliger Krankenwagen * former ambulance
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Nun weiter im Zeitplan...
Notarzt an Einsatzstelle plus 3:30 Uhr...
Medizinische Erstversorgung und Herstellung der Transportfähigkeit plus/ minus 25 Minuten...
Abfahrt des Wagens von der Unfallstelle zwischen 3 Uhr 50 und 4 Uhr ....
Ankunft im Krankenhaus zwischen 4 Uhr 10 und 4 Uhr 25.
WichtigDer Todeszeitpunkt den der Notarzt auf dem Totenschein eines Unfallopfers einträgt, ist meines Wissens nach immer identisch mit dem Einstellen der Reanimationsmaßnahmen.
Reanimationsmaßnahmen werden in der Regel über einen Zeitraum von mindestens 20 Minuten durchgeführt.
Ziehen wir diese 20 Minuten von 4 Uhr 40 ab, kommen wir ca. bei 4 Uhr 20 heraus.
Daraus können wir eine hohe Wahrscheinlichkeit ableiten, dass GS bereits vor Erreichen des Schockraums im Krankenhaus und möglicherweise sogar noch während der Fahrt reanimationspflichtig wurde. Sollte das der Fall gewesen sein, kann man davon ausgehen, dass der Wagen erst kurz vor 4 Uhr 40 das Krankenhaus erreichte.
Denn während einer laufenden Reanimation hält der Wagen entweder an, oder setzt seinen Weg mit nur geringer Geschwindigkeit fort (um die 20 Stundenkilometer).
Auch wenn Stoll erst nach Erreichen des Krankenhauses reanimationspflichtig wurde, kann das meiner Meinung nach nicht mit
Streusel schrieb:nach einiger Zeit.
passend beschrieben werden. Ich würde dann die Formulierung "unmittelbar" als passender empfinden.
Mein Fazit:
In der Kommunikation zwischen Polizei und Aktenzeichen XY ging die medizinische Korrektheit unter, welche den Todeszeitpunkt auf das Ende der Reanimationsmaßnahmen festlegt. Ich vermute das schon auf der Fahrt lebenswichtige Körperfunktionen von GS versagten und er beim Eintreffen im Krankenhaus, bereits länger andauernd reanimiert wurde.