Der Yogtze-Fall
17.08.2021 um 07:39EDGARallanPOE schrieb:Denn die Berufsbezeichnung "Lebensmitteltechnologe", hätte er ja ,wenn die Information der nicht bestandenen Prüfung stimmt, nicht führen dürfen.Allerdings wäre es schon etwas schräg, wenn man in die Todesanzeige "gescheiterter Lebensmitteltechniker" geschrieben hätte.... Ich denke mal, da hat man eben fünf gerade sein lassen, auch wegen "was sollen denn die Leute sagen", die ja vermutlich in dem Fall schon genug getuschelt haben. Siehe auch die Bezeichnung als "lieber und herzensguter Mensch" die so ganz ja auch nicht zu dem Gerücht passt, dass es am besagten Abend zu Handgreiflichkeiten gekommen war - aber natürlich schreibt man auch nicht "Mein Mann, der mir vor seinem Tod noch eins auf die Nase gegeben hat".
Gleiches gälte dann aber auch für die Berufsbezeichnung "Lebensmitteltechniker", denn auch diese Prüfung hätte er ja dann alternativ nicht geschafft.
Heute würde man das in so einem Fall vermutlich einfach neutraler fassen und auf solche Sprüche wie "mein herzensguter, über alles geliebter...." usw. verzichten, aber damals war das allgemein noch recht üblich, wie ich mich aus meiner Kindheit erinnere. Ebenso die Berufsbezeichnungen, die man heute nur noch recht selten findet (obwohl das vielleicht auch wieder von Gegend zu Gegend unterschiedlich ist).