Nightrider64 schrieb:Es konnten keine Spuren von Fremdeinwirkung die auf ein gewaltsames Ausziehen hindeuten gefunden werden.
Weder bei Stoll noch an der Kleidung.
Demnach ist es so gut wie sicher, das er sich von alleine ausgezogen hat
Ich bin in meiner Schilderung nicht davon ausgegangen, dass eine dritte Person beim möglichen Entkleiden des GS, selber Hand angelegt hat.
siehe dieser Satz:
EDGARallanPOE schrieb:ob er sich aus einem Bedrohungsszenario, unter drohender Einwirkung dritter Personen ausziehen musste.
Wenn ich eine Person mit einer Drohung ( Androhung von Schlägen, oder anderer Gewaltausübung ) zum Entkleiden bringe, liegt kein selbst bestimmtes Handeln der Person mehr vor.
Darauf stellte mein Beitrag ab.
Deshalb ist das Fehlen einer Spur, die auf Fremdeinwirkung beim Entkleiden hin deutet, kein Anhaltspunkt dafür das GS sich aus einer freien Willensentscheidung heraus, seiner Sachen entledigte.
Denn...
Eine verbale Drohung, die eine Person dazu bringt eine geforderte Handlung auszuführen, hinterlässt absolut keine physischen Spuren am Opfer.
Nightrider64 schrieb:Eben nicht.
Ein User mit Insiderkenntnis brachte das schon vor Jahren ins Spiel. Keiner hat es geglaubt, bis der entsprechende Stern Crime Artikel erschien, wo genau auf diese Begebenheit abgestellt hat.
Stoll hatte offensichtlich einen handgreiflichen Streit mit seiner Frau bevor er aufbrach in die Kneipe.
Weiterhin gilt:
1. Stern-Crime nennt keinen Zeitpunkt, an dem das blaue Auge entstand
2. Der User nennt meiner Meinung nach auch keinen Zeitpunkt, an dem das blaue Auge entstand. ( Wenn ich mich recht entsinne, berichtet er lediglich davon, diese Tatsache auf der Beerdigung wahrgenommen zu haben)
3. Sollte er einen Zeitpunkt benannt haben, wäre er trotzdem hinfällig, da er ihn nicht mit einer öffentlich einsehbaren Quelle belegen könnte.
Daraus folgt:
Die Angabe:
Frau Stoll hat sich mit ihrem Mann, am Tatabend gestritten und bei einer folgenden körperlichen Auseinandersetzung, ein blaues Auge davon getragen
ist als spekulative Annahme zu kennzeichnen.
Für dich mag das offensichtlich sein.
Für mich ist es das nicht.
EDGARallanPOE schrieb:und aus diesem Grund auch ein Ermittlungsverhalten eingeleitet haben.
muss natürlich Ermittlungsverfahren heißen.