Nightrider64 schrieb:Im Gegenteil; es muß bewiesen werden, daß da was Reales hinter der Bedrohung steckt und nicht umgekehrt.
Ich weiß nicht, wie man zu dieser "Beweislastregel" kommt. Niemand wird hier irgendetwas "beweisen" können, geschweige denn beweisen "müssen".
Davon abgesehen, würde ich hier ganz abstrakt von einem Regel-/Ausnahmeverhältnis ausgehen. Die allgemeine Lebenserfahrung dürfte lehren, dass bei jemanden, der sich bedroht fühlt, eine reale Bedrohung vorliegt. Schlichtweg deshalb, weil es generell die Ausnahme sein dürfte, dass sich jemand grundlos bedroht fühlt (Regel). Natürlich gibt es Fälle, in denen sich jemand grundlos, d.h. entweder aus einer objektiven Fehleinschätzung heraus oder aufgrund einer psychischen Erkrankung ohne Grund bedroht fühlt. Diese Fälle sind aber selten (Ausnahme). Wenn es also hier - wie tatsächlich nicht - eine "Beweislast" gäbe, würde ich diese eher auf Seiten der fehlenden Bedrohung ansiedeln.
Nun ja, dann wären sämtliche Indizien zu würdigen. Diese wurden hier 1000-fach erwähnt, umgedreht, wiederholt, hervorgehoben, negiert, abgeschwächt, verdreht, weitergedichtet, entkräftet … . Jeder pickt sich dann das heraus, was für seine These "stimmig" erscheint. Hier wird es zu keinem Konsens kommen, egal wie oft die Argumente noch durch den Fleischwolf gedreht werden. War Stoll psychisch krank? Vielleicht. Wurde er vorsätzlich überfahren? Nicht auszuschließen.
Fakt ist und bleibt jedenfalls eins: Die Nichtfreunde haben sich egal was auch sonst war strafbar gemacht. Sie haben einer im Sterben liegenden Person nicht geholfen. Sie haben diese zurückgelassen. Also stehen Unfallflucht, Totschlag durch Unterlassen und ggf. Aussetzung fast schon fest. Das wäre alles verjährt und muss an sich auch nicht mehr ermittelt werden.
Bleibt also nur Mord als unverjährter Tatbestand übrig. Deshalb ist die Akte noch "offen", wobei ich schon das Gefühl habe, dass die eigentlichen Ermittlungen hier nicht mehr (besonders) vorangetrieben werden. Für mich sogar verständlich. Selbst, wenn man die vier Nichtfreunde ermitteln würde, dürfte sich ein Mordmerkmal (auch bei vorsätzlicher Tötung) nur sehr schwer nachweisen lassen, soweit die Täter vernünftig juristisch beraten wären und nicht unreflektierte Aussagen machen.
Daher wird der sog. "Yogtze Fall" ein Fall für Medien bleiben, der gelegentlich herausgezogen wird, ohne, dass sich etwas tut.