Der Yogtze-Fall
09.05.2020 um 12:07Das Wort "These" ist sehr gewagt. Ich würde das alles eher als "Vermutung", "Interpretation" oder "Annahme" bezeichnen.
Ich betrachte das jetzt absolut nüchtern:
Wir wissen:
Zwei Lkw-Fahrer haben den Toten nackt auf dem Beifahrersitz seines Autos gefunden. Diese sollen einen weiß gekleideten Mann in der Nähe des Autos gesehen, von dem weder die Identität, die Existenz oder auch nur eine Aussage vorliegt. Das Gleiche trifft auf den (angeblichen) Anhalter, welcher außerdem viel zu weit weg stand. Das dieser überhaupt von den Zeugen gesehen wurde, ist unwahrscheinlich. Schließlich war es mitten in der Nacht und noch dazu im Oktober.
Auch GS's Besuch bei seiner ehem. Nachbarin hilft hier keinem weiter. Nur weil sie ihn - verständlicherweise - nach Hause geschickt haben soll, ist es unwichtig. Schließlich war es ja 2 - 3 Uhr nachts und da wollen ältere Menschen nunmal schlafen. Gutes Verhältnis hin oder her.
Beim Zettel müssen wir folgendes bedenken:
1. Gab es diese Notiz überhaupt? Schließlich scheint nur die Witwe davon "richtige" Kenntnis gehabt zu haben. Und das Wochen nach dem Tod von GS.
2. Stand wirklich dieses "Wort" auf dem Zettel? Eine solch willkürliche Buchstabenfolge tut man schnell als unwichtig ab.
3. Hat die Witwe die richtigen Buchstaben wiedergegeben, nur die Reihenfolge vertauscht? Die Möglichkeit wird die Polizei aber auch gecheckt haben. (Stichwort: Anagramm)
Ich betrachte das jetzt absolut nüchtern:
Wir wissen:
Zwei Lkw-Fahrer haben den Toten nackt auf dem Beifahrersitz seines Autos gefunden. Diese sollen einen weiß gekleideten Mann in der Nähe des Autos gesehen, von dem weder die Identität, die Existenz oder auch nur eine Aussage vorliegt. Das Gleiche trifft auf den (angeblichen) Anhalter, welcher außerdem viel zu weit weg stand. Das dieser überhaupt von den Zeugen gesehen wurde, ist unwahrscheinlich. Schließlich war es mitten in der Nacht und noch dazu im Oktober.
Auch GS's Besuch bei seiner ehem. Nachbarin hilft hier keinem weiter. Nur weil sie ihn - verständlicherweise - nach Hause geschickt haben soll, ist es unwichtig. Schließlich war es ja 2 - 3 Uhr nachts und da wollen ältere Menschen nunmal schlafen. Gutes Verhältnis hin oder her.
Beim Zettel müssen wir folgendes bedenken:
1. Gab es diese Notiz überhaupt? Schließlich scheint nur die Witwe davon "richtige" Kenntnis gehabt zu haben. Und das Wochen nach dem Tod von GS.
2. Stand wirklich dieses "Wort" auf dem Zettel? Eine solch willkürliche Buchstabenfolge tut man schnell als unwichtig ab.
3. Hat die Witwe die richtigen Buchstaben wiedergegeben, nur die Reihenfolge vertauscht? Die Möglichkeit wird die Polizei aber auch gecheckt haben. (Stichwort: Anagramm)